Arbeitgeberzuschuss für Ehefrau

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Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 08:36

@JarvisCocker
Sie haben teilweise Recht: Auch im Basistarif gibt es zwar eine Risikoprüfung - es besteht aber ein Aufnahmezwang (unabhängig vom Gesundheitszustand).
Insofern ist die Risikoprüfung eigentlich nur eine Formalie, die sich höchtstens bei einem späteren Tarifwechsel auswirkt. An der Tatsache, dass der Antragsteller (bei entsprechenden formalen Voraussetzungen) aufgenommen werden muss, ändert sich ja dadurch nichts.

Insofern hätte ich mich genauer ausdrücken können, sorry dafür ;-)

Feundliche Grüße
RG

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 03.12.2010, 08:51

..wieso teilweise ? :wink:

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 12:45

@JarvisCocker
willkommen im Club der "Sprachlichen Pfennigfuchser" - in dem ich selbsternanntes Vorstandsmitglied bin ;-) ;-)

Mir ging es bei meinem Postig um die praktische Auswirkung für den Fragenden. Im Basisitarif ist eine Aufnahme möglich. Und JA: Sie haben Recht es wird eine Risikoprüfung durchgeführt, die aber (wie gesagt und bekannt) für die Aufnahme keine Auswirkungen hat.

Für diese Ungenauigkeit habe ich bereits Abbitte geleistet und gelobe Besserung. Außerdem werde ich den §193 (3) VVG zehn Mal in Schönschrift abschreiben. O.K.? ;-)

Freundliche Grüße
RG

Mikkey
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Beitragvon Mikkey » 03.12.2010, 17:13

jwe hat geschrieben:Ja das ist klar. Es geht mir hierbei auch einfach darum, dass wir auch vor dem Hintergrund des AG-Zuschusses Wahlfreiheit bei der PKV haben.

Da es bei der Auslegung der Gesetze offenbar auf jedes Wort ankommt:
Es ist sicherer, wenn Du die Versicherung bei derselben Gesellschaft abschließt.
Zitat aus §257 SGB5:
...höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.

Wenn Du eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließt, ist es definitiv nicht Deine Krankenversicherung. Damit könnte sich Dein Arbeitgeber zumindest querstellen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Bei mir war es derselbe Fall, die Versicherungen für meine Frau und später auch für ihre Tochter liefen innerhalb meines Vertrags.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 17:31

Damit könnte sich Dein Arbeitgeber zumindest querstellen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Habe ich in langen Jahren der Praxis noch nie erlebt.
Der PKV-versicherte Arbeitnehmer bekommt ja sogar Zuschuss für z.B. die studentische Pflichtversicherung (GKV) seines Kindes.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 21:28

Hier noch ein weiteres Zitat:
Für die Ermittlung der Höhe des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer sind auch die Aufwendungen für seine privat krankenversicherten Angehörigen zu berücksichtigen, wenn diese im Falle der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers nach § 10 SGB V familienversichert wären. Dabei gehören zu den zuschussfähigen Aufwendungen sämtliche Leistungen, die mit den in § 11 SGB V bezeichneten Leistungsarten im Kern vergleichbar sind.

Nicht erforderlich ist, dass die private Versicherung des Arbeitnehmers und die seiner Angehörigen bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen.

Quelle: BKK Online BV / Lexis-Nexis (LEXsoft (3.2.0) vom 21.11.2010

Freundliche Grüße
RG

jwe
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Beitragvon jwe » 04.12.2010, 13:58

Roland Gutsch hat geschrieben:Hier noch ein weiteres Zitat:
[...]Nicht erforderlich ist, dass die private Versicherung des Arbeitnehmers und die seiner Angehörigen bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen.

Quelle: BKK Online BV / Lexis-Nexis (LEXsoft (3.2.0) vom 21.11.2010

Freundliche Grüße
RG

Danke! Das ist exakt das, was ich wissen wollte. Bisher fehlte mir nur eine klare Quelle dazu. Aber mit BKK Online BV habe ich die jetzt. Der blanke Gesetzestext ist ja leider etwas mißverständlich.

Vielen Dank nochmal! =D>


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