Horrender Beitrag im Basistarif

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Wern
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Horrender Beitrag im Basistarif

Beitragvon Wern » 06.03.2008, 17:45

Hier das Angebot der Debeka für den Basistarif für meine Eltern.
Kurze Vorinfo:
Meine Eltern sind beide 83 Jahre alt, waren seit einigen Jahren nicht versichert (haben alle Kosten selbst getragen) und wollen sich jetzt nach dem neuen Basistarif versichern.

Angebot der Debeka für meine Mutter:

Tarifbeitrag für modif. Standardtarif = 532,--
PVN (heißt wohl "private Pflege") = 397,--
ergibt insgesamt: 929,--

Wohl gemerkt: Für eine Person pro Monat!

Für meinen Vater ist der Beitrag geringfügig niedriger.

Was kann ich tun, um diesen BEITRAGSHORROR zu vermeiden bzw. welche Gesellschaft könnte mir etwas anderes anbieten?
Meine Eltern fallen leider nicht unter die Hilfebedürftigkeit (knapp drüber), müssen also den vollen Beitrag zahlen.

Sieht es ab 1.1.2009 irgendwie besser aus ?

Danke,

Werner

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Beitragvon Frank » 06.03.2008, 19:49

Hallo Werner,

ich glaube kaum, dass eine andere Gesellschaft ein besseres Angebot machen wird.

Für den Standardtarif wird der Höchstsatz verlangt und im Beitrag für die Pflegeversicherung ist ein Risikozuschlag enthalten. Der Versicherer wendet nur das Gesetz an. Er kann in der Pflegeversicherung einen risikogerechten Beitrag nehmen.

Bis zum 31.12.2007 haben die Versicherer für Nichtversicherte auf Risikozuschläge in der Pflegeversicherung freiwillig verzichtet um Nichtversicherte die Aufnahme zu erleichtern. Dies gilt für 2008 nicht mehr.

Da die Versicherer kein Interesse daran haben, deine Eltern als Kunden zu gewinnen, werden sie auch beitragsmäßig ihnen nicht entgegen kommen, es sei denn sie müssen es wegen Hilfsbedürftigkeit.

Gruß
Frank

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Re: Horrender Beitrag im Basistarif

Beitragvon dij » 06.03.2008, 20:32

Der Grund für die hohen Beiträge ist natürlich das hohe (= risikoträchtige) Alter. Langjährig versicherte Gleichaltrige zahlen nur deshalb weniger, weil der Rest aus den Alterungsrückstellungen kommt, die sie in ihrer "Versichertenkarriere" aufgebaut haben. Dieses Geld - auch mit 83 dank Vererbung ohne weiteres noch im fünfstelligen Bereich - fehlt nun einfach und ist auch nicht herbeizuzaubern.

Wern hat geschrieben:Meine Eltern sind beide 83 Jahre alt, waren seit einigen Jahren nicht versichert


Wenn sie nach längerer Versicherungszeit gekündigt haben, als sie schon nennenswerte Rückstellungen hatten, war das ein sehr schlechtes Geschäft für sie. Die Mitversicherten im gleichen Tarif hat es natürlich gefreut.

Im Prinzip läuft es jetzt auf dies hinaus: Entweder sie haben (vielleicht gerade so) genug Geld, um die Beiträge zu bezahlen, oder sie haben es nicht und damit Anspruch auf soziale Unterstützung durch Halbierung des KV-Beitrags, ggf. Übernahme der Beiträge durch das Sozialamt.

Wern hat geschrieben:Sieht es ab 1.1.2009 irgendwie besser aus ?


Eigentlich nicht. Außerdem wäre es ein gefährliches Roulettespiel, darauf zu setzen, daß noch einmal zehn Monate nichts Schlimmes passiert.

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Beitragvon Rossi » 06.03.2008, 20:43

Öhm, mal ne andere Frage?

Wie waren Deine Eltern zuletzt überhaupt versichert?

Vielleicht gibt ja einen Trick, um sie in die gesetliche KV zu bekommen.

Wern
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Beitragvon Wern » 07.03.2008, 10:00

Danke für die verschiedenen Hinweise.

Also gut sieht es nicht aus. Meine Eltern haben jetzt praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder in den finanziellen Ruin durch die KV-Beträge getrieben zu werden oder durch eine Krankheit, die ja in ihrem Alter eher wahrscheinlich ist.

Bisher waren sie überhaupt nicht versichert (haben vor vielen Jahren die private KV gekündigt, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten). (Kleine Selbständige). Seitdem unversichert.

Ich bin wütend und frustriert zugleich, da es aus dieser Situation keinen Ausweg zu geben zu scheint.

Oder hat jemand noch ne Idee?

Werner

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Beitragvon Rossi » 07.03.2008, 21:10

Jooh, hätte ne Idee. Aber das würde natürlich 3 Kilometer gegen den Wind stinken.

Mal ne ganz dumme Frage. Wie fit ist der Papi denn noch?!?

Er ist zwar schon 83 Jahre alt, aber theoretisch könnte er noch eine SV-pfichtige Beschäftigung aufnehmen, richtig? Es ist nicht verboten ab dem 65. Lebensjahr noch zu arbeiten. Ferner würde hier auch Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausgelöst. Diese ist nicht am Alter gekoppelt.

Ich würde eine sv-pflichtige Beschäftigung oberhalb von 50 Arbeitstage vorschlagen. Die grenze von 50 Arbeitstage kommt aus § 8 Abs. 1 SGB IV. Hier sind nämlich kurzfristige Beschäftigung im Kalenderjahr unterhalb von 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmässig ausgeübt werden.

Nach 55 Tagen verliert er wieder den Job, sei ein Mist. Freiwillig kann er sich nicht in der gesetzlichen KV versichern, da hier die Vorversicherungszeit fehlt.

Aber dann kommt die sog. Versicherungskralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Es ist die Pflichtversicherung für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall wenn sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Jenes wäre dann der Fall und Schwups ist man in der gesetzlichen KV. Wenn das Einkommen der Gattin unterhalb von 355,00 Euro liegt, dann kommt sie auch noch in die kostenlose Familienversicherung.

Wäre die einzigste Möglichkeit; sonst geht da nix!!!

Wern
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Beitragvon Wern » 07.03.2008, 21:53

Rossi,

danke für den Tip.
Der ist recht "kreativ" (grins) und jetzt muss ich mal sehen, ob ich daraus was machen kann. Müsste also erst mal jemanden findet, der meinen Vater einstellt. Die Rente meiner Mutter ist höher als 355 Euro, die müsste dann auch noch jemanden finden, der sie einstellt, das wird schwierig....

Hatte mir auch schon mal überlegt, eine Firma zu gründen und sie dann einzustellen, aber ich habe ja den gleichen Namen. Bei genauerem Hinsehen wird das wohl nichts, aber trotzdem danke für den Tip.

Werner

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.03.2008, 22:10

Hallo Rossi,
sehr kreativ :-) da aber das 55 Lj. überschritten ist wird bestimmt nach der Vorversicherung gefragt :-)
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.03.2008, 23:34

Hallo DKV-Servie-Center,

mittlerweile müsstes Du mich kennen, wenn ich etwas schreibe, dann habe ich schon Gedanken gemacht.

Dabei lese ich immer erst vorher den Gesetzestext.

Die Hürde, die hier zu überwinden gilt, ist § 6 Abs. 3 a SGB V. Hier heisst es:

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.

Das bedeutet, nur wenn der 83-jährige bei Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung am 01.04.2008 in den letzten 5 Jahren davor mindestens die Hälfte davon als hauptberuflich selbständiger von der Versicherungspflicht befeit war

Ich glaube kaum, dass der Papi von Wern in den letzten 5 Jahren noch das Gewerbe für mindestens 2,5 Jahre angemeldet hat. Sonst hat er natürlich Pech.

Man muss den Gesetzestext immer wörtlich lesen.

Obwohl, ich muss Dir beipflichten, mit so einer Klamotten wird die KV vermutlich versuchen dieses abzuwimmeln.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.03.2008, 23:57

Hatte mir auch schon mal überlegt, eine Firma zu gründen und sie dann einzustellen, aber ich habe ja den gleichen Namen. Bei genauerem Hinsehen wird das wohl nichts, aber trotzdem danke für den Tip.


Wieso, es kommt einzig und allein darauf an, ob

man als Arbeiter, Angestellter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist


Es gibt Arbeitnehmer die auch im Alter von 83 Jahren ein gewisses Know How haben und dafür (Berufserfahrung) Kohle erhalten.

GS
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Ausnahmsweise liegst du ...

Beitragvon GS » 08.03.2008, 01:55

... lieber rossi, in diesem Fall evtl. daneben. Oder natürlich ich selbst, wenn das, was nun kommt, ein Rohrkrepierer sein sollte. Aber um diese Uhrzeit lass ich's gern drauf ankommen :D

3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.


Diese "weitere Voraussetzung" ist aus meiner Sicht erfüllt. "Versicherungsfrei" waren Werns Eltern in den letzten 5 Jahren nicht nur zur Hälfte, sondern gleich 100%ig, und das beide.

Langer Schreibe kurzer Sinn: Ich denke, dass jede Kasse die Versicherungspflicht eines 83-Jährigen mit dieser Vorgeschichte höflich ablehnen wird. Und notfalls lassen sie es auf einen Prozess ankommen, in diesem Fall sogar mit Aussicht auf Erfolg.

Hilft Werns Eltern leider nicht weiter.

Gruß von
Gerhard

dij
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Beitragvon dij » 08.03.2008, 03:38

Gefühlsmäßig würde ich auch denken, daß die Ab-55-Regelung greift. Andererseits ist das ein gewaltiges Chaos in den §§ 5 bis 9 SGB 5 mit Regelungen zur Versicherungspflicht, Ausnahmen von der Versicherungspflicht, Befreiung von der Versicherungspflicht, besonders geregelter Versicherungsfreiheit, Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit, Ausnahmen von den Ausnahmen usw., sowie der grundsätzlichen Nichteinbeziehung von nicht unselbständig Beschäftigten nach § 2 SGB 4, und der Gesetzgeber hat sich schon mehrfach darin verheddert: Stichworte Dreijahresregelung für ex-selbständige Arbeitnehmer, Familienversicherung für beurlaubte Beamte.

Letzten Ende dürfte es auf die Frage hinauslaufen, ob es einen Unterschied zwischen "versicherungsfrei" (durch ausdrückliche Regelung in § 6 SGB 5 oder sonstwo) und "nicht von der Versicherung erfaßt" gibt. Wortlaut und Handhabung von § 10 SGB 5 scheinen dafür zu sprechen, schließlich ist die Familienversicherung ja gerade auch für nicht-beschäftigte Hausfrauen gedacht gewesen.

Also könnte es funktionieren, meine Hand ins Feuer legen möchte ich dafür aber nicht. (Fürs Gegenteil aber auch nicht.)

Marion-63

Beitragvon Marion-63 » 08.03.2008, 12:59

Hallo Werner,
ich kann Deine Wut nicht verstehen! Deine Eltern haben sich vor vielen Jahren dazu entschlossen, in die damals sicherlich wesentlich günstigere PKV zu wechseln. Sie haben dadurch garantiert ein kleines Vermögen an Beiträgen im Vergleich zur GKV gespart. In den letzten Jahren waren Sie garnicht versichert. Also haben sie jahrelang die kompletten Beiträge zur KV gespart. Und nun, im Alter von 83 Jahren, wo mit teuren Krankheiten zu rechnen ist, ist das Geschrei groß. Deine Eltern sollten froh sein, dass es durch die Gesundheitsreform in Eurem Fall überhaupt noch möglich ist, für relativ wenig Geld in den Basistarif aufgenommen zu werden.
Auch finde ich es nicht in Ordnung, wenn hier durch "Tricks" versucht wird, solche Personen (in meinen Augen Sozialschmarotzer) zu günstigen Beiträgen zu verhelfen. Wer zahlt denn die Differenz? Das sind alle Versicherungsnehmer, die Monat für Monat ihre KV-Beiträge zahlen. Ich selber bin auch seit Jahren in der PKV und lege das gesparte Geld für die höheren Beiträge im Alter gut an; und habe deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, dass ich demnächst noch höhere Beiträge zahlen soll für nicht versicherte 83-jährige Rentner, die in jungen Jahren nicht ans Sparen fürs Alter gedacht haben.
Außerdem scheint das Einkommen ja auch nicht so schlecht zu sein, wenn eine Hilfebedürftigkeit noch nicht vorliegt.

Gruß Marion

Wern
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Beitragvon Wern » 08.03.2008, 14:58

Danke für die verschiedenen Tips hier und die fundierten Überlegungen:

Marion: Also hier wird ja nun wirklich dick aufgetragen. Meine Eltern waren nie gesetzlich versichert (außer in der Lehre meines Vaters) vor Jahrzehnten, sondern immer in der Privaten. Sie hätten auch nicht in die Gesetzliche gehen können, da sie nun eben selbständig waren. Sie haben die Private nicht verlassen, weil sie Geld sparen wollten (wären liebend gerne drin geblieben) sondern weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten. Das ist bisher zum Glück gerade noch gut gegangen. Geld haben sie dadurch nicht gespart, eher das Gegenteil (Krankenhausaufenthalte selbst bezahlt). Sie jetzt als Schmarotzer zu bezeichnen finde ich schon ein starkes Stück und nicht nur unhöflich sondern beleidigend.

Der Gesetzgeber hat nur formal eine Möglichkeit geschaffen, dass Unversicherte in die KV gehen können. Denn durch die Beitragsgestaltung (s. Rechenbeispiel am Anfang dieses threads) bzw. durch die Aufschläge wird in der Praxis ein horrender Beitrag gefordert, den kein Mensch bezahlen kann.

Statt hier mit Schimpfwörtern um sich zu werfen, würde ich es gut finden, wenn Sie wenigstens einen winzigen Teil zur Lösung beitrügen.

Den anderen danke ich für ihre Beiträge.

WSerner

dij
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Beitragvon dij » 08.03.2008, 15:03

Es scheint tatsächlich zu gehen, im Sinne des Erfinders ist es allerdings nicht. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/1245, S. 59 f.):

Die Neuregelung dient einer klareren Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten. ...

Nach geltendem Recht können diese Personen z. B. durch Veränderungen in der Höhe ihres Arbeitsentgelts, durch Übergang von Voll- in Teilzeitbeschäftigung oder von selbständiger Tätigkeit in eine abhängige Beschäftigung oder durch Bezug einer Leistung der Arbeitslosenversicherung auch dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie vorher zu keinem Zeitpunkt einen eigenen Beitrag zu den Solidarlasten geleistet haben. Auf diesem Wege wechselten im Zeitraum von 1992 bis 1997 immerhin 943000 Personen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Da die Leistungsausgaben für ältere Versicherte ihre Beiträge im Regelfall erheblich übersteigen, werden die Beitragszahler durch diesen Wechsel zwischen den Versicherungssystemen unzumutbar belastet.


So, wie sie ist, hat die Regelung den paradoxen Effekt, daß ältere Selbständige mit gewissem Vermögen jederzeit mit zweieinhalb Jahren Anlauf in die GKV wechseln können, indem sie die selbständige Berufstätigkeit einstellen; wer nicht das Geld hat, die Zeit zu überbrücken, und daher eher schutzbedürftig wäre, kommt dagegen nicht hinein.


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