Hallo Kollegen,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich finde ad hoc nicht mehr den genauen Stichtag WANN ein Angestellter im ÖD einen Anspruch auf Beihilfe hat. Es gab da doch eine Regelung "wer vor dem xx.xx.xxx im ÖD Angestellter war, der hat einen Beihilfeanspruch".
Vielen Dank !
Wie war nochmal die Regelung bei Angestellten im ÖD ?
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www.vs-24.com/dls/Beihilfe_AN.pdf
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