Probleme mit Vorerkrankungen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 18.06.2008, 13:06
dij hat geschrieben:feuerdrachin hat geschrieben:Es waren namentlich Anträge/Probeanträge
Das bedeutet, daß die Informationen bei den betreffenden Versicherern vorliegen. Ich würde mit der Möglichkeit rechnen, daß sie den Weg zur ******* finden.
Zur Anrechnung der Vorversicherungszeit: Sollte der ****** die Vorerkrankung bekannt werden und sie sich daraufhin für die Anfechtung des Vertrags entscheiden, ist der Vertrag von Anfang an nichtig, d.h. es gibt keine Vorversicherungszeit, die anzurechnen wäre. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sähe das hingegen etwas anders aus, da der Vertrag dann rechtlich bestanden hat, obwohl die wirtschaftlichen Folgen ansonsten ähnlich sind. Die Wahl zwischen Anfechtung und Rücktritt liegt beim Versicherer.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Prarom und 25 Gäste