Hallo, sehr verwirrend das alles - ich hoffe, es kann mir jemand helfen:
Das ist die Situation:
Mutter (ich, nicht verheiratete) bin Angestellte, PKV. 2 Jahre Elternzeit, das 1ste Jahr ist nun rum und ab 1. Aug fange ich Teilzeit an mit 25 Std und bin damit unterhalb der Einkommensgrenze für PKV.
(Freund: Angestellter PKV, Kind logischerweise auch PKV)
Nun meine Fragen:
A. Welche Auswirkungen hat das auf die PKV? Muss/kann ich jetzt wechseln in GKV?
B. Wenn ich der PKV bleibe, muss ich mich von der GKV befreien lassen?
C. Angenommen ich könnte jetzt in die GKV wechseln, was ist nach der Teilzeit wenn ich wieder über der Grenze liege, kann ich dann wieder zurück in die PKV
D. Hätte ich mich für das zurückliegende Jahr mit Elterngeld auch schon von der GKV befreien lassen müssen?
Für "erleuchtende" Antworten wäre ich sehr dankbar!
Teilzeit in der Elternzeit - was nun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Teilzeit in der Elternzeit - was nun?
OLive hat geschrieben:Hallo, sehr verwirrend das alles - ich hoffe, es kann mir jemand helfen:
Das ist die Situation:
Mutter (ich, nicht verheiratete) bin Angestellte, PKV. 2 Jahre Elternzeit, das 1ste Jahr ist nun rum und ab 1. Aug fange ich Teilzeit an mit 25 Std und bin damit unterhalb der Einkommensgrenze für PKV.
(Freund: Angestellter PKV, Kind logischerweise auch PKV)
Nun meine Fragen:
A. Welche Auswirkungen hat das auf die PKV? Muss/kann ich jetzt wechseln in GKV?
B. Wenn ich der PKV bleibe, muss ich mich von der GKV befreien lassen?
C. Angenommen ich könnte jetzt in die GKV wechseln, was ist nach der Teilzeit wenn ich wieder über der Grenze liege, kann ich dann wieder zurück in die PKV
D. Hätte ich mich für das zurückliegende Jahr mit Elterngeld auch schon von der GKV befreien lassen müssen?
Für "erleuchtende" Antworten wäre ich sehr dankbar!
Hallo...
Geregelt im SGB V § 8 Abs. 2
8 Befreiung von der Versicherungspflicht
Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
Also, wenn Du nur Teilzeit arbeitest, kannst Du dich für jetzt also noch 2 Jahre von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen.
Wenn Du keinen Antrag stellst, wirst Du GKV versichert.
Elterngeld ist kein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen, deswegen war eine Befreiung nicht notwendig...
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