Ich bin dabei mir eine PKV zu zulegen und habe dazu 2 Fragen.
1. Wenn eine Selbstbeteiligung von 500€ abgemacht ist, muss man die nur einmal pro Erkrankung zahlen?
Also bei einer längere Behandlung z.b. Krebserkrankung, muss ich für die Operation 500€ zahlen
und beim begin der Chemotherapie auch noch mal 500€.
2. Zitat: Patient bezahlt Behandlungen und Medikamente selbst und reicht die Rechnungen später beim Versicherer zur Erstattung ein.
Was ist wenn die Behandlung so teuer ist, dass sie mein Bankkonto überzieht.
Kann ich dann die Rechnung an die PKV weitergeben, oder was mache ich dann?
mfg
PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
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Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
Hallo petermeier09,
die SB verhält sich meines Wissens so, dass man pro Kalenderjahr diesen Betrag selbst bezahlen muss, danach tritt die Versicherung gemäß Vertragsbedingungen ein.
In der Regel geht man zum Arzt, bekommt dann eine Rechnung mit Zahlungsziel 2-4 Wochen und reicht diese bei der Versicherung ein. Das Geld sollte eigentlich vor diesem Datum auf dem Konto sein. Aus meiner 13 jähringen Erfahrung hat das nur 2x zeitlich nicht geklappt (während Corona).
Im Krankenhaus (wo es richtig teuer wird) gibt es oft eine Abtretungsregelung, d.h. das Krankenhaus regelt das direkt mit der Versicherung.
Hast du dich intensiv mit dem Modell PKV auseinandergesetzt?
die SB verhält sich meines Wissens so, dass man pro Kalenderjahr diesen Betrag selbst bezahlen muss, danach tritt die Versicherung gemäß Vertragsbedingungen ein.
In der Regel geht man zum Arzt, bekommt dann eine Rechnung mit Zahlungsziel 2-4 Wochen und reicht diese bei der Versicherung ein. Das Geld sollte eigentlich vor diesem Datum auf dem Konto sein. Aus meiner 13 jähringen Erfahrung hat das nur 2x zeitlich nicht geklappt (während Corona).
Im Krankenhaus (wo es richtig teuer wird) gibt es oft eine Abtretungsregelung, d.h. das Krankenhaus regelt das direkt mit der Versicherung.
Hast du dich intensiv mit dem Modell PKV auseinandergesetzt?
Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
Hallo petermeier09,
alles, was @Racer76 zuvor geschrieben hat, kann ich grundsätzlich unterschreiben.
Und seiner Frage
Gruß
von GS
alles, was @Racer76 zuvor geschrieben hat, kann ich grundsätzlich unterschreiben.
Und seiner Frage
schließe ich mich an.Hast du dich intensiv mit dem Modell PKV auseinandergesetzt?
Gruß
von GS
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Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
Racer76 hat geschrieben:
In der Regel geht man zum Arzt, bekommt dann eine Rechnung mit Zahlungsziel 2-4 Wochen und reicht diese bei der Versicherung ein. Das Geld sollte eigentlich vor diesem Datum auf dem Konto sein.
meinst du mit "Das Geld sollte eigentlich vor diesem Datum auf dem Konto sein"
dass wenn ich die Rechnung weiter gebe, dass die PKV inerhalb 2-4 Wochen mir das Geld überweist?
Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
Ja, genau das ist damit gemeint. Das ist natürlich nicht garantiert. Man sollte sich also darauf einstellen, dass man ggf. für wenige Tage/Wochen in Vorleistung gehen muss.
Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
Ergänzend zu den vorherigen Aussagen noch von mir.:
Zur Frage Nr. 1
1.1 bei einem absoluten Selbstbehalt, ist dann vorab eine fest definierte Summe für ein Kalenderjahr/Versicherungsjahr vereinbart. Bis zu diesem Betrag, egal wie oft man zum Arzt oder mit welcher Erkrankung im Jahr geht, zahlt die Versicherung nicht. Bei überschreiten, dann.
Vereinfachtes Beispiel, in der jede Rechnung (RE) für sich steht, auch wenn es „kumulativ“ aussieht ist es nicht. Es verkürzt nur den Rechenweg für das Beispiel.
SB: 500 € / Jahr
-> RE1: 100 €, RE2: 200 €, RE3: 300€, RE4: 400€
--> RE 1 bis 2 gibt es keine Erstattung, ab der Rechnung 3 fängt die Erstattung dann an, in dem Fall erstmal anteilig mit 100 €, die darauffolgenden nächsten Rechnungen (RE4, …. usw.) würden dann voll erstattet werden.
Hier fiele die Selbstbeteiligung komplett nur bis zu max. 500 € im Jahre an.
1.2 bei einem prozentualen oder variablen Selbstbehalt, wird bei jedem Besuch entweder ein Prozentsatz oder ein festbetrag abgebucht und der Rest erstattet. Erst wenn eine gewisse höchstsumme im Kalenderjahr/Versicherungsjahr erreicht ist, entfällt der prozentuale anteil.
1.3 beide Varianten können dann entweder „nur“ für den ambulanten Bereich greifen oder auch ambulant und stationär.
1.4 bei dem Beispiel mit der OP und Nachbehandlung, nehmen wir fiktiv an es wurde nur ambulante Selbstbeteiligung i.H.v. 500 € vereinbart. Die Op übernimmt die Krankenversicherung soweit voll, die ambulante Nachbehandlung muss man bis zu 500 € / Jahr selbst bezahlen. Die konkreten Leistungsinhalte sind dann in den Tarifbedingungen festgeschrieben.
1.5 in der Regel rechnen Krankenhäuser aber bestenfalls direkt mit der privaten Krankenversicherung ab (Direktabrechnung). Bei ambulanten Behandlungen und Apotheken derzeit eher nicht.
1.6 Ein etwaiger Selbstbehalt ist gut zu bedenken, in jungen Jahren hat man ja in der Regel nicht so den Bedarf an Arztbesuchen als wie vielleicht in späteren Jahren. Die Höhe des jährlichen Selbstbehalts sollte man für den Vergleich zwölfteln und auf den vergünstigten Beitrag aufschlagen.
Gut natürlich wenn der Versicherer via Tarifbedingungen eine Absenkung des Selbstbehalts bei bestimmten erfüllbaren Anlässen/Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht ansonsten ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Außer beim Basistarif, dort geht es leichter und es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich - aber der Basistarif ist ja auch ein Sozialtarif der Privaten Krankenversicherer. Da habe ich bereits im anderen Thema auch was dazu geschrieben.
1.7 natürlich könnte man beim Vergleich mit dem Selbstbehalt die Beitragsrückerstattung mit einkalkulieren, jedoch ist die Beitragsrückerstattung in der Regel nicht „garantiert“ bzw. je eher häufige Arztbesuche erforderlich werden, welche den Selbstbehalt und die Rückerstattung „auffressen“ und man ja wieder „von vorne“ Anfangen muss um die Höhe der Rückerstattung wieder aufzubauen, desto unsinniger ist es die Rückerstattung mit zu bedenken. Dann will man bezugnehmend auf die Versicherung nur Rechnungen einreichen, Geld erstattet bekommen und Ruhe ist damit man voll auf die vollständige Genesung konzentrieren kann.
Zur Frage Nr. 2
2.1 Rechnung sofort weiterleiten, bzw. ein „späteres oder kein Einreichen“ macht nur Sinn, wenn man darauf spekuliert im nächsten Jahr die Beitragsrückerstattung zu erhalten.
2.2 für den Fall, dass man wegen der Beitragsrückerstattung erstmal die Rechnungen gesammelt hat, aber die letzte Behandlung aber teurer ist, dass man es erstattet haben möchte, reicht man dann alle bisherigen „gesammelten“ Rechnungen komplett ein entweder um einen etwaigen Selbstbehalt so voll auszureizen oder halt alles erstattet zu bekommen sowie natürlich auch die neuste „teuere Rechnung“.
2.3 Man sollte bestenfalls schon Rücklagen vorhanden haben, zumindest in der Höhe des jährlichen Selbstbehalts, besser das doppelte davon. Vermindert Stress.
2.4 falls man keine Rücklagen hat und die Rechnungen sofort einreicht, kann man auch aktiv auf die Rechnungsersteller zugehen und um Zahlungsaufschub bitten. Diese Thematik ist dort natürlich nichts neues. Ein aktives Zugehen verhindert ggf. Mahngebühren bei einer Mahnung.
2.5 Nach frühestens einem Monat nach Einreichen der Rechnung und ggf. aller erforderlichen Unterlagen kann man beim Versicherer nach § 14 Abs. 2 VVG Abschlagszahlungen verlangen, wenn noch keine Erstattung erfolgt ist.
Zur Frage Nr. 1
1.1 bei einem absoluten Selbstbehalt, ist dann vorab eine fest definierte Summe für ein Kalenderjahr/Versicherungsjahr vereinbart. Bis zu diesem Betrag, egal wie oft man zum Arzt oder mit welcher Erkrankung im Jahr geht, zahlt die Versicherung nicht. Bei überschreiten, dann.
Vereinfachtes Beispiel, in der jede Rechnung (RE) für sich steht, auch wenn es „kumulativ“ aussieht ist es nicht. Es verkürzt nur den Rechenweg für das Beispiel.
SB: 500 € / Jahr
-> RE1: 100 €, RE2: 200 €, RE3: 300€, RE4: 400€
--> RE 1 bis 2 gibt es keine Erstattung, ab der Rechnung 3 fängt die Erstattung dann an, in dem Fall erstmal anteilig mit 100 €, die darauffolgenden nächsten Rechnungen (RE4, …. usw.) würden dann voll erstattet werden.
Hier fiele die Selbstbeteiligung komplett nur bis zu max. 500 € im Jahre an.
1.2 bei einem prozentualen oder variablen Selbstbehalt, wird bei jedem Besuch entweder ein Prozentsatz oder ein festbetrag abgebucht und der Rest erstattet. Erst wenn eine gewisse höchstsumme im Kalenderjahr/Versicherungsjahr erreicht ist, entfällt der prozentuale anteil.
1.3 beide Varianten können dann entweder „nur“ für den ambulanten Bereich greifen oder auch ambulant und stationär.
1.4 bei dem Beispiel mit der OP und Nachbehandlung, nehmen wir fiktiv an es wurde nur ambulante Selbstbeteiligung i.H.v. 500 € vereinbart. Die Op übernimmt die Krankenversicherung soweit voll, die ambulante Nachbehandlung muss man bis zu 500 € / Jahr selbst bezahlen. Die konkreten Leistungsinhalte sind dann in den Tarifbedingungen festgeschrieben.
1.5 in der Regel rechnen Krankenhäuser aber bestenfalls direkt mit der privaten Krankenversicherung ab (Direktabrechnung). Bei ambulanten Behandlungen und Apotheken derzeit eher nicht.
1.6 Ein etwaiger Selbstbehalt ist gut zu bedenken, in jungen Jahren hat man ja in der Regel nicht so den Bedarf an Arztbesuchen als wie vielleicht in späteren Jahren. Die Höhe des jährlichen Selbstbehalts sollte man für den Vergleich zwölfteln und auf den vergünstigten Beitrag aufschlagen.
Gut natürlich wenn der Versicherer via Tarifbedingungen eine Absenkung des Selbstbehalts bei bestimmten erfüllbaren Anlässen/Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht ansonsten ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Außer beim Basistarif, dort geht es leichter und es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich - aber der Basistarif ist ja auch ein Sozialtarif der Privaten Krankenversicherer. Da habe ich bereits im anderen Thema auch was dazu geschrieben.
1.7 natürlich könnte man beim Vergleich mit dem Selbstbehalt die Beitragsrückerstattung mit einkalkulieren, jedoch ist die Beitragsrückerstattung in der Regel nicht „garantiert“ bzw. je eher häufige Arztbesuche erforderlich werden, welche den Selbstbehalt und die Rückerstattung „auffressen“ und man ja wieder „von vorne“ Anfangen muss um die Höhe der Rückerstattung wieder aufzubauen, desto unsinniger ist es die Rückerstattung mit zu bedenken. Dann will man bezugnehmend auf die Versicherung nur Rechnungen einreichen, Geld erstattet bekommen und Ruhe ist damit man voll auf die vollständige Genesung konzentrieren kann.
Zur Frage Nr. 2
2.1 Rechnung sofort weiterleiten, bzw. ein „späteres oder kein Einreichen“ macht nur Sinn, wenn man darauf spekuliert im nächsten Jahr die Beitragsrückerstattung zu erhalten.
2.2 für den Fall, dass man wegen der Beitragsrückerstattung erstmal die Rechnungen gesammelt hat, aber die letzte Behandlung aber teurer ist, dass man es erstattet haben möchte, reicht man dann alle bisherigen „gesammelten“ Rechnungen komplett ein entweder um einen etwaigen Selbstbehalt so voll auszureizen oder halt alles erstattet zu bekommen sowie natürlich auch die neuste „teuere Rechnung“.
2.3 Man sollte bestenfalls schon Rücklagen vorhanden haben, zumindest in der Höhe des jährlichen Selbstbehalts, besser das doppelte davon. Vermindert Stress.
2.4 falls man keine Rücklagen hat und die Rechnungen sofort einreicht, kann man auch aktiv auf die Rechnungsersteller zugehen und um Zahlungsaufschub bitten. Diese Thematik ist dort natürlich nichts neues. Ein aktives Zugehen verhindert ggf. Mahngebühren bei einer Mahnung.
2.5 Nach frühestens einem Monat nach Einreichen der Rechnung und ggf. aller erforderlichen Unterlagen kann man beim Versicherer nach § 14 Abs. 2 VVG Abschlagszahlungen verlangen, wenn noch keine Erstattung erfolgt ist.
Re: PKV Selbstbeteiligung nur einmal pro Erkrankung?
petermeier09 hat geschrieben:meinst du mit "Das Geld sollte eigentlich vor diesem Datum auf dem Konto sein"
dass wenn ich die Rechnung weiter gebe, dass die PKV inerhalb 2-4 Wochen mir das Geld überweist?
Meine Erfahrungen sind wie folgt: ich gehe zum Arzt und bekomme in aller Regel nach 1-2 Wochen die Rechnung per Post mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen. Diesen Beleg fotografiere ich mit der App meines Versicherers, nach 3-4 Tagen liegt die Abrechnung im digitalen Briefkasten und meist tagesgleich ist das Geld auf dem Konto. Danach überweise ich den fälligen Betrag an den Arzt bzw. die Abrechnungsstelle und der Drops ist gelutscht.
Bei größeren Sachen, die nicht akut sind, wie z.B. ein Implantat, eine Überkronung, Kieferorthopädie usw. ist es mehr als ratsam, zuerst einen Heil- und Kostenplan anzufordern und diesenvor der Unterschrift vom Versicherer genehmigen zu lassen. Auch da bekomme ich in wenigen Tagen eine Rückmeldung. Bei strittigen Zifferkombinationen kann man dann im Vorfeld alles klären.
Um es mal ganz oberflächlich zu beschreiben, bei der GKV liest der Arzt deine Karte ein und rechnet alles direkt mit der Kasse ab (abgesehen von IGEL usw.), bei der PKV schließt du einen (Behandlungs-)vertrag mit dem Arzt ab und hast die Leistungen über den Versicherungsvertrag mit der PKV abgedeckt. Hier kann es grundsätzlich zu Problemen kommen, wenn beispielsweise ein Arzt Ziffern bzw. Zifferkombinationen ansetzt, die der Versicherer anders sieht. Dann könnte man am Ende das Problem haben klären zu müssen, wer es richtig gemacht hat, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Meine dringende Empfehlung ist, dass man sich intensiv mit der Materie beschäftigt, bevor man einen Wechsel in die PKV in Erwägung zieht. Dies kann nämlich eine Entscheidung für's Leben sein, auch wenn es Wege zurück gibt.
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