Wechsel PKV zu GKV wegen Arbeitslosigkeit - verschärft

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xheiner
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Beitragvon xheiner » 11.05.2010, 11:48

Ich habe da noch eine Verständnis-frage zu der Antwort von RHW auf
meine Frage:
Was passiert eigentlich wenn ich im besagten Zeitraum 1.5.10 bis ende Juni 2011 einen Arbeitsplatz finde und wieder weniger als die Bemessung verdiene? Wird dann eine begonnene GKV weitergeführt, so daß ich
hierüber die 12 Monate erreichen könnte?
Wird bei der Bemessung eigentlich das Jahresgehalt zu Grunde gelegt oder das Monatsgehalt?


Deine Antwort:
Wenn in der Beschäftigung über 400 Eur monatlich Versicherungspflicht besteht, wird diese Zeit ebenfalls auf die 12 Monate angerechnet.
In diesen Beschäftigungen über 400 Euro besteht immer Versicherungspflicht.
Ausnahme:
in den letzten 3 Kalenderjahren wurde die Jahresarbeitsentgelt von durchschnittlich 4162,50 Euro (Wert für 2010, davor etwas niedriger)monatlich (zugesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird anteilig angerechnet)
UND
in der neuen Beschäftigung wird in den nächsten 12 Monaten die Jahresarbeitsentgelt von durchschnittlich 4162,50 Euro (Wert für 2010) monatlich (zugesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird anteilig angerechnet)
Wenn diese 2 beiden Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, endet die GKV-Mitgliedschaft. Wenn in den letzten 5 Jahren die PKV beim gleichen Unternehmen bestand, kann man dorthin ohne Risikozuschlag und Gesundheitsprüfung zurückkehrn.


Fehlt in den beiden Bedingungen/Voraussetzungen das Wort überschritten bzw. unterschritten? Sonst kann man die Bedeutung nur erraten.

Ich gehe einmal von "überschritten" als wahrscheinliche Variante aus, d.h. dann daß unabhängig von der 12 Monatsregelung folgendes gilt:

Bei Antritt einer neuen Stellung (bis spätestens Ende der ALG1-Zeit)
wird 3 Jahre nach hinten gesehen und geprüft ob man im Schnitt
mehr als 4162,50 Euro( ev. angepasster Wert) verdient hat.
Dies wird bei mir der Fall sein, zumal man meine Abfindung hier mit
einbeziehen wird. Bedingung 1 = Wahr.
Wenn ich jetzt in den nächsten 12 Monaten nach Antritt des Jobs
im Schnitt weniger verdiene als 4162,50 Euro( ev. angepasster Wert)
heißt dies Bedingung 2 = Falsch, somit würde ich in der GKV bleiben, selbst wenn ich direkt danach ( 1 Monat später) wieder mehr als den genannten Betrag verdienen würde?
Sehe ich das richtig?

Wenn das richtig ist, bleibt nur noch zu klären, wann man den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel in die GKV wählt.
Da ich nach der Sperre so oder so wieder in die PKV zurück falle, würde
ich mich jetzt vorerst von der Versicherungspflicht (währen der Sperre ) befreien lassen und erst einmal in der PKV bleiben, und dann mit der ersten ALG1 Zahlung wieder in die GKV zu gehen. Geht das bezüglich
der Aufnahmeregelungen?

Gruß
xHeiner

visionbawue
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12 Monate

Beitragvon visionbawue » 09.07.2010, 09:58

Hallo Heiner,

ich stehe von der gleichen Situation, habe schon versucht meinen AG davon zu überzeugen, 1 Jahr in Teilzeit zu arbeiten, aber er will nicht so recht (da könnte ja jeder kommen, Gestaltungsmißbrauch etc.).

Deshalb interessiert mich das Thema sehr.

Du mußt aufpassen mit der Variante "beim nächsten AG erstmal ein Jahr zu reduzierten Bezügen zu arbeiten". Die Meldungen des AG's an die SV-Träger gehen immer zu Jahresanfang raus (auch wenn die 12 Monate nicht ans Kalenderjahr gebunden sind) und es wird vorrausschauend geprüft, ob Du auf Dauer die JAEG überschreiten wirst.

Wenn Du unterjährig anfängst, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wird, ist aber vermutlich unkritisch, da Du durch die AL-Zeit schon einige Monate quasi pflichtversichert warst und dann nur noch die "Restmonate" zu den 12 dazuzählen. Aber vielleicht können da ein paar Experten noch genauer Auskunft geben


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