Anwartschaft + Vollversicherung

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nautilus
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Anwartschaft + Vollversicherung

Beitragvon nautilus » 26.08.2008, 19:34

Hallo,

ich habe letztes Jahr auf Anraten meines Versicherungsvertreters meine PKV gewechselt. Zum Kündigen der alten PKV war es zu spät, also schlug er eine Anwartschaft bei der alten vor, so dass ich die neue PKV abschließen kann und dann im nächsten Jahr fristgerecht die alte PKV bzw. die Anwartschaft kündige.
Nach der Einreichung mehrerer Rechnungen verlangt die jetzige PKV von mir, Ärzte und auch meine alte PKV von der Schweigepflicht zu entbinden. Die wollen wohl prüfen, ob meine Krankengeschichte stimmt.
Da ich alle Angaben korrekt gemacht habe, habe ich auch nichts zu befürchten, allerdings kam mir jetzt der Gedanke, ob die Anwartschaft zusammen mit der neuen Vollversicherung rechtlich unbedenklich ist bzw. ob meine alte und neue PKV bei Kenntnis des Vorgangs nicht irgendwelche Forderungen an mich stellen könnten.

Danke!

E.Kacmaz
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Re: Anwartschaft + Vollversicherung

Beitragvon E.Kacmaz » 26.08.2008, 20:37

nautilus hat geschrieben:Hallo,

ich habe letztes Jahr auf Anraten meines Versicherungsvertreters meine PKV gewechselt. Zum Kündigen der alten PKV war es zu spät, also schlug er eine Anwartschaft bei der alten vor, so dass ich die neue PKV abschließen kann und dann im nächsten Jahr fristgerecht die alte PKV bzw. die Anwartschaft kündige.
Nach der Einreichung mehrerer Rechnungen verlangt die jetzige PKV von mir, Ärzte und auch meine alte PKV von der Schweigepflicht zu entbinden. Die wollen wohl prüfen, ob meine Krankengeschichte stimmt.
Da ich alle Angaben korrekt gemacht habe, habe ich auch nichts zu befürchten, allerdings kam mir jetzt der Gedanke, ob die Anwartschaft zusammen mit der neuen Vollversicherung rechtlich unbedenklich ist bzw. ob meine alte und neue PKV bei Kenntnis des Vorgangs nicht irgendwelche Forderungen an mich stellen könnten.

Danke!


Die Anwartschaft ist an Bedingungen geknüpft.
Was habt Ihr mit dem Makler damals als Grund für die Anwartschaft angegeben?

nautilus
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Beitragvon nautilus » 26.08.2008, 21:08

auslandsaufenthalt. aber das war nur ein vorwand für die anwartschaft. das das nicht so korrekt war dachte ich mir schon, aber mein berater meinte, es sei gängige praxis und mit keinen problemen verbunden.

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Beitragvon E.Kacmaz » 27.08.2008, 10:20

nautilus hat geschrieben:auslandsaufenthalt. aber das war nur ein vorwand für die anwartschaft. das das nicht so korrekt war dachte ich mir schon, aber mein berater meinte, es sei gängige praxis und mit keinen problemen verbunden.


Super Berater...
:x
Naja, ist passiert.
Also, wie die vorherige Gesellschaft reagiert, kann Dir keiner sagen, weil Dein Berater eben nicht nach gängiger Praxis gearbeitet hat.
Es gibt da keine Standart-Reaktion.

Nur aus Interesse, bei welcher Gesellschaft und in welchem Tarif warst Du vorher, bei welcher Gesellschaft und in welchem Tarif bist Du jetzt?
Wie lange warst Du bei der vorherigen Gesellschaft und wieso hast Du gewechselt?

Was sagt Dein "Berater" zu dem Thema?
Wie habt Ihr Deinen Auslandsaufenthalt nachgewiesen?
Was steht in der Anwartschaftserklärung? Wenn da drin steht "die Anwartschaft gilt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes", dann wärst Du nach Rückkehr verpflichtet gewesen, Dich bei der Versicherung wieder zu versichern... die Reaktion des Versicherers ist also von vielen Faktoren abhängig und wir brauchen für eine Einschätzung mehr Informationen.
Außerdem wäre der Rat eines Fachanwaltes, der natürlich Geld kostet, die beste Option.

Viele Grüße


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