Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

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Raus
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Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

Beitragvon Raus » 29.04.2024, 14:14

Hallo zusammen,

ich will in Kürze eine ambulate oder stationäre Therapie gegen Alkoholsucht durchführen, die wohl auch von meiner PKV übernommen wird. Mein Hausarzt deutete jedoch an, das diese Diagnose in Zukunft zu erheblichen Nachteilen führen könnte - war sich aber wohl auch selbst nicht sicher.

Dies z.B. bei Tarifwechseln innerhalb der Krankenkasse bzw. zukünftigen Wechseln der Versicherung. Ggf. sind es auch andere Nachteile?

Die Alternative wäre, die Kosten hier selbst zu übernehmen.

Ich hoffe hier eine gute Antwort zu finden. Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße.

GS
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Re: Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

Beitragvon GS » 29.04.2024, 16:35

Hallo Raus,

Dein Hausarzt wäre nicht der erste, der über solche oder ähnliche Details zum Funktionieren einer PKV die ein oder andere irrige Vorstellung hat.

Mal angenommen, Du rechnest die Therapie ab und willst später bei demselben Versicherer in einen anderen Tarif wechseln. Ist dieser in keinem Bereich leistungsstärker als der bisherige, kommt es auf Vorerkrankungen grundsätzlich nicht an, ob abgerechnet oder nicht.
Wolltest Du in einen partiell leistungsstärkeren Tarif wechseln, müsstest Du die Therapie angeben, egal ob abgerechnet oder nicht. Du müsstest die betreffende (Vor-)Erkrankung auch dann angeben, wenn Due sie nicht hattest therapieren lassen. Wenn das nun schon so ist, warum solltest Du sie selbst bezahlen, obwohl Du sie versichert hast?

Über die Frage des Wechels zu einem anderen Versicherer lohnt es sich wohl kaum, daran einen Gedanken zu verschwenden.

Mach die Therapie, rechne sie ab und lass Dir wünschen, dass Du damit Erfolg hast und keine weitere brauchst.

Gruß
von GS

Racer76
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Re: Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

Beitragvon Racer76 » 29.04.2024, 21:42

Hallo @Raus,

zuerst einmal die Fragen: wie lange bist du schon in der PKV und bestand die Sucht bereits bei Abschluss der Versicherungsvertrags? Je nachdem könnte es ratsam sein, sich von einem Fachmann wegen den anstehenden Schritten beraten zu lassen, bevor am Ende eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung im Raum steht. Trifft das nicht zu, bin ich bei @GS. Auch ich sehe eine Sucht als Erkrankung an, die sich (davon ausgehend) während des laufenden Vertrags ergeben hat und die dann nur dann ein Problem macht, sollte man sich 1. für einen leistungsstärkeren Tarif oder 2. für einen anderen Versicherer interessieren.

Die andere Frage ist natürlich, ob diese Art der Erkrankung und die daraus resultierenden Therapien vom Versicherungsvertrag gedeckt sind. Auch hier könnte es sich lohnen, fachlichen Rat einzuholen.

So oder so wünsche ich viel Erfolg und Gute Besserung!

Saxum
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Re: Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

Beitragvon Saxum » 02.05.2024, 13:07

Ich kann mich hier ebenfalls @GS anschließen, jedoch auch hier wie bei @Racer76 der Hinweis dass es hier "Entziehungsmaßnahmen" in der Regel schon alleine durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Etwa beispielsweise in den Musterbedingungen 2009 unter § 5 Abs. 1 Buchstabe b) Alt. 2. Die Versicherungen können natürlich davon abweichendes regeln, existieren jedoch keine abweichenden Regelungen gelten in der Regel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Daher hier bitte vorher sich über die eigenen Tarifbedingungen schlau machen, bei meinem Versicherer steht eben dann als Erweiterung zu den Allgemeinen Tarifbedingungen, dass von dieser Einschränkung insoweit abgewichen wird, dass höchstens 3 Entziehungsmaßnahmen (außer Rauchen) erstattet werden, wenn zum einen kein anderer Anspruch besteht (etwa Rehabilitationsträger) und zum anderen es vorher bei der Versicherung beantragt wird und diese die Maßnahme (Art, Einrichtung, Dauer und Umfang) zugesagt hat.

Abweichende Regelungen, sofern vorhanden, kann man an zwei Stellen finden, entweder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen selbst, wo der Versicherer dann die Klausel in einem separaten Teil "erweitert" hat oder in den expliziten Tarifbedingungen des für sich gültigen Vertrages.

Also nicht einfach jetzt so zur Suchtbehandlung gehen, wenn man es erstattet haben will. Vorher den Versicherungsvertrag durchlesen und ggf. es beantragen und falls es doch nicht beantragt werden muss und dafür grundsätzlich geleistet wird, bestenfalls noch nach § 192 Abs. 8 VVG Auskunft über den Leistungsumfang des Versicherers zum Kostenvoranschlag der Suchtbehandlung verlangen.

Jedoch sollte man vielleicht zuerst versuchen über die anderen Rehabilitationsträger eine Kostenerstattung zu erwirken, diese sind ja in der Regel ohnehin in der Regel "zuerst in Anspruch" zu nehmen, sofern man die Voraussetzung erfüllt die dortigen Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In der Regel ist das dann meistens die Deutsche Rentenversicherung. Sagt die "Nein" oder man hat den Anspruch nicht, dann greift die Krankenversicherung, sagt die auch "Nein" oder hat es über die Bedingungen ausgeschlossen, kann bei schlechten Vermögensverhältnissen der Staat aushelfen, hat man allerdings genügend Vermögen oder Einkünfte dann ansonsten auf eigene Kosten.

Egal ob der Versicherer erstattet oder nicht, herzlichen Glückwünsch zum Entschluss eine Entziehungsmaßnahme angehen zu wollen.

Raus
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Re: Therapie bei Alkoholsucht - Nachteile bei zukünftigen Tarifwechseln o.ä.?

Beitragvon Raus » 12.05.2024, 23:59

Vielen Dank @GS @Racer76 & @Saxum, für Eure hilfreichen Kommentare!


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