Hallo,
ich fühle mich sehr verunsichert. Bin vor a. 18 Monaten von die GKV in die PKV gewechselt, weil es mir günstiger erschien (bin jetzt 31 Jahre alt, Angestellter, durch übersteigen der Bemessungsgrenze aus der Versicherungspflicht gefallen, Z.Zt ledig).
Hab mich damals wohl nicht gut genug informiert über steigende Beiträge etc. ... Naja, wie dem auch sei.
Ich möchte aber z.B. bald heiraten und Kinder sind auch geplant (wäre zumindest für einige Zeit der Alleinverdiener). Nun möchte ich wissen ob ich noch zurückwechseln kann in die GKV, weil ich denke das es günstiger ist (auch bezüglich steigender Beiträge, Kind etc.).
Ich habe mal was von 2 Jahre frist gehört ... kann mich aber auch täuschen.
Vielen dank im voraus für die Antworten, fühle mich sehr verunsichert. Es ärgert mich auch das ich mich nicht ausführlich informiert habe ... aber da bin ich selber schuld.
Gruss
PS: Ich hoffe ich habe alle Informationen geliefert.
Wechsel zurück von PKV in GKV noch möglich!?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ich gehe mal davon aus, dass der Lohn oberhalb der JAEG liegt. Damit bist Du eindeutig versicherungsfrei. Ferner gehe ich davon aus, dass Du damals freiwillig versichert gewesen bist, richtig?
Damit dürfte so ohne weiteres keine Chance bestehen, wieder in die gesetzliche KV als freiwilliges Mitglied zu kommen.
Nur wenn Dein Lohn unterhalb der JAEG sinkt, kommst Du wieder in die gesetzliche KV als Versicherungspflichtiger.
Damit dürfte so ohne weiteres keine Chance bestehen, wieder in die gesetzliche KV als freiwilliges Mitglied zu kommen.
Nur wenn Dein Lohn unterhalb der JAEG sinkt, kommst Du wieder in die gesetzliche KV als Versicherungspflichtiger.
Hallo,
ersteinmal vielen dank fuer die schnelle Antwort.
Richtig
Hm, also gibt es nicht so eine Klause wie "innerhalb der ersten 2 Jahre ist noch ein Wechsel moeglich"?? Ich habe bisher auch keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen.
Vielleicht ne bloeder Frage, aber was ist wenn ich die PKV kuendige?
Vielen dank
ersteinmal vielen dank fuer die schnelle Antwort.
Rossi hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass der Lohn oberhalb der JAEG liegt. Damit bist Du eindeutig versicherungsfrei. Ferner gehe ich davon aus, dass Du damals freiwillig versichert gewesen bist, richtig?
Richtig
Rossi hat geschrieben:Damit dürfte so ohne weiteres keine Chance bestehen, wieder in die gesetzliche KV als freiwilliges Mitglied zu kommen.
Hm, also gibt es nicht so eine Klause wie "innerhalb der ersten 2 Jahre ist noch ein Wechsel moeglich"?? Ich habe bisher auch keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen.
Vielleicht ne bloeder Frage, aber was ist wenn ich die PKV kuendige?
Vielen dank
Ok, was ich noch nicht ganz verstanden habe, warum ein Wechsel PKV->GKV nicht moeglich ist:
Duerfen die GKV's ehemals PK Versicherte gesetzlich nicht so einfach wieder aufnehmen oder tun sie es aus anderen Gruenden nicht?
Waere es einen Versuche wert bei einer GKV nachzufragen ob sie einen aufnimmt? (Was natuerlich Unsinn waere, wenn sie es gesetzlich nicht duerfen)
Mitglieder, die freiwillig Hoechstbeitrag zahlen, sollten doch "beliebt" sein bei der GKV.
Vielen Dank
Duerfen die GKV's ehemals PK Versicherte gesetzlich nicht so einfach wieder aufnehmen oder tun sie es aus anderen Gruenden nicht?
Waere es einen Versuche wert bei einer GKV nachzufragen ob sie einen aufnimmt? (Was natuerlich Unsinn waere, wenn sie es gesetzlich nicht duerfen)
Mitglieder, die freiwillig Hoechstbeitrag zahlen, sollten doch "beliebt" sein bei der GKV.
Vielen Dank
Duerfen die GKV's ehemals PK Versicherte gesetzlich nicht so einfach wieder aufnehmen oder tun sie es aus anderen Gruenden nicht?
Entweder muss ein zurzeit PKV-Versicherter zurück in die GKV(-Pflichtversicherung), wenn diese eintritt oder er darf sich nicht freiwillig in der GKV versichern, wenn Versicherungspflicht nicht eintritt.
Waere es einen Versuche wert bei einer GKV nachzufragen ob sie einen aufnimmt? (Was natuerlich Unsinn waere, wenn sie es gesetzlich nicht duerfen)
Fragen kostet nichts, z. B. um sich das oben Gesagte bestätigen zu lassen - Vorsicht aber, wenn es plötzlich hieße "Sesam öffne dich".
Mitglieder, die freiwillig Hoechstbeitrag zahlen, sollten doch "beliebt" sein bei der GKV.
Je nachdem wie zahlreich der beitragsfreie Familienanhang ist, kann auch der "Höchstbeitrag" ein ausgesprochenes Schnäppchen sein. Schnäppchen in der Sozialversicherung gehen aber immer auf Kosten der ganz normal Pflichtversicherten, die keine Wahl haben.
Hallo nochmal,
mir wurde geraten, den Wechsel zu einer GKV ueber § 9 Absatz 1 Ziffer 1 des SGB V zu versuchen:
Er meinte, das es geht, weil ich ja innerhalb der letzten Jahre noch 24 Monate pflichtversichert war (2004, 2005).
Was meint Ihr dazu?
Vielen dank und Gruss
mir wurde geraten, den Wechsel zu einer GKV ueber § 9 Absatz 1 Ziffer 1 des SGB V zu versuchen:
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Der Versicherung können beitreten:
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,
Er meinte, das es geht, weil ich ja innerhalb der letzten Jahre noch 24 Monate pflichtversichert war (2004, 2005).
Was meint Ihr dazu?
Vielen dank und Gruss
SGB V § 9 Abs. 2 hat geschrieben:Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,
...
Zuletzt geändert von dij am 01.03.2008, 23:06, insgesamt 1-mal geändert.
dij hat geschrieben:SGB V Abs. 2 hat geschrieben:Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,
...
Hm, was soll mir diese Antwort sagen?
Der Beitritt in die freiwillige KV ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen KV anzuzeigen ? (Fragezeichen)
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