Artabana - eine Alternative zur PKV und GKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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ajkmuc
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Artabana - eine Alternative zur PKV und GKV?

Beitragvon ajkmuc » 06.07.2011, 18:03

Immer mehr pot. Versicherte verweisen auf eine sog. Alternative - Artabana. Weder ist bekannt, ob diese als Alternative i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) anerkannt ist, noch ob diese ausreichend ist? Gibts hier Erfahrungswerte oder Meinungen? Wie gehen Sie mit diesem Thema um bzw. wie verstehen Sie diese Alternative zum Gesundheitssystem, das immer mehr Anhänger findet? Ich muss im täglichen Job mich mittlerweile mehr mit dieser Organisation argumentatorisch auseinandersetzen als mit seriösen öffentlich rechtlichen Körperschaften oder Privaten Krankenversicherungen. Und das Gesundheitsministerium schweigt hierzu.
Fachlicher Hinweis zu Artabana finden Sie in:
http://de.wikipedia.org/wiki/Artabana
Erfahrungsbericht aus der TAZ:
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig= ... 15%2Fa0169

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.07.2011, 18:58

Hallo,
das Thema hatte wir hier schon, aber auch in anderen Foren. Soweit ich mich erinnern kann, wird das nicht als Ersatz angesehen, außerdem
ist die ganze Finanzierung dieser Art von "Krankenversicherung" so wackelig, dass eigentlich nur "Lebenskünstler" damit klar kommen und auch das ist nicht sicher.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.07.2011, 20:09

Sorry

dass alle jetzt über ihre Füße einatmen. Dass sie spüren, wie der Atem über den Rücken nach oben kommt. Dass sie über die Schädelbasis ausatmen, und zwar 36-mal in Folge.

ist für mich 36 mal bekloppt wie gesagt für mich.

Aber ich kann die Jungs und Mädels der Gruppe beruhigen wenn es Hart auf Hart kommt haben auch Sie eine Krankenversicherung :-)

Dank der Krankenversicherungspflicht in Deutschland uind spätestens dann kommen Sie alle :-)
Gruß

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Beitragvon ajkmuc » 08.07.2011, 10:39

Genau um die Krankenversicheurngspflicht in D geht es ja - denn die Mitglieder von A. meinen, sie hätten damit der Versicherungspflicht genüge getan. Maßgebend ist nämlicht nicht § 193 Abs 2 und 3 VVG sondern § 5 Abs. 1 Ziff 13 SGB v.
Im übrigen finde ich es schwinglig eine sog. Versicherungspflicht einzuführen und kein organ, das überprüft ob und wie dieser nachgekommen wird. Dann hätte mans gleich lassen können.
Also, wie argumentieren ich gegenüber Besserwissern von A, dass sie sich versichern müssen? :?:

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Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 11:32

ajkmuc hat geschrieben:Genau um die Krankenversicheurngspflicht in D geht es ja - denn die Mitglieder von A. meinen, sie hätten damit der Versicherungspflicht genüge getan. Maßgebend ist nämlicht nicht § 193 Abs 2 und 3 VVG sondern § 5 Abs. 1 Ziff 13 SGB v.
Im übrigen finde ich es schwinglig eine sog. Versicherungspflicht einzuführen und kein organ, das überprüft ob und wie dieser nachgekommen wird. Dann hätte mans gleich lassen können.
Also, wie argumentieren ich gegenüber Besserwissern von A, dass sie sich versichern müssen? :?:


Hallo,
wie schon geschrieben - wenn die Personen meinen, das wäre eine vollwertige Krankenversicherung und gelte als Ersatz zur Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse, dann lass sie in diesem Glauben (ich würde das jedenfalls so machen).
Wenn es nämlich zur Leistung kommt (z.B. Schlaganfall oder Pflegefall), dann wird man sehr schnell feststellen, dass dieser "Verein" nix taugt - dann wird
es zur Versicherung in der GKV/PKV kommen und im Rahmen der Verjährungsfrist (4 Jahre) die Beiträge nach gefordert, und das in saftiger Höhe zgl. Säumniszuschlag oder Strafgebühr und dann ist der ganze schöne finanzielle Vorteil, den man bisher genossen hatte beim Teufel.
"Beratungsresistent" nennt man so etwas, glaube ich.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 10.07.2011, 00:51

Na ja,

es zur Versicherung in der GKV/PKV kommen und im Rahmen der Verjährungsfrist (4 Jahre) die Beiträge nach gefordert, und das in saftiger Höhe zgl. Säumniszuschlag oder Strafgebühr und dann ist der ganze schöne finanzielle Vorteil, den man bisher genossen hatte beim Teufel.


Ob es dann - zumindest im Gerichtsverfahren - zu einer Nachzahlunspflicht der Beiträge in der GKV kommen wird, wage ich zu bezweifeln.

Wenn man die Kasse fragt, wird sie natürlich JA sagen und erneut die Kanone aus der Ecke holen und auf einen Spatzen mit volle Pulle schießen.

Dann aber kommt § 186 Abs. 11 SGB V wieder ins Spiel mit "Gründe die der Versicherte nicht zu vertreten hat"!


Die Kassen eiern selber herum und konnten bislang diese Vereinigung nicht so richtig eintüten.

Wenn es dann um die Nachzahlungspflicht geht, unterstellt man dann dem unbescholtenen Bürger, dass er alles überblicken muss und deswegen ein Grund für die Ermäßigung eben nicht vorliegt. Last und least kommen dann noch fette Säumniszuschläge von 5 % pro Monat bei diese Problemtik druff.

Sorry Günter, willst Du mir jenes verklickern?

Ich sage nur, ho, ho! Hier ist Potential!

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Beitragvon Czauderna » 10.07.2011, 11:01

Hallo Rossi ,
Ich will hier in diesem Strang niemandem etwas
Verklickern und dir schon garnicht.
Ich habe doch geschrieben, dass ich die Menschen in dem
Glauben lassen wuerde, was dann folgen
koennte habe ich auch geschrieben.
Ob das alles rechtlich dann okay waere,
Das ist eine andere Sache.
Was mich nur etwas verwundert ist deine
Meinung dazu.
Wenn du "B" bezweifelst (Nachforderung
Seitens der Kasse), haelst du gleichzeitig
"A" fuer eine rechtlich zulaessige
Alternative zu Gkv ???
Wenn das so waere - ich habe hier noch
nie lesen koennen, dass du diesen Verein
empfiehlst - wie willst du mir jenes
Verklickern??
Gruss
Guenter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.07.2011, 17:26

Nun denn, es gibt ledgilich eine SG Entscheidung im Schnellverfahren hierzu.

Damals stand auf der Startseite der Artabana sogar extra der Hinweis, dass es sich um eine Absicherung im Krankheitsfall im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V handelt.

Ich empfehle die Artabana nicht. Man hat nämlich keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen der Artabana.

Aber ich glaube schon, wenn jemand dort Mitglied ist, dass es relativ gute Chancen gibt ggf. der rückwirkenden vollen Beitragszahlung der Kasse zu entkommen. Und natürlich auch den Säumniszuschlägen. Aber vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.

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Beitragvon Czauderna » 10.07.2011, 18:34

Rossi hat geschrieben:Nun denn, es gibt ledgilich eine SG Entscheidung im Schnellverfahren hierzu.

Damals stand auf der Startseite der Artabana sogar extra der Hinweis, dass es sich um eine Absicherung im Krankheitsfall im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V handelt.

Ich empfehle die Artabana nicht. Man hat nämlich keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen der Artabana.

Aber ich glaube schon, wenn jemand dort Mitglied ist, dass es relativ gute Chancen gibt ggf. der rückwirkenden vollen Beitragszahlung der Kasse zu entkommen. Und natürlich auch den Säumniszuschlägen. Aber vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.


Hallo Rossi,

dann frage ich mal konkret nach - wenn ein Kunde von Euch eine Mitgliedschaft in diesem Verein nachweist, zahlt ihr dann auch den gleichen Beitragszuschuss für die KV., den ihr auch an eine GKV-Kasse zahlen würdet, oder stuft Ihr das als PKV-Versicherung ein.
Ich hatte in der Praxis noch keinen Wechselwunsch, weder dorthin, noch von dort her - von daher habe ich auch keine Erfahrung damit.
Gruss
Günter

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Re: Artabana - eine Alternative zur PKV und GKV?

Beitragvon felispirit » 05.05.2024, 22:47

Hallo Günter und Rossi,
wie ich gerade an anderer Stelle geschrieben habe, Artabana funktioniert tatsächlich.
Ob besser als GKV und PKV möge jede*r für sich selbst entscheiden, im Idealfall aus eigener Erfahrung statt aus einer Sichtweise von außen.
Auf jeden Fall ganz anders. Und es funktioniert auch im Großschadensfall meistens richtig gut.
Natürlich menschelt es auch bei Artabanas und wird die garantierte Therapiefreiheitswahl im Krankheitsfall von manchen Artabana-Mitgliedern etwas anders verstanden und dafür gibt es die große Gemeinschaft, die daran erinnert und das wieder gerade bügelt.
Und Artabana und Solidago sind auch Auffangbecken für Menschen, die durch das soziale Schlupfloch gefallen sind, das auch nach GKV- und PKV-Versicherungspflicht seit 2007/09 geblieben ist.
Das dürft Ihr gerne einmal wertschätzen.
Danke.

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Re: Artabana - eine Alternative zur PKV und GKV?

Beitragvon Czauderna » 06.05.2024, 10:13

Hallo und willkommen im Forum
Nach 13 Jahren wieder mal das Thema aufgegriffen - ich habe dazu mal die KI bemüht und die hat Folgendes geantwortet:
Artabana ist in Deutschland nicht als offizielle Krankenversicherung anerkannt. Es handelt sich vielmehr um eine solidarische Gemeinschaft, in der Mitglieder regelmäßig Geld einzahlen, um sich gegenseitig im Krankheitsfall finanziell zu unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass Artabana keine formelle Krankenversicherung ist und nicht die gleichen rechtlichen und regulatorischen Standards erfüllt wie gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) oder private Krankenversicherungen (PKV). Es kann jedoch für einige Menschen eine interessante Alternative sein, insbesondere für diejenigen, die sich von traditionellen Versicherungssystemen distanzieren möchten und bereit sind, sich auf solidarische Modelle einzulassen.
Ich selbst habe dazu dann nichts Eigenes mehr beizutragen.
Gruss
Czauderna

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Re: Artabana - eine Alternative zur PKV und GKV?

Beitragvon Saxum » 07.05.2024, 21:04

Okay ich habe mir das mal angeschaut, und meiner persönlichen Meinung nach sollte erstmal klar gestellt werden, dass diese Vereinigung(en) bürgerschaftlichen Engagements nach derzeitigem Sachstand tatsächlich nicht die Versicherungspflicht erfüllen. Das wird schon alleine an folgenden Punkten für mich ersichtlich:

- Anstelle eines geregelten vertraglich festgelegten Tarifwerks ist zwar als eher unscharfer Begriff "Therapiefreiheit" festgelegt, jedoch werden alle Entscheidungen (zu einzelnen Behandlungen) grundsätzlich im Konsens oder zumindest mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % getroffen. Daher erhält man auch nur Behandlungen zu denen eine entsprechende Mehrheit ihre Zustimmung gegeben hat. Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls den entsprechenden Beteiligten in der Regel die Krankheit und Krankheitsgeschichte bekannt sind vielleicht auch sogar die ganze Historie dazu. Ist vielleicht bei Schnupfen noch okay, wird aber vielleicht unangenehm dann bei psychischen Belastungen, Arbeitsunfähigkeiten, schwerwiegenderen Erkrankungen, sexuellen Krankheiten, etc.

- Die Mitglieder selbst haben eigene Verantwortung über die finanziellen Einlagen und deren Verwendung.

- Es besteht keine Aufnahmepflicht (nur wenn man sich mag) und anderseits es handelt sich um eine e.V. daher können auch Mitglieder ausgeschlossen werden sofern genügend mindestens ein "wichtiger Grund" vorliegt.

- Streitigkeiten sollen via "Schlichtungsgremium" geklärt werden, unter "Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs" und "bindend".

Daher: Es ist generell für mich eher schwammig und unsicher ausformuliert im Gegensatz zu den gesetzlich normierten "Mindestleistungen" der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Es kann daher wenn dann bestenfalls als "Ergänzung" zu den bestehenden Krankenversicherungen dienen, jedoch darauf alleine würde ich im ernsthafteren Krankheitsfall mich nicht verlassen wollen. Also Fälle die auch gleichzeitig sehr hohe finanzielle Belastungen für den "Gemeinschaftsfonds" bedeuten.

Zu guter und letzt, Artabana stellt auch selbst in seiner Satzung nach § 2 klar: "(1) AD e.V. ist eine aufsichtsfreie Personenvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und keine Krankenkasse oder Krankenversicherung." allerdings ist die Satzung vom 20.-22.04.2012 und das damalig zitierte § 1 Abs. 3 Ziff 1 VAG existiert nicht mehr, sinngemäß ist gälte hier dann die aktuelle Fassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VAG. Auch hier wird nur von "Unterstützenden Leistungen" gesprochen. Aber dass man nicht mal die Satzung auf eine aktuelle Fassung stellt, ist für mich doch ein starker negativpunkt.

Meines Erachtens nach können Menschen, die durch das vermeintliche "soziale Schlupfloch" gefallen sind, diesen Umstand problemlos selbst beenden. Der Zugang zu den Krankenversicherungen ist Ihnen nicht verwehrt, natürlich könnten je nachdem Nachzahlungen in Höhe von mEn max 4 Jahren + Säumniszuschlag anfallen, die gegebenenfalls bei sozialen Härten je nach Einzelfall abgemildert werden kann. Insbesondere gab es ja bis 31. Dezember 2013 einen generelle "Beitragsschuldenerlass" für alle die sich bis dahin nachversichert haben und es gibt durchaus Regelungen zum Schulden und Säumniserlass nach § 256a SGB V. Aber das ist ein anderes Thema und wer dieser schon seit Jahren bekannten Versicherungspflicht noch immer wegduckt, dem kann man auch nicht weiterhelfen.

Auch ebenda im anderen Beitrag (Link) noch weiteres angesprochen.


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