Werden durch den Basistarif die PKV mal vergleichbar?

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Beitragvon Ausgeliefert » 06.12.2008, 08:39

Man sollte es nicht glauben, nach erneuter vergeblicher Nachfrage behauptet meine Versicherung dass eine Berechnung vom Basistarif bei noch keiner Versicherung in Deutschland möglich wäre. [-X
Es fehle dazu noch eine Zustimmung von einem Ministerium.
Der gesetzliche Start am 01.01.2009 wird wohl problematisch? :?: :?: :?:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.12.2008, 13:35

Man sollte es nicht glauben, nach erneuter vergeblicher Nachfrage behauptet meine Versicherung dass eine Berechnung vom Basistarif bei noch keiner Versicherung in Deutschland möglich wäre


Komisch, mein Kunde hat konkrete Zahlen am Telefon bekommen. Das schriftliche Angebot soll in den nächsten Tagen kommen.

Mal sehen, wie es weitergeht!!!!

dij
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Beitragvon dij » 06.12.2008, 22:03

Beides nicht ganz falsch. Tatsächlich hat das BMF die einheitlichen Bedingungen für den Basistarif wohl noch nicht genehmigt; andererseits liegen natürlich schon Rechnungen mit den praktisch endgültigen Entwürfen in der Schublade – damit kann man ja nicht bis drei Wochen vorher warten.

Außerdem steht noch eine Entscheidung des BVerfG über diverse Verfassungsbeschwerden gegen das GKV-WSG aus. Am Mittwoch ist mündliche Verhandlung; falls das Gericht schwere Bedenken hat, könnte es noch vor Jahresende eine einstweilige Anordnung erlassen und das Inkrafttreten bestimmter Punkte aufschieben.

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Beitragvon Ausgeliefert » 07.12.2008, 20:43

Ich habe neue AVB bekommen und verstehe aber „nur Bahnhof“ ](*,)

Auszug;

Für Versicherungsverträge der substitutiven Krankenversicherung, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden sind, gilt folgendes:
In Abweichung von § 13 Abs. 8 MB/KK 2009 kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherer die kalkulierte Alterungsrückstellung der versicherten Person in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, auf deren neuen Versicherer überträgt, wenn die versicherte Person in den Basistarif des neuen Versicherers wechselt und die Kündigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 zum nächstmöglichen Termin erklärt wird.“


Was heißt in dem Zusammenhang „nächstmöglichen Termin“? Der nächstmögliche Termin wäre doch nur 1 Tag nämlich der erste Werktag im neuen Jahr 2009.

Auszug;
„Der Versicherungsnehmer kann in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 zum nächstmöglichen Zeitpunkt jedoch auch die Umstellung in den Basistarif des eigenen Versicherers unter Mitnahme der bis zu diesem Zeitpunkt angesparten kalkulierten Alterungsrückstellung für diese Person verlangen.“

Was soll der Hinweis? Der Wechsel in den Basistarif der eigenen Versicherung ist doch nicht an einen Zeitraum -30.06.2009 gebunden. Oder?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.12.2008, 22:00

Mann muss seinem Versicherer vom 1.1.2009-30.06.2009 darüber informiere das mann zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Gesellschaft verlassen will in der Regel ist das der 31.12.2009.
Allerdings kann man auch ohne einen Wechsel und jederzeit bei seinem Versicherer in den Basistarif.
Gruß

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Beitragvon dij » 07.12.2008, 22:46

Ausgeliefert hat geschrieben:Was soll der Hinweis? Der Wechsel in den Basistarif der eigenen Versicherung ist doch nicht an einen Zeitraum -30.06.2009 gebunden. Oder?


Doch, Altfälle haben nur einmal die Möglichkeit, ohne Vorbedingungen in den Basistarif zu wechseln und die AR mitzunehmen. Danach geht das nur noch ab 55, oder für jüngere Rentner und Hilfsbedürftige im Sinne der Sozialhilfe.

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Beitragvon Ausgeliefert » 08.12.2008, 17:08

DKV-Service-Center“ und „dij“ wenn Ihr etwas erklärt, ist es wieder alles so schön verständlich – DANKE-
Wenn ich schon bei der Danksagung bin noch diese Behauptung;
Ich bin der festen Überzeugung das wenn es mehr solche Menschen wie „Rossi“ gebe hätten wir jetzt auch keine Bankenkrise.
Gruß und wie gesagt Dank =D>

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.12.2008, 20:50

=D> =D>

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Beitragvon Ausgeliefert » 01.02.2009, 11:41

Meine Eingangsfrage -> „Werden durch den Basistarif die PKV mal vergleichbar?“ (Die Frage war wohl schon zu blauäugig :oops: )

:idea: Die Frage kann ich jetzt selbst mit „NEIN“ beantworten.

Am 31.01.2009 habe ich meine Anfrage nach der Beitragshöhe im Basistarif von meiner PKV beantwortet bekommen.

Demnach soll ich trotz der Altersrückstellungen von 48.000,00 € und einer Versicherungsdauer von 22 Jahren bei einem eventuellen Wechsel in den Basistarif noch 569,63€ Monatsbeitrag bezahlen.

Ich glaube der Basistarif ist einheitlich 570 €, für ALLE und fast jeden in der PKV. Damit lässt sich also die Effektivität einzelner PKV auf keinen Fall ablesen. #-o

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Beitragvon Rossi » 01.02.2009, 14:56

Das Problem ist doch, dass die fetten Altersrückstellungen erst mit dem 65. Lebensjahr ausgeschüttet werden. Vorher geht das - meines Erachtens - nicht. Ab dem 65. Lebensjahr soll dadurch indirekt der zu zahlenden Beitrag vermindert werden.

Ab dem 80. oder 85. Lebensjahr (weiss ich jetzt nicht genau), dann wird direkt etwas ausgezahlt.

Tja, und die 569,83 Euro ist halt der Betrag, der im Bereich der GKV als Höchstbeitrag zu zahlen ist.

Ziel des Gesetzgebers war, dass die priv. KV auch eine bezahlbare Krankenversicherung anbieten muss. Aber ob dieses Ziel damit erreicht worden ist, möchte ich hier scharmvoll verschweigen.


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