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Wichtige Fragen zum Risikozuschlag

Verfasst: 10.02.2008, 16:51
von brocky
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr nehmt euch Zeit, mein, Problem zu lesen und mir Hilfestellung zu geben oder mir eigene Erfahrungen mitzuteilen!!!!!

ich bin seit gut 1,5 Jahren ein einer Ausbildung bei einer öffentlichen Stelle und bei mir ist die Situation, dass ich auf Grund von früheren Arztbesuchen bei einem Neurologen, (wegen Einschlafproblemen) einen Risikozuschlag aufgebrummt bekommen habe. -heul-

Bei mir ist die Situation, dass ich von klein auf schlecht einschlafe und mehr oder weniger dazu gedrängt worden bin, doch deswegen mal zum Arzt zu gehen, weil man immer mal hört, dass auch etwas schlimmeres dahinter stecken kann. (Ich habe aber deswegen auch keine Probleme im täglichen Leben oder ähnliches)
Der Hausarzt hat nichts festgestellt, mich aber "vorsichtshalber" mal zu einem Neurologen überwiesen, um Hirnströme messen zu lassen etc...

Dieser hat nichts festgestellt und mir zu mehr Sport (welchen ich ohnehin betreibe), viel trinken etc. geraten, ich aber sonst völlig in Ordnung bin!!! Nach 5 Terminen in denen er mir immer wieder das selbe erzählt hat, habe ich eingesehen, dass ich gesund bin und halt ein Mensch bin, der weniger schlaf braucht...

Ein Jahr später war ich nochmal bei meinem Hausarzt wegen Kopfschmerzen, die ich mal ca. eine Woche lang hatte, weil ich sonst so gut wie noch nie in meinem Leben welche gehabt habe um mich beraten zu lassen...
Dieser hat mich dann gleich wieder "vorsichtshalber" zu dem Neurologen geschickt.
Dieser hat wieder Gehirnströme etc. gemessen und gesagt, dass ich körperlich vollig Gesund sei!!! (Dies war auch ein einmaliger Termin und seit dem hatte ich auch nie wieder Probleme mit Kopfschmerzen etc...)

Als ich nun vor 1,5 Jahren meine Ausbildung begonnen habe, hat mich eine Private KK komplett abgelehnt, eine andere hat mich dann aber mit Risikozuschlag aufgenommen!!!

Frage: Nun ist meine Frage, wie bekommt man so einen Risikozuschlag wieder weg, da ich ja körperlich völlig in Ordnung bin!!!
Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps, wie ich am besten an so eine Sache ran gehe?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Antworten!!!!!

Brocky

Re: Wichtige Fragen zum Risikozuschlag

Verfasst: 10.02.2008, 18:27
von dij
brocky hat geschrieben:ich bin seit gut 1,5 Jahren ein einer Ausbildung bei einer öffentlichen Stelle


Als Beamter auf Widerruf? Oder anders?

Gut zu wissen wäre noch, ob der Zuschlag ausdrücklich nur auf die Schlafstörungen und den Kopfschmerz bezogen ist. Und in welcher Größenordnung er liegt (mehr als 30%?).

Re: Wichtige Fragen zum Risikozuschlag

Verfasst: 10.02.2008, 18:29
von Cassiesmann
Hallo!

brocky hat geschrieben:Als ich nun vor 1,5 Jahren meine Ausbildung begonnen habe, hat mich eine Private KK komplett abgelehnt, eine andere hat mich dann aber mit Risikozuschlag aufgenommen!!!

Nur zur Klarstellung, Sie machen keine Ausbildung, sondern sind Beamtenanwärter!?

Frage: Nun ist meine Frage, wie bekommt man so einen Risikozuschlag wieder weg, da ich ja körperlich völlig in Ordnung bin!!!

Ich dachte Sie könnten nicht gut einschlafen bzw. hatten mal eine Woche lang Kopfschmerzen? Also sind Sie doch "nicht in Ordnung"!



Wenn Sie lange beschwerde-/behandlungsfrei sind, können Sie der PKV mal einen Brief schreiben und nachfragen, ob der Zuschlag abgemildert werden bzw. entfallen kann.

Verfasst: 10.02.2008, 19:41
von brocky
Der Zuschlag liegt bei 50 % und ich bin Beamter auf Widerruf.

Das mit dem Brief hab ich mir auch schon überlegt, aber vielleicht hat da jemand Erfahrung, ob es sich lohnt, vielleicht vorher mal telefonisch anzurufen oder kann man sich irgendwelche Atteste oder so besorgen?
Welche Zeit sollte seit dem letzten Arztbesuch mindestens vergangen sein?
(Letzter Besuch wg. Schlafstörungen: 01.06.04, Besuch wg. Kopfschmerz: 22.04.05; am 21.12.05 ein Attest bekommen, welches ich aber nie gebraucht habe)

Sollte ich evtl. nochmal bei einer anderen privaten KK anfragen? Wenn ich das mache und die mich ablehen müsste ich das meiner jetzigen KK mitteilen?

Verfasst: 10.02.2008, 20:56
von DKV-Service-Center
Hallo brocky,
50 % sind ganz schön happig, wie Sie diesen Zuschlag unterschrieben haben, da gab es dazu eine Erklärung,
Sinngemäß für Schlaf und neurologische Störungen ein Zuschlag in Höhe von xy für die Dauer von 5 Jahren? oder für die Dauer des Vertrages.

Sie haben jedoch das Recht den Zuschlag zu überprüfen zu lassen hierzu benötigen Sie aktuelle Atteste. Bei einem Anruf kann mann Ihnen keine andere Antwort geben :-)
Gruß

Verfasst: 10.02.2008, 23:58
von dij
Strategisch wäre es vielleicht besser gewesen (vorausgesetzt, es bestand vorher eine Versicherung in der GKV), freiwillig in der Gesetzlichen zu bleiben. Dann würde nämlich bei der Verbeamtung auf Dauer durch die Öffnungsaktion der Zuschlag auf 30% begrenzt.

Verfasst: 12.02.2008, 14:33
von brocky
In der Begründung der Versicherung steht: für psychisch-nervöse Störungen, wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen.

(Gegen den versicherungsmedizinisch erforderlichen Beitragszuschlag wird im Rahmen der Versicherungsbedingungen und der beantragten Tarife auch für die aufgeführten Erkrankungen Versicherungsschutz geboten. )

Da steht leider nichts von einer Beschränkungsdauer des Risikozuschlages...

Meine Fragen, die sich mir nun stellen, sind:

1. wie kann ich nachweisen, keine Schlafstörungen und Kopfschmerzen zu haben?
2. Oder gibt es eine Andere Möglichkeit von der Stufung herunter zu kommen?
3. Ich habe mal gehört, dass man sich von anderen Versicherungen Angebote oder so einholen kann, in denen man schon sehen kann, wie andere Versicherungen einen annehmen würden. (Also mit welchem Zuschlag oder überhaupt. Bin ja auch wohl bereit zu wechseln...) Sollten die einen aber Ablehnen braucht man das nicht angeben, weil es ja nur ein Angebot war... Gibt es sowas in der Art?

Danke nochmal für eure Antworten!!! Habe von dieser Thematik leider überhaupt keine Ahnung und weiß auch nicht wo ich mir sonst Rat einholen kann...

Brocky

Verfasst: 12.02.2008, 15:00
von Frank
Hallo Brocky,

zu 1
Dies funktioniert nur mit einem ärztlichen Attest.
Nach 1,5 Jahren einen Risikozuschlag zu überprüfen ist ein bisschen früh, ein Versuch schadet aber nicht. Der Risikozuschlag ist wohl weniger auf die Symptome begründet als vielmehr auf mögliche psychische Ursachen. So steht es ja in der Begründung. Du kannst froh sein, dass die überhaupt bei so einem Zuschlag versichert worden bist. Normalerweise ist alles was in Richtung psychische Erkrankung geht nicht versicherbar. Wenn du dir jetzt wieder ein Attest von einem Neurologen ausstellen läßt, mußt du dich persönlich vorstellen. Dies gilt dann wieder als Untersuchung, die bei einem anderen Versicherer angegeben werden muß.

2.
Nein

3.
Du kannst zum Beispiel warten, bis die letzte Behandlung / Untersuchung eine gewisse Anzahl von Jahren her ist (hängt vom Versicherer) ab, und kannst zu eieme anderen Versicherer wechseln ohne diese Untersuchungen anzugeben. Solltest du aber immer noch Kopfschmerzen oder Einschlafstörungen haben, sind das Beschwerden, die anzugeben sind.

Du kannst gerne deine Fragen hier im Forum stellen. Dafür ist es da.

Verfasst: 12.02.2008, 20:49
von DKV-Service-Center
Hallo brocky

(Gegen den versicherungsmedizinisch erforderlichen Beitragszuschlag wird im Rahmen der Versicherungsbedingungen und der beantragten Tarife auch für die aufgeführten Erkrankungen Versicherungsschutz geboten. )

Da steht leider nichts von einer Beschränkungsdauer des Risikozuschlages...


das ist ungewöhnlich klingt nach HUK :-) Sorry

wie bereits gesagt, auf jedenfall aktuelle Ateste, dann jemanden suchen welcher sich auskennt und diese Person beauftragen das in deinem Sinne zu regeln. Das kann ein Fachmakler sein oder aber auch ein angagierter Einfirmenvertreter, vorrausgesetzt ein positives Attest.
Ansonsten schließe ich mich der Meinung an das es schon positiv ist mit dieser Diagnose überhaupt eine PKV bekommen zu haben.
Gruß