Rentnerin, 70 Jahre alt, seit 1998 nicht versichert.......

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Luma
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Danke, Dipling, danke Rossi!

Beitragvon Luma » 06.02.2010, 14:18

Dipling hat geschrieben:
Das würde bedeuten, dass z.B. auch jeder Rentner über 55 Jahre, zumindest wenn er bereits länger als 2,5 Jahre die Rente bezieht, mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis doch noch von der PKV in die GKV zurück kann, sofern sich ein Arbeitgeber findet.

Für eine dauerhafte Weiterversicherung nach Ende des Jobs ist aus Sicht vieler Kassen eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten zu erfüllen.

Danke, Dipling, danke Rossi!

ich denke, das sind Antworten auf meiner eher rhetorisch gemeinten Frage.

Sorry, ich war in Eile und habe die Anrede vergessen.

Bin seit 1.8.07 in Rente, also ab 1.2.10 länger als 2,5 Jahre.
Dann kann ich mir einen Arbeitgeber suchen!?

Für eine dauerhafte Weiterversicherung nach Ende des Jobs ist aus Sicht vieler Kassen eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten zu erfüllen.

Heißt das, dass nach 12 Monaten SV-pflichtigen Beschäftigung die dauerhafte GKV Weiterversicherung möglich ist?

Moment mal, na klaro kommt die 70-jährige über eine Beschäftigung oberhalb von 400,00 Euro in die GKV. Ein Monat reicht aus.

Das klingt ja noch besser? Wenn ich es richtig verstehe?

LG, Luma

Kräuterkim
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Beitragvon Kräuterkim » 06.02.2010, 14:22

@Heinrich So wie ich das verstehe handelt es sich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dies schließt m. E. die Krankenversicherungspflicht mit ein.
Zuletzt geändert von Kräuterkim am 06.02.2010, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.02.2010, 14:25

1 Monat GKV reicht aus.

Um in eine freiwillige Kv gem. § 9 SGB V zu kommen, braucht man eine durchgängige Vorversicherungszeit von 12 Monat, jenes ist klar.

Aber es gibt ja noch die Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Da braucht man keine 12 Monate Vorversicherungszeit; es reicht einzig und allein aus, dass man "zuletzt" GKV versichert war, was dann hier wohl der Fall wäre.

Luma
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Betrifft das auch meine Frage?

Beitragvon Luma » 06.02.2010, 15:07

Rossi hat geschrieben:

Um in eine freiwillige Kv gem. § 9 SGB V zu kommen, braucht man eine durchgängige Vorversicherungszeit von 12 Monat, jenes ist klar.



Hallo, Rossi,

Ist das eine Antwort auf meine Frage:

Um in eine freiwillige Kv gem. § 9 SGB V zu kommen, braucht man eine durchgängige Vorversicherungszeit von 12 Monat, jenes ist klar.

Danke, Luma

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.02.2010, 21:43

Nun denn, wir können hier leider keine Ausbildung zum Sofa (dauert 3 Jahre) machen.

Es sind halt die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Versicherung in der GKV, die explizit von bestimmten bzw. unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig sind.

Kräuterkim
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Beitragvon Kräuterkim » 08.02.2010, 11:27

Wie auch immer, diese Informationen waren sehr hilfreich und ich möchte mich an dieser Stelle abschließend herzlich bedanken!

Grüßle Kim


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