Übernahme der PKV durch Arbeitsamt - Ablehnung durch GKV ?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Maximo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 15:19

Übernahme der PKV durch Arbeitsamt - Ablehnung durch GKV ?

Beitragvon Maximo » 17.11.2008, 15:33

Hallo zusammen,

ich habe seit 2003 eine bestehende private Krankenversicherung. Zum 1.Januar 2008 hatte ich die dortige Zusatztarif KTG (Krankentaggeld) eingestellt, da diese im Angestelltenverhältnis erst nach 6 Wochen greift und für mich zu diesem Zeitpunkt nicht für nötig befand.

Seit 01.09.2008 bin ich bei der Agentur für Arbeit nur arbeitslos gemeldet und hab die übernahme der Beiträge der PKV beantragt. Dies geschieht über ein genehmigungsverfahren bei einem gesetztlichen Krankenversicherer, in meinem Fall der AOK Bayern. Nach heutiger Nachfrage, da schon über 2 Monate ohne Meldung vergangen sind, erfuhr ich vom Sachbearbeiter, das er der Genehmigung zur Übernahme nicht zustimmt, wegen fehlender Voraussetzung einer gesetzlichen Mindestabsicherung und die schliese lt. der Auskunft, zwingend ein Krankentagegeld ?? Meine private Krankenversicherung meinte, das höre sie zum ersten mal, auch ich war der Meinung es gibt lediglich die 5 Jahresregel hierzu.

Meine Frage: Ist das wirklich so und wo steht dies geschrieben ?
Gibt es hierbei eine Möglichkeit in der PKV zu bleiben und die Beträge zu bekommen (Rückwirkend geht nicht abzuschliesen, hat ich schon geklärt, aber es geht hierbei um 8,63 €...

Wie kann man jetzt verfahren, vor allem ich hab jetzt schon 3 Monate, aufgrund der langen Bearbeitungszeit meine PKV weiter laufen lassen.

Wäre super dankbar für eure Infos

Herzlichen Dank

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 17.11.2008, 17:13

Ich glaube hier werden viele irgendwo mal aufgeschnappte Dinge in einen Topf geschmissen.

Hol Dir von Deiner PKV eine Bestätigung, dass Dein Vertrag die Voraussetzungen nach § 193 VVG erfüllt.

Dort steht nichts von "Tagegeld"...

Es macht trotzdem auf jeden Fall Sinn ein Tagegeld abzuschließen, Sie wollten sich ja mit dem Übertritt in die PKV sicherlich nicht wesentlich verschlechtern, oder ?

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 17.11.2008, 19:31

nenene so einfach ist die Kiste nicht.
Eine Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer beinhaltet eine Tagegeldabsicherung,
bei der GKV und eben nur eine Vergleichbare private Versicherung würde hier gelten .
Da kein Tagegeld versichert, keine Übernahme.
Das kann noch besser werden, der Arbeitgeberzuschuß wird unter eben derselben Prämisse gegeben. Wenn es hart auf hart kommt der AG ne Buchprüfung erhält fliegt die Geschichte nachträglich auf, der AG kann seine 50 % zurückverlangen. Bzw kann Sie nicht als Betriebsausgabe geltend machen , dann wird er bestimmt sauer [-X
Mein Tip für Max:
Mit der Versicherung sprechen ob Sie die Kündigung rückgängig machen.

Gruß
Ps. Selbst die Höhe ist geregelt wer sich vor vielen Jahren versichert hat sollte zwingend die Höhe des Tagegeldes überprüfen lassen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 21:19

Also, jetzt musst Du aber ganz schnell überlegen, was Du machst.

Im Rahmen des ALG I oder ALG II wirst Du definitiv zunächst versicherungspflichtig; da ist nichts dran zu rütteln.

Auf Antrag kannst Du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diesen Antrag hast Du ja offensichtlich gestellt. Aber dieser Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht wurde von der GKV ja abgelehnt, da Du kein Anspruch auf Krankentagegeld hast. Und dieses dürfte ein wichtiges Kriterium für die Vergleichbarkarkeit der GKV sein. Also bist und bleibst Du versicherungspflichtig.

Jetzt hast Du innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit rückwirkend die private KV zu kündigen. Verpennst Du diese Frist und führst noch ellenlange Diskussionen, geht es nicht mehr rückwirkend. Und diese Frist läuft wohl am 30.11.2008 ab.

Maximo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 15:19

Beitragvon Maximo » 17.11.2008, 21:30

Hallo zusammen,

erstmal danke für euere Feedback. Mir war Anfang des Jahres 2008 nicht bewusst, welche Auswirklungen das hat. Das mit der Kündigung zurückziehen werde ich mal versuchen, aber wenn ich euch richtig verstanden habe, zählt das "Krankentagegeld" versicherung zu den "MUSS" Klauseln für ein Anrecht auf eine Freiwillige Versicherung in der PKV? Selbst die PKV Sachbearbeiterin hatte von sowas noch nie gehört.

Da ich jetzt seit 01.09 bereits freiwillig krankenversichert bin, und ich in dem Zuge Arztkosten von über 1000 € bereits angesammelt haben, kann eine Rückziehung wohl nur schwer möglich sein, oder ?

Ich möchte natürlich gerne PKV versichert werden und habe mich auch vor, demnächst Selbständig zu machen, aber wenn ich jetzt in die gesetzliche wandere, komme ich nochmal zu einer Neueinschätzung + zusätzlichen Gesundheitsprüfung und verliere auch die angesammelten Rückstellen.

Hat jemand eine Idee wie ich hier noch eine gute Lösung ?

Vielen DAnk :?

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 17.11.2008, 21:42

Eine Anwartschaft löst das Problem.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 22:14

Eine Anwartschaft löst das Problem


War es nicht so, dass es ganz darauf ankommt?

Wenn Maximo innerhalb von bis zu 12 Monaten aus dem ALG I / II ausscheidet, dann muss die private KV ihn zu den alten Bindungen, ohne Zuschläge etc. wieder aufnehmen.

Also, wenn klipp und klar feststeht, dass er in den nächsten Monaten aus dem Sozialleistungsbezug ausscheidet, ist eine Anwartschaftsversicherung überflüssig.

Steht allerdings noch nicht fest, wann er ausscheidet und beträgt der Leistungsbezug im ALG I / II länger als 12 Monate, dann werden die Karten bei einer privaten KV neu gemischt. D. h, das gesamte Programm; Eintrittsalter, Risikozuschläge etc.

Maximo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 15:19

Beitragvon Maximo » 17.11.2008, 22:30

Hallo,

also wenn alles nach Plan läuft möchte ich über den Gründungszuschuss ab Mai 2009 selbständig machen und im Gründungszuschuss werden soviel mir bekannt ist, pauschal 300 € gezahlt und die Versicherungspflicht erlischt wieder wenn ich Freiberuflich oder selbständig tätig bin.

Besteht wirklich die Möglichkeit eine Rückzug der Krankenkasse der erreichen, meien Kündigung anfang des Jahres zurückzuziehen ? Würde ich auch machen wenn dies so möglich wäre, denn meine KTG war lediglich 8,63 € im Monat.

Hat hier jemand schon Erfahrungen gesammelt.

Vielen Dank für eurer schnelles Posting

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 22:51

Besteht wirklich die Möglichkeit eine Rückzug der Krankenkasse der erreichen, meien Kündigung anfang des Jahres zurückzuziehen ? Würde ich auch machen wenn dies so möglich wäre, denn meine KTG war lediglich 8,63 € im Monat.


Das müssen die Experten der privaten Kv beantworten. Glaubt ihr wirklich, dass die privaten Kv so etwas mitmachen!?!?

Eins ist schon mal klar, wenn Du aus dem ALG II-Bezug ausscheidest unterliegst Du nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV.

Damit muss Dich dann die private KV (da im Mai 2009 unterhalb von 12 Monaten) wieder zu den gleichen Bedingungen aufnehmen.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Welche ...

Beitragvon GS » 18.11.2008, 00:27

... Granate hat dir denn geraten, das Krankentagegeld komplett zu kündigen? Hat derjenige sich schon dazu geäußert?

Ich befürchte fast, das war dein alleiniger Entschluss. Aber wurde das einfach so vom Versicherer akzeptiert? Hat sich dort niemand gewundert bzw. sich bemüht, dir das auszureden?

Andererseits: Wie kommen 8,63 € Monatsbeitrag für ein Krankentagegeld ab 7. Woche für einen Arbeitnehmer zustande? Ein Tagessatz, der unterirdisch sein muss. Wer verkauft denn so etwas?? Oder hattest du nicht 6 Wochen, sondern 6 Monate Gehaltsfortzahlung? Das kann ja sein. Trotzdem kein Grund, es komplett zu canceln.

Eine Verpflichtung, die akzeptierte Kündigung wieder zurückzunehmen, besteht für den Versicherer übrigens nicht. Versuche es trotzdem. Vielleicht hast du ja mehr Glück als dein "Berater" Verstand.

Gruß von
Gerhard

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 18.11.2008, 13:15

hi, normal weiß die PKV das ein Angestellter auch Tagegeld haben muss, ERGO hat da auch jemand gepennt. Wir können hier nur raten. Ich würde mich an meine Versicherung wenden am besten an den der diese abgeschlossen hat und ihn bitten mir aus der Patsche zu helfen. Wie lautet den der Tarif ?
also ab welchen Tag Leistungsbeginn und wie hoch der Tagegeldsatz.
Gruß

Maximo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 15:19

Beitragvon Maximo » 19.11.2008, 08:49

Hallo,

ist im moment noch in Klärung. Drei verschiedene Sachbearbeiter bestätigten von meiner Krankenversicherung, das dies ein völliger Quatsch sei und ich alle Bedingungen für die Vollversicherung mit meinem Ambulanten Tarifund Stationären Tarif + extra Zahnarzttarif erfülle. Im moment warte ich noch auf den Bescheid der gesetzlichen Krankenkasse und meiner private Krankenkasse will sich im Anschluß daran kümmern. Ich halt euch auf den laufenden.

Meine KTG Tarif war 50 € pro Tag und kostete 8,42 € pro Monat.

Maximo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2008, 15:19

Antwort

Beitragvon Maximo » 07.02.2009, 14:29

Hallo zusammen,

möchte kurz Feedback geben wie es ausgegangen ist. Ich habe es im Anschluß bei einer anderen Krankenversicherung probiert und bei denen ging dies dann problemlos durch. Man muß dabei nur aufpassen, das mit die 90 Tage von der Arbeitslosigkeit bis zur Anerkennung nicht überschreitet.

Wie gesagt wem es wichtig ist, der sollte ruhig ein paar mehr Versuche machen und nicht alles von einem Sachbearbeiter abhängig machen :-)

Beste Grüsse

:)

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Antwort

Beitragvon GS » 07.02.2009, 14:56

Maximo hat geschrieben:Hallo zusammen,

möchte kurz Feedback geben wie es ausgegangen ist.

Gute Idee!

Ich habe es im Anschluß bei einer anderen Krankenversicherung probiert und bei denen ging dies dann problemlos durch. Man muß dabei nur aufpassen, das mit die 90 Tage von der Arbeitslosigkeit bis zur Anerkennung nicht überschreitet...

... und auch darauf: Selbständige, die die Kosten- und die Tagegeldversicherung getrennt laufen lassen, können vom Tagegeldversicherer zum Ende eines jeden der ersten drei Jahre "ordentlich" - paradoxerweise also auch und gerade im Leistungsfall - gekündigt werden. Auf die Tarifbedingungen achten; manche Unternehmen regeln das zugunsten ihrer Versicherten auch anders.

Gruß von
Gerhard


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste