PKV über Eltern über eine Auszeit erhalten

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john84
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PKV über Eltern über eine Auszeit erhalten

Beitragvon john84 » 30.03.2008, 10:23

hallo :)
keine arbeit, keine ausbildung/studium. wenn ich bürokratisch gesehen garnichts mache, bzw arbeite dann erlischt meine private versicherung über meine eltern. gibt es möglichkeiten dies zu verhindern? oder muss man zu methoden wie einem "scheinstudium" greifen?

Ab der Ausbildung ist das ja kein problem mehr, da ist man dann bis 27 glaub ich wieder mitversichert. es ginge darum diese zeit (1jahr) zu überbrücken.

mfg

GS
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Re: PKV über Eltern über eine Auszeit erhalten

Beitragvon GS » 30.03.2008, 13:46

john84 hat geschrieben:hallo :)
keine arbeit, keine ausbildung/studium. wenn ich bürokratisch gesehen garnichts mache, bzw arbeite dann erlischt meine private versicherung über meine eltern.


Nein, von wem stammt denn diese Neuigkeit?

John84, deine private Krankenversicherung endet nicht, allenfalls eventuelle Beitragsvorteile, die auf einem Ausbildungsverhältnis (Schule/Studium) beruhen, je nach Alter (ab 23 J.) auch der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss für den betreffenden Elternteil.

Fängst du nach einer Unterbrechung wieder ein Ausbildungsverhältnis in diesem Sinne an, leben diese Beitragsvorteile auf Antrag wieder auf (Altersgrenzen beachten).

Tipp: Dein Vater und du sollten sich mal mit demjenigen zusammensetzen, der die Versicherung vermittelt hat oder sonst für Eure Betreuung zuständig ist.

Gruß von
Gerhard

john84
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Beitragvon john84 » 30.03.2008, 14:09

danke für die schnelle antwort! d.h. wenn ich z.b. 80% beihilfe habe, 1 jahr nichts mache und vor vollendung des 23. lebensjahres wieder in eine ausbildung komme, habe ich mit keinen kürzungen zu rechnen?

aber letzteres stimmt natürlich, damit das ganze auch abgesichert is :)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 30.03.2008, 21:47

Hi John langsam wird ein Schuh daraus.!
Deine Eltern sind möglicherweise Beamte und somit erhälst du 80 % Beihilfe.
Diese Beihilfe wird gezahlt solange deine Eltern für dich den sogenannten Kindergeldzuschlag erhalten.
Ebensolange kannst du auch in der Versicherung mit 80 % Beihilfe bleiben.
Gruß

john84
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Beitragvon john84 » 31.03.2008, 15:40

okay danke - und der kinderzuschlag endet mit dem 23. lebensjahr?


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