Hallo zusammen,
ich war jetzt erstmalig zu einer mehrstündigen ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Versichert bin ich bei der Debeka in der Tarifkombination NW/NG ohne Wahlleistungen im stationären Bereich. Dem vorangegangen war ein 5-tägiger stationärer Aufenthalt, bei dem ich auf Normalstation ohne Wahlleistungen untergebracht war. Ich hatte um Direktabrechnung mit der Krankenversicherung gebeten.
Bei der einige Wochen nach dem stationären Aufenthalt kürzlich durchgeführten ambulanten Behandlung war nicht klar, ob ich nicht doch für eine Nacht stationär aufgenommen werden muss. Die Klinik hatte mich deshalb als "Kassenpatient" ohne Chefarztanspruch behandelt. Dagegen war aus meiner Sicht auch nichts einzuwenden. Eine Chefarztbehandlung wäre mir aber lieber gewesen.
Meine Frage ist nun, ob es bei zu einer derartigen Tarifkombination Erfahrungswerte gibt; wie verhält man sich hier am besten? Über ein Feedback würde ich mich freuen!
Gruß
DietrichF
PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Da schon ein stationärer und ambulanter Aufenthalt durchgeführt wurde, gehe ich mal davon aus, dass die Debeka hier bei der Risikobewertung ganz genau hinschauen wird. Entweder wird das ein Risikozuschlag werden und/oder ein Ausschluss für die spezifische Krankheit. Wenn man die nächsten 5 Jahre "nichts" hat, also wenn der Abfragezeitraum so bleibt wie bisher, dann könnte das möglich sein, zum entsprechenden Beitrag des Eintrittsalters in 5 Jahren.
Wahlleistungen kann man aber sich immer, auch ohne Versicherungsschutz, dazu buchen. Diese sind dann entsprechend aus der eigenen Tasche zu zahlen. Diese Kosten kann man zumindest etwas dämpfen, wenn man eine entsprechende hohe Krankenhaus-Tagegeldversicherung oder auch ggf. Krankengeldversicherung abschließt. Das wäre die andere Möglichkeit.
Wahlleistungen kann man aber sich immer, auch ohne Versicherungsschutz, dazu buchen. Diese sind dann entsprechend aus der eigenen Tasche zu zahlen. Diese Kosten kann man zumindest etwas dämpfen, wenn man eine entsprechende hohe Krankenhaus-Tagegeldversicherung oder auch ggf. Krankengeldversicherung abschließt. Das wäre die andere Möglichkeit.
Re: PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Hallo zusammen,
Zur Wahlleistung "Arzt" habe ich anderes gehört (nicht selbst erfahren): Die Kliniken halten sich vor Vereinbarungen ohne hinterlegte Versicherer-Garantie (z.B. durch eine ClinicCard) zurück, wohl aus der Erfahrung, dass Patienten nach erfolgter OP warum auch immer so etwas wie "Kaufreue" an den Tag legen und mit der Bezahlung der fälligen Rechnung mauern.
Liegt dagegen eine Garantie eines Versicherers vor, ist die Klinik finanziell auf der sicheren Seite, da der Versicherer auch dann haftet, wenn die Card nicht mehr gültig ist, z. B. weil der betreffende Versicherungsvertrag gar nicht mehr besteht.
Mir sind aus der Verwandtschaft zwei solcher Fälle bekannt, in denen durchaus solvente Patienten ohne Zusatzversicherung keine Wahlleistungsvereinbarung treffen konnten, weil sie keine ClinicCard vorweisen konnten. In dem einen Fall erfolgte die OP dann noch relativ "zeitnah" allerdings in einem entfernter gelegenen Haus ihrer 2. Wahl, in anderen Fall zwar im Wunschkrankenhaus, aber ca. 4 Monate später.
Gruß
von GS
Zur Wahlleistung "Unterkunft" kann das so angehen, unterstützt etwa von einer im folgenden [...] ebenfalls angesprochenen Krankenhaustagegeldversicherung.saxum hat geschrieben:
Wahlleistungen kann man aber sich immer, auch ohne Versicherungsschutz, dazu buchen. Diese sind dann entsprechend aus der eigenen Tasche zu zahlen. [...]
Zur Wahlleistung "Arzt" habe ich anderes gehört (nicht selbst erfahren): Die Kliniken halten sich vor Vereinbarungen ohne hinterlegte Versicherer-Garantie (z.B. durch eine ClinicCard) zurück, wohl aus der Erfahrung, dass Patienten nach erfolgter OP warum auch immer so etwas wie "Kaufreue" an den Tag legen und mit der Bezahlung der fälligen Rechnung mauern.
Liegt dagegen eine Garantie eines Versicherers vor, ist die Klinik finanziell auf der sicheren Seite, da der Versicherer auch dann haftet, wenn die Card nicht mehr gültig ist, z. B. weil der betreffende Versicherungsvertrag gar nicht mehr besteht.
Mir sind aus der Verwandtschaft zwei solcher Fälle bekannt, in denen durchaus solvente Patienten ohne Zusatzversicherung keine Wahlleistungsvereinbarung treffen konnten, weil sie keine ClinicCard vorweisen konnten. In dem einen Fall erfolgte die OP dann noch relativ "zeitnah" allerdings in einem entfernter gelegenen Haus ihrer 2. Wahl, in anderen Fall zwar im Wunschkrankenhaus, aber ca. 4 Monate später.
Gruß
von GS
Re: PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Meiner Meinung nach gehen die Antworten an der Frage vorbei. Der TO hat nicht geschrieben, dass er an Wahlleistungen im stationären Bereich interessiert ist.
Es geht darum, dass der Tarif bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus die Leistungen des Chefarzts erstatten würde, aber eben nicht stationär. Daher hätte der TO lieber den Chefarzt gewählt, im konkreten Fall aber nicht bekommen.
Vermutlich macht es für das Krankenhaus wenig Sinn, in diesem Fall ambulant den Chefarzt anzubieten, der bei der eventuellen anschließenden stationären Aufnahme sich wohl nicht mehr um den Patienten kümmern würde.
Es geht darum, dass der Tarif bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus die Leistungen des Chefarzts erstatten würde, aber eben nicht stationär. Daher hätte der TO lieber den Chefarzt gewählt, im konkreten Fall aber nicht bekommen.
Vermutlich macht es für das Krankenhaus wenig Sinn, in diesem Fall ambulant den Chefarzt anzubieten, der bei der eventuellen anschließenden stationären Aufnahme sich wohl nicht mehr um den Patienten kümmern würde.
Re: PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Stimmt - mein letzter Beitrag bezog sich auch nur auf das Vorangegangene von @saxum. das wollte ich nicht so stehen lassen. Aber ok - war damit ebenfalls off topic.RolandPKV schreibt:
Meiner Meinung nach gehen die Antworten an der Frage vorbei. Der TO hat nicht geschrieben, dass er an Wahlleistungen im stationären Bereich interessiert ist.
Das wird die Erklärung für das ambivalente Klinikerlebnis des TO DietrichF sein - und deckt gleichzeitig eines der Handicaps solcher Tarife des Strickmusters "ambulant Privat / stationär Kasse" auf.Es geht darum, dass der Tarif bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus die Leistungen des Chefarzts erstatten würde, aber eben nicht stationär. Daher hätte der TO lieber den Chefarzt gewählt, im konkreten Fall aber nicht bekommen.
Vermutlich macht es für das Krankenhaus wenig Sinn, in diesem Fall ambulant den Chefarzt anzubieten, der bei der eventuellen anschließenden stationären Aufnahme sich wohl nicht mehr um den Patienten kümmern würde.
Aber was hilfts? Viele, gerade jüngere PKV-Interessenten finden das eine gute Wahl. Sie würden auch "ambulant" komplett auf Kasse machen, wenn das ginge, und so den Einstiegsbeitrag noch weiter drücken. Ein Zwischenschritt dazu sind ja die Primärarzttarife (siehe einer der Nachbarthreads des To puckmuck).
@DietrichF, ich meine mich zu erinnern, dass Du von einem 70%-Tarif mit Wahlleistungen nach Wegfall der Beihilfe in den 10%-Tarif edit: 100%- ohne Wahlleistungen gewechselt bist. Das hatte ich damals etwas schade befunden, aber ja, dafür kannst Du Dir jetzt auch nichts kaufen.
Gruß
von GS
Re: PKV ohne Wahlleistungen im stationären Bereich - Praxisfragen
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder hier zurückmelde - ich war für einige Tage unterwegs!
@GS
Es ist in der Tat so, dass ich mit Rentenbeginn von einem 70%-Bisex-Beihilfetarif (mit Wahlleistungen stationär) auf einen 100%-Unisextarif gewechselt bin (ohne Wahlleistungen stationär). Grund waren die hohen Kosten für den Volltarif nach Wegfall der Beihilfe. Die Tarifkombination Tarif N, NC (mit Wahlleistungen stationär) wäre damals 240 € monatlich teurer gewesen als die Tarifkombination NW/NG ohne Wahlleistungen im stationären Bereich. Ich hatte ja bereits mit dem Standardtarif geliebäugelt - diesen aber wegen der vergleichbar hohen Kosten und geringeren Leistungen wieder verworfen. Die hohen Kosten für den Tarif mit Wahlleistungen stationär waren wohl damit zu erklären mit meinem vorherigen Beihilfetarif und relativ spätem Eintritt in die PKV mit Alter 43.
Meine Überlegung war auch, dass ich bei geplanten stationären Aufenthalten ohne Weiteres die für mich wichtige Wahlleistung "Einbettzimmer" aus eigener Tasche hätte bezahlen.
Bei meinem Betrag oben ging es mir um geplante ambulante Behandlungen im Krankenhaus, bei denen nicht vorhersehbar ist, ob nicht doch eine stationäre Aufnahme erforderlich werden kann. Im aktuellen Fall lief die Behandlung voll ambulant, das war aber vor Beginn der Behandlung nicht sicher absehbar. Das Krankenhaus hat mich deshalb "von sich aus" wie einen Kassenpatienten behandelt; ich habe dem auch nicht widersprochen. Die Praxis der Klinik hat wohl auch damit zu tun, dass sie spätere Abrechnungsprobleme vermeiden wollten.
Der Beitrag von @RolandPKV trifft meine Fragestellung übrigens sehr genau!
Ich gehe nun davon aus, dass angesichts der wohl eher seltenen Tarifkombination wie in meiner Fallgestaltung wenig Erfahrungswerte zu der Materie vorliegen. Trotzdem danke nochmal für eure Beiträge!
@GS
Es ist in der Tat so, dass ich mit Rentenbeginn von einem 70%-Bisex-Beihilfetarif (mit Wahlleistungen stationär) auf einen 100%-Unisextarif gewechselt bin (ohne Wahlleistungen stationär). Grund waren die hohen Kosten für den Volltarif nach Wegfall der Beihilfe. Die Tarifkombination Tarif N, NC (mit Wahlleistungen stationär) wäre damals 240 € monatlich teurer gewesen als die Tarifkombination NW/NG ohne Wahlleistungen im stationären Bereich. Ich hatte ja bereits mit dem Standardtarif geliebäugelt - diesen aber wegen der vergleichbar hohen Kosten und geringeren Leistungen wieder verworfen. Die hohen Kosten für den Tarif mit Wahlleistungen stationär waren wohl damit zu erklären mit meinem vorherigen Beihilfetarif und relativ spätem Eintritt in die PKV mit Alter 43.
Meine Überlegung war auch, dass ich bei geplanten stationären Aufenthalten ohne Weiteres die für mich wichtige Wahlleistung "Einbettzimmer" aus eigener Tasche hätte bezahlen.
Bei meinem Betrag oben ging es mir um geplante ambulante Behandlungen im Krankenhaus, bei denen nicht vorhersehbar ist, ob nicht doch eine stationäre Aufnahme erforderlich werden kann. Im aktuellen Fall lief die Behandlung voll ambulant, das war aber vor Beginn der Behandlung nicht sicher absehbar. Das Krankenhaus hat mich deshalb "von sich aus" wie einen Kassenpatienten behandelt; ich habe dem auch nicht widersprochen. Die Praxis der Klinik hat wohl auch damit zu tun, dass sie spätere Abrechnungsprobleme vermeiden wollten.
Der Beitrag von @RolandPKV trifft meine Fragestellung übrigens sehr genau!
Ich gehe nun davon aus, dass angesichts der wohl eher seltenen Tarifkombination wie in meiner Fallgestaltung wenig Erfahrungswerte zu der Materie vorliegen. Trotzdem danke nochmal für eure Beiträge!
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