Hallo!
Ich bin gerade von der GKV in die PKV gewechselt. Vertrag ist unterzeichnet und ich muß keinerlei Risikozuschläge zahlen.
Bis zum 31.7.08 bin ich allerdings wegen der Kündigungsfrist noch in der GKV. Was mich nun interessieren würde:
Wenn ich in der verbliebenen "Rest-GKV-Zeit" zum Arzt gehen würde (insbesondere Vorsorgeuntersuchung bei Hausarzt und Zahnarzt) und es würde dabei eine neue Krankheit festgestellt, muß ich dies dann der PKV melden und könnte dies zu einem Risikozuschlag führen?
Würde mich über kompetente Antworten freuen!
Vielen Dank im Voraus!
Jack
Zeit zwischen Abschluß PKV und Versicherungsbeginn
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- Postrank7
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Hi Jack,
ab dem Zeitpunkt an dem ich eine Annahmeerklärung der Privaten habe, ist in der Regel der Versicherungsschein, bin ich versichert und es kann kommen was will.
Habe ich diesen Versicherungsschein noch nicht und gehe aber zur Vorsorgeuntersuchung und der Arzt stellt was fest, bin ich verpflichtet dieses der Versicherung zu melden. Das kann dann dazu führen das ein Zuschlag erhoben wird oder bei einer schlimmen Erkrankung sogar vom Vertrag zurückgetreten wird.
Gruß
ab dem Zeitpunkt an dem ich eine Annahmeerklärung der Privaten habe, ist in der Regel der Versicherungsschein, bin ich versichert und es kann kommen was will.
Habe ich diesen Versicherungsschein noch nicht und gehe aber zur Vorsorgeuntersuchung und der Arzt stellt was fest, bin ich verpflichtet dieses der Versicherung zu melden. Das kann dann dazu führen das ein Zuschlag erhoben wird oder bei einer schlimmen Erkrankung sogar vom Vertrag zurückgetreten wird.
Gruß
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- Postrank7
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Tach auch,
es war bisher so und ist meines Wissens auch heute noch so:
Bis in irgendeiner Form die Annahme durch den Versicherer erklärt wird, sind Erkrankungen nachzumelden.
Diese Annahme kann entweder der Versicherungsschein sein oder eine Annahmeerklärung. Sobald diese beim Antragsteller eintrifft, ist alles im Trockenen.
Das war doch das schöne. 6 Monate im Voraus einen Antrag stellen, nach einer Woche die Annahmebestätigung in der Post --> Dann kann einem das Bein abfallen, und der neue Versicherer hat Pech gehabt.
Davon mal abgesehen: Wenn die Vorsorgeuntersuchungen sowieso immer gemacht wurden, machen Sie weiter. Wenn Sie nur keine gemacht haben, um nicht zu wissen, dass Sie was haben, und nun absichtlich vorher noch hingehen oder nach 2 Wochen PKV-Zeit - das wirft natürlich ein etwas merkwürdiges Licht auf die ganze Sache
Frank Wilke
es war bisher so und ist meines Wissens auch heute noch so:
Bis in irgendeiner Form die Annahme durch den Versicherer erklärt wird, sind Erkrankungen nachzumelden.
Diese Annahme kann entweder der Versicherungsschein sein oder eine Annahmeerklärung. Sobald diese beim Antragsteller eintrifft, ist alles im Trockenen.
Das war doch das schöne. 6 Monate im Voraus einen Antrag stellen, nach einer Woche die Annahmebestätigung in der Post --> Dann kann einem das Bein abfallen, und der neue Versicherer hat Pech gehabt.
Davon mal abgesehen: Wenn die Vorsorgeuntersuchungen sowieso immer gemacht wurden, machen Sie weiter. Wenn Sie nur keine gemacht haben, um nicht zu wissen, dass Sie was haben, und nun absichtlich vorher noch hingehen oder nach 2 Wochen PKV-Zeit - das wirft natürlich ein etwas merkwürdiges Licht auf die ganze Sache

Frank Wilke
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fwilke hat geschrieben:Wie jetzt, wenn ich einen Herzinfarkt habe und einen Risiko-LV-Antrag auf gestern rückdatiere und neben meinen letzten Willen auf den Tisch lege, kriege ich keine Kohle? Versicherer sind doch alles Geizhälse
Wie soll das gehen?
Nach dem Herzinfarkt bist Du entweder:
a) Tot = kannst nicht mehr rückdatieren = kein Geld
b) nicht tot = kein Geld.
Also Experte hat recht, das ist ein wirklich wichtiger Enwand gewesen, dass wenn die Versicherung keine Kenntnis von mir und meinen Absichten auf Versicherungsschutz hat, es kein Geld gibt.

Und ich horte die Anträge meiner Kunden Zuhause uaf dem Esszimmertisch und denke die sind versichert. Man lernt nicht aus.
Habe jetzt keine Zeit mehr und muss zur Post...Anträge verschicken...
Schönes WE
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