Selbständig und 20h-Job - zurück in die gesetzliche KV?

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Sven
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Selbständig und 20h-Job - zurück in die gesetzliche KV?

Beitragvon Sven » 25.06.2008, 00:11

Hallo,

durch Zufall hab ich dieses Forum entdeckt und ich denke, hier bin ich mit meinem "Problem" gut aufgehoben. Ich hoffe, ihr könnt mir eventuell weiterhelfen, denn sowohl PKV als auch GKV sind gegenwärtig nicht sonderlich hilfreich. :)

Folgendes: Ich bin mittlerweile im 4. Jahr meiner Selbständigkeit und war bis Februar 2008 freiwillig gesetzlich versichert. Nun bin ich seit März privat krankenversichert. Allerdings hat sich bei mir dahingehend etwas geändert, dass ich seit dem 1.6.2008 neben meiner Selbständigkeit nun einen Job angenommen habe, der mich 20 Stunden pro Woche beschäftigt (halbtags also). Für meine Selbständigkeit setze ich derzeit mindestens die gleiche Zeit an, realistisch betrachtet liegt der Arbeitsanteil aber eher bei 30+ Stunden pro Woche. Nun ist mir völlig unklar, wie es mit der Krankenversicherung weitergehen soll. Kann ich in dieser Situation weiterhin privat versichert bleiben oder muss ich in die Gesetzliche zurück? Schwieriger wird es dann auch, dass ich ab 1.12.2008 Vollzeit beschäftigt sein werde und meine Selbständigkeit nur noch nebenbei sein wird.

Jetzt muss ich meinem neuen Arbeitgeber bis Ende des Monats irgendwas vorlegen bzgl. meiner Versicherung. Nur weiß ich nicht wirklich, was genau und wie ich in Zukunft versichert sein soll. Beides geht ja wohl nicht und sinnvoll wäre es auch nicht. Könnt ihr mir eventuell sagen, wie ich allgemein vorgehen muss? Vom Nettogehalt liegt die 20h-Tätigkeit ungefähr bei meinen Umsätzen durch selbständige Tätigkeit, was man natürlich auch schwer pauschal sagen kann, eben weil sich von Monat zu Monat bei den Umsätzen etwas ändern kann.

Über Tipps wäre ich sehr dankbar!

Grüße,
Sven

eastman
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Beitragvon eastman » 25.06.2008, 10:53

Es besteht bei Arbeitnehmern, die mindestens 18 Stunden / Woche arbeiten und deren regelmäßiges Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, die widerlegbare Vermutung, daß für eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt. Die Vermutung gilt als widerlegt, wenn das monatliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit das regelmäßige monatliche Arbeitssentgelt aus der Beschäftigung übersteigt. ....

In Ihrer geschilderten Situation ist mit großer Wahrscheinlichkeit von Versicherungspflicht auszugehen ( die Einzugsstelle trifft die Entscheidung), für die private Krankenversicherung bleibt bei dieser Entscheidung nur Raum für eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung. :-&

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.06.2008, 14:57

Hallo Sven,
ein Ratschlag von uns hilft dir sicherlich nicht weiter da dein AG eine verbindliche Meldung machen möchte.
Stelle bitte einen Antrag bei deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung der Versicherungsplicht bzw freiheit. dann bekommst du eine Bescheid und diesen kannst du dann den Arbeitgeber vorlegen. Das ganze dann nochmal zu 12/08
mM nach bist du noch bis 12/08 frei , kannst dich dadurch privat versichern und dein AG spart die Kosten eine KV.
Gruß

Sven
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Beitragvon Sven » 25.06.2008, 15:03

Hallo!

Danke für die Infos! Den Tipp von DKV-Serice-Center habe ich soeben ausgefüllt, also genau genommen diesen Antrag. Mal schauen, wie die reagieren werden. Für den Antrag war z.B. das Durchschnittsgehalt meiner Selbständigkeit verlangt, das 2007 geringer war als mein Bruttogehalt auf 20h - Basis (ja, ein Grund, ins Angestelltenverhältnis zu wechseln :-) ). Ob das alleine ein Argument für die GKV ist, weiß ich allerdings noch nicht...

Ich denke, so ein Bescheid ist es, was mein AG im Grunde bräuchte - und ich bräuchte ja auch eine Versicherungsnummer für das Anweisen des Gehalts. Aktuell könnte ich nur die Versicherungsnummer meiner PKV zur Verfügung stellen, aber dann würde ja das Theater beginnen, wenn ich doch in die Gesetzliche zurück soll? Oder?

Grüße,
Sven


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