Hallo allerseits, folgendes Problem:
Ich war bis vor einige Jahre angestellt tätig und bei einer GKV versichert.
Dann habe ich mich selbständig gemacht und habe die GKV verlassen, wollte mich dann privat versichern.
Ich habe die ganze Angelegenheit allerdings einige Zeit vor mir hergeschoben und bin zuletzt davon ausgegangen, dass dann ab 2009 eine Versicherungspflicht auch für mich als Selbständigen bestünde.
Meine Fragen:
a)
Nun habe ich gelesen, dass ich wohl bereits ab 2007 mich hätte wieder versichern müssen - und zwar bei der GKV, bei der sich zuletzt versichert war, habe ich das so richtig verstanden?
b)
Nun möchte ich gerne trotzdem eine PKV abschliessen - ist das noch möglich, wird dadurch gewissermassen der offene Zeitraum von 2007 bis heute 2008 "geheilt", wenn ich jetzt eine PKV abschliesse?
c)
Ein privates Maklerunternehmen, bei dem ich bzgl. einer PKV angefragt habe, hat mir mitgeteilt, sie seien verpflichtet, meine Nichtversicherung zur Anzeige zu bringen, sinngemäß: "...wenn ich nicht schnell eine PKV abschliesse" - ich empfinde das als den Versuch der Nötigung, mich zu einem Vertragsschluss zu zwingen, zumal mir die vertrauliche Behandlung meiner Angaben zugesichert worden ist.
Ist jmd. bekannt, ob es da eine "Anzeigepflicht" eines Versicherungsmaklers gibt?
Gruss
Gumba
Zwangsweise in die GKV zurück?
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Nein gibt es nicht, also nicht verunsichern lassen, Nummer löschen und gut.
Aber nun zu Deinem "Problem".
Richtig, Du bist seit 01.04.2007 versicherungspflichtig.
Die Beiträge musst Du rückwirkend zahlen.
Selbst wenn Du Dich privat versichern würdest, hat die GKV das Recht auf die Beiträge bis zur Privatversicherung.
Selbst wenn Du jetzt eine PKV abschliessen würdest, müsstest Du nach meinem dafürhalten die GKV kündigen, mit einer Frist von 2 Monaten.
Leider habe ich noch von keinem konkreten Fall gehört oder gelesen, wie sich eine GKV verhält, wenn eine PKV abgeschlossen wurde, obwohl versicherungspfllicht in der GKV bestand.
Aber nun zu Deinem "Problem".
Richtig, Du bist seit 01.04.2007 versicherungspflichtig.
Die Beiträge musst Du rückwirkend zahlen.
Selbst wenn Du Dich privat versichern würdest, hat die GKV das Recht auf die Beiträge bis zur Privatversicherung.
Selbst wenn Du jetzt eine PKV abschliessen würdest, müsstest Du nach meinem dafürhalten die GKV kündigen, mit einer Frist von 2 Monaten.
Leider habe ich noch von keinem konkreten Fall gehört oder gelesen, wie sich eine GKV verhält, wenn eine PKV abgeschlossen wurde, obwohl versicherungspfllicht in der GKV bestand.
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- Postrank7
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Re: Zwangsweise in die GKV zurück?
Hi gumba99
Meine Fragen:
a)
Nun habe ich gelesen, dass ich wohl bereits ab 2007 mich hätte wieder versichern müssen - und zwar bei der GKV, bei der sich zuletzt versichert war, habe ich das so richtig verstanden?
Ja
b)
Nun möchte ich gerne trotzdem eine PKV abschliessen - ist das noch möglich, wird dadurch gewissermassen der offene Zeitraum von 2007 bis heute 2008 "geheilt", wenn ich jetzt eine PKV abschliesse?
Nein die Entdeckungsgefahr wird geringer.
c)
Ein privates Maklerunternehmen, bei dem ich bzgl. einer PKV angefragt habe, hat mir mitgeteilt, sie seien verpflichtet, meine Nichtversicherung zur Anzeige zu bringen, sinngemäß: "...wenn ich nicht schnell eine PKV abschliesse" - ich empfinde das als den Versuch der Nötigung, mich zu einem Vertragsschluss zu zwingen, zumal mir die vertrauliche Behandlung meiner Angaben zugesichert worden ist.
Ist jmd. bekannt, ob es da eine "Anzeigepflicht" eines Versicherungsmaklers gibt?
NEIN
toller Makler , er kann doch gleich mit der Pistole betteln gehen.
Gruss
Meine Fragen:
a)
Nun habe ich gelesen, dass ich wohl bereits ab 2007 mich hätte wieder versichern müssen - und zwar bei der GKV, bei der sich zuletzt versichert war, habe ich das so richtig verstanden?
Ja
b)
Nun möchte ich gerne trotzdem eine PKV abschliessen - ist das noch möglich, wird dadurch gewissermassen der offene Zeitraum von 2007 bis heute 2008 "geheilt", wenn ich jetzt eine PKV abschliesse?
Nein die Entdeckungsgefahr wird geringer.

c)
Ein privates Maklerunternehmen, bei dem ich bzgl. einer PKV angefragt habe, hat mir mitgeteilt, sie seien verpflichtet, meine Nichtversicherung zur Anzeige zu bringen, sinngemäß: "...wenn ich nicht schnell eine PKV abschliesse" - ich empfinde das als den Versuch der Nötigung, mich zu einem Vertragsschluss zu zwingen, zumal mir die vertrauliche Behandlung meiner Angaben zugesichert worden ist.
Ist jmd. bekannt, ob es da eine "Anzeigepflicht" eines Versicherungsmaklers gibt?
NEIN
toller Makler , er kann doch gleich mit der Pistole betteln gehen.
Gruss
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