Wechsel PKV -> GKV trotz teilw. Erwerbsminderungsrente möglich?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 221
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel PKV -> GKV trotz teilw. Erwerbsminderungsrente möglich?

Beitragvon Saxum » 17.06.2024, 09:42

Mal davon abgesehen, dass es sehr sinnvoll ist mit einem Fachmenschen zu sprechen, allerdings sind diese dem Grunde eher weniger auf den "detaillierten Vergleich mit der GKV" spezialisiert. Da braucht man dem Grunde nach dann zwei Fachmenschen, jeweils einer für die GKV inkl. SGB und der andere für die PKV inkl. VVG und VAG die zuarbeiten könnten.

Es gibt Honorarberater*innen, die auch gegen Entgelt eine Expertise abgeben können, allerdings kann ich natürlich nicht sagen wie dann hier die Qualität oder die Kompetenz wäre. Ich selbst bin auch weniger ein solcher Fachmensch, sondern bestenfalls ein Laie mit großem Interesse. Honorarberater*innen sind aber meines Wissens nach auch eher auf den Privatversicherten-Bereich spezialisiert.

--------------------

Aber pauschal folgende Punkte, meiner persönlichen Meinung nach:

1. Wenn die Überlegungen aufgrund einem "zu hohen Beitrag" beruhen, kann man sich ja auch schlicht unverbindlich von der Krankenversicherung direkt oder über einen Fachmenschen sich Angebote nach einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG einholen lassen, so dass der Wechsel in "neuere Tarife" (Entweder Bisex in Bisex oder Bisex in Unisex - geht beides) mit zumindest gleichartigem Versicherungsschutz.

Die Mehrleistungen kann man sich entweder streichen lassen oder falls es preislich passt gegen Mehrbeitrag absichern lassen. So oder so, der bisherige gleichartige Versicherungsschutz "wie bisher" sollte aber gegeben sein - natürlich das bitte vorher sicherheitshalber vergleichen bzw. vergleichen lassen. Die Versicherung ist dabei verpflichtet das übersichtlich und verständlich aufzubereiten z.B. mit Vergleichstabelle der Leistungen.

Darüber hinaus kann man auch gegebenenfalls erwägen "Luxus" zu streichen also sprich "Wahlleistungen" wie etwa Zweibett-, anstelle Einbettzimmer oder schlicht Mehrbettzimmer (die meisten Kliniken haben ohnehin aus Hygienegründen auch meistens Zweibetten oder weniger Dreibetten) oder auch eher, für mich unsinnige, Leistungen wie die "Homöopathie" um den Beitrag weiter etwas zu senken.

--------------------

2. In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden auch für die Medikamente oder Hilfsmittel aufgekommen werden und zwar nach den Maßgaben des SGB V. So beispielsweise nach § 33 SGB V in der Regel in Verbindung mit dem Hilfsmittelverzeichnis.

Für Medikamente gälten Festzuschüsse, gemäß § 35 Abs. 8 SGB V und sind hier etwa Übersichtlich aufgelistet.

Sofern das bisherige Medikament nicht aufgelistet wäre, nach § 129 Abs. 1 Satz 6 SGB V i.V.m § 13 Abs. 1 Satz 11 SGB V kann auch aber ein (verschreibungspflichtiges) Medikament weiterhin genommen werden, sofern dieses nicht von den Festzuschüssen erfasst wäre. Es wird dann der Festzuschuss eines vergleichbaren Medikamentes gezahlt und den Rest zahlt man selbst.

Es gilt natürlich die Grundsätze des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V, demnach Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein" und "sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Konkret bedeutet das etwa beispielsweise für die Hilfsmittel, dass hier zum letzten Hilfsmittel ein gewisser zeitlicher Abstand eingehalten werden muss (z.B. 6 Jahre bei Hörgeräten), ein tatsächlicher Bedarf vorliegt oder alternativ das bisherige Hilfsmittel nicht mehr zu gebrauchen ist, etwa durch einen irreparablen Schaden.

--------------------

3. Da eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente ansteht, kann wohl davon ausgegangen werden, dass in ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht. In diesem Fall weise ich darauf hin, dass auch bei privaten Krankenversicherungen durch die Rentenversicherung ein Zuschuss geleistet wird. Es handelt sich dabei um einen Antragszuschuss, d.h. dieser wird nicht "automatisch berücksichtigt" sondern muss aktiv begehrt werden. Ich kann mir vorstellen, dass bei (teilweiser) Erwerbsminderungsrente auch ein entsprechender (teilweiser) Zuschuss geleistet wird.

Deutsche Rentenversicherung - Zuschuss zur Krankenversicherung und die darunter stehenden "weiteren Informationen" als PDF-Dateien.

--------------------

4. Bei den gesetzlichen Krankenkassen/-versicherungen spielen tatsächlich (chronische) Erkrankungen, Behinderungen etc. hinsichtlich der Aufnahme oder Beitragshöhe keine Rolle. Also ja, es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Ausschluss bei den gesetzlichen Krankenkassen/-versicherungen. Es ist auch nicht erforderlich irgendwelche Angaben dazu zu machen, dass Hilfsmittel oder Medikamente bezogen werden bzw. diese erforderlich wären. Ob die GKV eine informative Aussage tätigen würden, dass spezifische Hilfsmittel oder Medikamente übernommen werden, kann ich nicht beantworten, aber ich würde meinen dass auf das SGB V verwiesen wird oder aber doch eine sachdienliche "unverbindliche" Antwort durch eine Fachabteilung einige Wochen beanspruchen kann. Fragen "kostet aber nichts".

--------------------

5. Zu den bisherigen Beiträgen bezüglich des "zu berücksichtigen Einkommens" nach § 240 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung wenn man in die freiwillige Versicherung kommt, etwa weil die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt sind, möchte ich noch folgende informative Dokumente mitgeben:

Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V

Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung

Racer76
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 244
Registriert: 26.04.2023, 10:33

Re: Wechsel PKV -> GKV trotz teilw. Erwerbsminderungsrente möglich?

Beitragvon Racer76 » 17.06.2024, 20:47

Es gibt bestimmt gute Adressen für kompetente Beratungen im Vorfeld. Mir würde da z.B. ein Fachanwalt für Sozialrecht einfallen (hinsichtlich GKV).

Allerdings lassen sich bestimmte Variablen schlecht bis gar nicht vorhersehen:
- wie berechenbar ist das zukünftige Arbeitseinkommen? (--> Erwerbsminderungsrente ja/nein, Sicherheit des Arbeitsplatzes, ...)
- wie sicher sind vielleicht schon sicher geglaubte Schenkungen bzw. Erbschaften?
- wie entwickeln sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen? (gibt es zukünftig noch eine Familienversicherung, den Status KVdR, eine BBG oder vielleicht sogar ein Bürgerversicherung)
- wie entwickeln sich zukünftig die persönlichen Beitragssätze GKV vs. PKV?
- wie verändert sich der Leistungskatalog in der GKV?

Anderen hier fallen bestimmt noch viele andere Variablen ein...

Ob es wirklich sinnvoll ist, im Vorfeld bei der GKV der Wahl "mit der Tür ins Haus" zu fallen (zumal man vermutlich als "Minusgeschäft" auf der Matte steht) weiß ich nicht.

Wie auch immer bleibt bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente u.U. sowieso keine Auswahl mehr.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wechsel PKV -> GKV trotz teilw. Erwerbsminderungsrente möglich?

Beitragvon GS » 18.06.2024, 00:47

Racer76 hat geschrieben:...
Ob es wirklich sinnvoll ist, im Vorfeld bei der GKV der Wahl "mit der Tür ins Haus" zu fallen (zumal man vermutlich als "Minusgeschäft" auf der Matte steht) weiß ich nicht.

Ich auch nicht. Habe aber den leisen Verdacht, dass in dem Fall ein Dritter - wer sonst? - die Zeche zu zahlen hat. Können natürlich auch mehrere Dritte sein, beispielsweise via Gesundheitsfonds.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass es den immer noch gibt. Gibt es ihn noch, und wenn ja, was gedenkt er, dagegen zu unternehmen? :mrgreen:


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 28 Gäste