Während des Studiums über die Eltern versichert?

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Pizzafugo
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Während des Studiums über die Eltern versichert?

Beitragvon Pizzafugo » 01.09.2008, 11:12

Hallo,

ich fange ab Obtober an einer privaten Fachhochschule an zu studieren. Diese kostet 695 € im Monat. Diese Kosten übernimmt ein Partnerunternehmen für mich. Zusätzlich zahlen das Unternehmen mir 200 € im Monat. Also erhalte ich von denen ein Stipendium (die zahlen die Gebühren direkt an die Fachhochschule).
Nun meine Frage, bin ich weiterhin über meine Eltern krankenversichert (weiß nicht ob das wichtig ist : AXA)??

Danke im voraus für die Antworten :-)

Gruß Ludwig

dij
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Re: Während des Studiums über die Eltern versichert?

Beitragvon dij » 01.09.2008, 12:39

Pizzafugo hat geschrieben:Nun meine Frage, bin ich weiterhin über meine Eltern krankenversichert (weiß nicht ob das wichtig ist : AXA)??


Da das ein privater Versicherer ist: Sind die Eltern Beamte, Selbständige, Angestellte mit hohem Einkommen? Wenn Beamte: Wer ist der Dienstherr (Bund, oder welches Land)?

Pizzafugo
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Beitragvon Pizzafugo » 01.09.2008, 12:43

hi,
Sind seit 25 Jahren selbstständig

dij
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Beitragvon dij » 01.09.2008, 13:14

OK. Dann kommt es noch auf verschiedene Sachen an. Ist die private FH staatlich anerkannt? Gibt es Praxisphasen (bei dem Partnerunternehmen), und wenn ja, wie umfangreich? Gibt es einen Ausbildungsvertrag? Da das ziemlich kompliziert ist und die FH sich sicher schon öfter damit befaßt hat, dürfte es am günstigsten sein, dort nachzufragen, ob es a.) eine Versicherungspflicht gibt und ggf. b.) nach welcher Nummer im § 5 SGB V (als Auszubildender nach Nr. 1, als Student nach Nr. 9 oder als Praktikant nach Nr. 10). Davon hängt dann ab, ob eine Befreiung möglich ist.

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Beitragvon Pizzafugo » 01.09.2008, 13:21

Also:
FH ist staatlich anerkannt! www.fhdw.de
Ja es gitb Praxisphasen: Immer vier monate studieren dann vier monate am Stück im Unternehmen arbeiten, sprich die hälfte der Zeit ist man am arbeiten ...

Ich hab mit dem Unternehmen keinen Ausbildungsvertrag sondern ein Stipendiatenvertrag...

Es gibt so wie ich das verstanden habe vom Staat aus keine Versicherungspflicht, aber der Arbeitgeber und die FH setzten das voraus...
Und die Nummer ist NR. 9, weil ich halt ein Student bin.
Steuerlich hab ich beim Finanzamt nachgefragt, die sagten, dass die 700 € steuerlich voll absetzbar wären, da das weiterbildungskosten oder so in der art sind ...
Sprich muss keine Steuern dafür zahlen ...

Danke für euer Bemühen

Gruß Ludwig

dij
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Beitragvon dij » 01.09.2008, 13:41

D.h. die Praxisphasen gelten dann als unbezahltes Praktikum?

Wenn dem so ist mit Versicherungspflicht nach Nr. 9, dann gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Bedeutet aktuell einen Monatsbeitrag von knapp 55 Euro plus Pflegeversicherung.
2. Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Dann kann die Versicherung bei der AXA fortgeführt werden, zu den bisherigen Bedingungen. Eventuell bietet die AXA einen Beitragsnachlaß für Studenten.

Die Entscheidung gilt für das ganze Studium und muß innerhalb der ersten drei Monate getroffen werden (dann ist die Frist für die Befreiung abgelaufen).

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Beitragvon Pizzafugo » 01.09.2008, 13:44

Wo muss ich den einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen?
Zu den bisherigen Bedinugnen heißt, dass das weiterhin über meine Eltern weiter läuft`?

Gruß
Ludwig

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Beitragvon Pizzafugo » 01.09.2008, 13:47

Nein, die Praxisphasen gelten nicht als unbezhaltes Praktikum...
Ich hab mit dem Unternehmen einen 3 Jahren Arbeites - Stipendiatenvertrag abgeshclossen...

dij
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Beitragvon dij » 02.09.2008, 01:25

Die Einstufung ist mir noch nicht geheuer. Ich habe mal ein bißchen auf der Website der FH gesucht, aber leider nichts zur sozialrechtlichen Situation der Studenten gefunden.

Pizzafugo hat geschrieben:Wo muss ich den einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen?


Wenn tatsächlich (nur) Versicherungspflicht als Student liegt: bei einer (beliebigen) Krankenkasse, z.B. der AOK. Ausweis mitbringen, dauert vielleicht zehn Minuten.

Bei einer Versicherungspflicht als Arbeitnehmer o.a. ist keine Befreiung möglich, dann würde automatisch die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen. Dann auch zum Normaltarif, der direkt vom Lohn abgezogen wird.

Pizzafugo hat geschrieben:Zu den bisherigen Bedinugnen heißt, dass das weiterhin über meine Eltern weiter läuft`?


Zum Beispiel. Der Vertrag kann aber auch abgetrennt werden, das ist nur eine verwaltungstechnische Frage. Im Gegensatz zur gesetzlichen gibt es ja keine Familienmitversicherung in der privaten Krankenversicherung.

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Beitragvon Pizzafugo » 02.09.2008, 15:34

Also hier nun meine Lösung:

Da versicherungspflicht bei mir liegt , kann mir aussuchen wo ich mich versichere, dh ich bleibe einfach versichert über meine eltern. :-)

gruß und danke für eure hilfe


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