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Student-privat über vater versichert- verdienst???
Verfasst: 12.02.2008, 22:31
von videobrain
hallo Leute! Ich bleibe mit 7600 netto knapp unter der kindergeld grenze, ich habe selbsständig und nicht selbsständig gearbeitet! Bin über meinen vater privat mit krankenversichert!
Ich hatte anfang 2007 einen unfall - kosten mit krankenhaus etwa 15000 euro
studiere (jetzt wieder von neu (seit oktober 2007) davor auch studiert an ner andren uni)
was ist wenn die krankenkasse im nachhinein sagt ich muss mich selbst versichern? weil ich zuviel verdient habe? wer übernimmt die kosten etc??? hilfe!!!
Verfasst: 12.02.2008, 23:33
von Rossi
Sorry, irgendetwas fehlt hier an der Sachverhaltsschilderung.
Ist Dein Vater etwa Beamter und hat einen Beihilfeanspruch? D. h. die Beihilfe deckt nur einen gewissen Teil ab und der Rest geht über die private KV!!?!?
Oder ist der Pappi komplett privat versichert!?!?
Verfasst: 12.02.2008, 23:34
von videobrain
nein mit beihilfe er ist pensionär ehemaliger lehrer
Verfasst: 12.02.2008, 23:44
von Rossi
Öhm, jetzt musst Du mich erst einmal aufklären.
Also der liebe Pappi ist Pensionär und war vorher Lehrer, richtig?!?
Damit hat er nach wie vor - meines Erachtens - für Dich einen Beihilfeanspruch. Der Rest geht über die private Versicherung.
Stehe ich jetzt etwas uff´n Schlauch!?!?
Verfasst: 12.02.2008, 23:54
von videobrain
ja aber wie siehts denn mit dem verdienst aus, da ich ja selber geld verdient hab muss ich mich doch acuh selber versichern??
ein kumpel von mir ist gesetztlich versichert, hat auch zuviel verdient und musste sich rückwirkend selber versichern...
Verfasst: 13.02.2008, 00:15
von Rossi
Tja, wie war das noch einmal; Äpfel sind nicht gleich Birnen!?
Jetzt muss man sehen, was die Beihilfevorschriften vorsehen und welche Einkommensgrenzen dort gelten. Es ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Also, Du solltest mal nachbohren, unter welchen Voraussetzungen, noch ein Beihilfeanspuch über den lieben Pappi (Einkommensgrenzen) besteht. Vielfach ist es abhängig von dem Bezug des Kindergeldes und deren Einkommensgrenzen.
Aber, da musst Du selber mal bei der Beihilfestelle nachhaken.
Verfasst: 13.02.2008, 00:33
von videobrain
ok, was wäre denn im worst case, das ich nicht mehr veersichert wäre, was würde dann passieren mit den ganzen kosten etc
danke!
Verfasst: 13.02.2008, 01:23
von dij
Die Beihilfe hängt in den meisten (allen?) Ländern und dem Bund letztlich an der Kindergeldberechtigung. Manchmal gibt es Sonderregelungen, z.B. läuft in Baden-Württemberg die Beihilfe in bestimmten Fällen noch bis zum Ende des Kalenderjahres nach.
videobrain hat geschrieben:Ich bleibe mit 7600 netto knapp unter der kindergeld grenze
Wo ist dann das Problem?
Ansonsten, worst case natürlich: Jemand, der nicht versichert ist, muß seine Krankheitskosten selbst zahlen; jemand, der zu 20% versichert ist, muß die restlichen 80% seiner Krankheitskosten selbst zahlen.
Verfasst: 13.02.2008, 01:35
von videobrain
hm aber kann ja nicht sein das wenn ich über den 7600 liege, das ich dann nachträglich alles selbst zahlen muss oder? wäre ja schsehr schlecht für mich falls ich doch drpüber liegen sollte!
Verfasst: 13.02.2008, 01:47
von dij
videobrain hat geschrieben:hm aber kann ja nicht sein das wenn ich über den 7600 liege, das ich dann nachträglich alles selbst zahlen muss oder? wäre ja schsehr schlecht für mich falls ich doch drpüber liegen sollte!
Ja. Obendrein müßte dann wohl das Kindergeld zurückgezahlt werden.
Da offenbar nicht klar ist, wie hoch die Einkünfte nun waren, würde ich einen Steuerberater konsultieren. Der sollte das auf jeden Fall feststellen können, und vielleicht findet er gegebenenfalls auch noch ausreichend Werbungskosten zum Abziehen.
Verfasst: 13.02.2008, 08:18
von Cassiesmann
Ich fange mal anders an, bist Du noch kindergeldfähig? Ja--> Beihilfe, Nein --> keine Beihilfe(da nach WS 06/07 eingeschrieben).
Andere Möglichkeit, haben Sie sich von der Krankenversicherungspflicht für Studenten binnen 3 Mon. nach Immatrikulation befreien lassen? Falls nicht --GKV
Wenn die Einkünfte unter den 7680€, passiert nix! Neben Werbungskosten dürfen auch etwaige Sozialversicherungsbeiträge (ges. Rentenvers.) abgezogen werden.
Verfasst: 13.02.2008, 10:01
von videobrain
ok, also es könnte schon sein das ich leicht drüber komme , eventuell 1000-2000, vielleicht komm ich mit werbungskosten wieder drunter, wenn nicht ist mir klar das das kindergeld zurückgezahlt werden muss, aber muss ich dann nciht theoretisch mich rückwirkend in eine gesetzliche kasse versichern und diese würde die kosten übernehmen, mal abgesehen davon das ich gar nicht im stande bin das geld zu bezahlen, da ich ja student bin, und mir bekannt ist, wenn man nicht fähig ist es zu bezahlen der staat eintritt. fragen über fragen, aber doch enorm wichtig für mich.
bin beihilfeberechtigt!
Verfasst: 13.02.2008, 12:09
von dij
Studenten mit Beihilfeanspruch haben sich im allgemeinen zu Anfang des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Das gilt dann für das ganze Studium und auch, wenn der Beihilfeanspruch entfallen ist; in diesem Fall müssen sie sich zu 100% in der privaten Krankenversicherung versichert. Dafür gibt es ein gesetzliches Aufstockungsrecht ohne Wartezeiten und neue Risikoprüfung, das nach altem Recht binnen zwei Monaten, nach neuem Recht (seit 1. 1.) binnen sechs Monaten nach Wegfall der Beihilfe ausgeübt werden muß.
videobrain hat geschrieben:bin beihilfeberechtigt!
Das wohl nicht, wenn, dann "berücksichtigungsfähig" in der Beihilfe des Vaters. Aber auch das ist ja offenbar unklar und ohne genaue Angaben zu Höhe und Zeitraum des Verdiensts auch nicht klärbar.
Verfasst: 13.02.2008, 12:23
von videobrain
ok, ich werde zum steuerberater um zu klären was mit dem verdienst ist, und danach muss ich dann schauen wenn ich drüber bleibe, das ich mich dann privat nachversichere. Habe mich auch von der gesetz. krankenkasse befreien lassen. Also schauen was der lohn mit abzügen sagt und dann gucken. denke so ist es am besten oder?
Verfasst: 14.02.2008, 10:44
von videobrain
hallo nochmal!
Nur zur info für alle!
Also Ich habe heute mit dem landesamt für besoldung telefoniert.
Die haben mir gesagt das im schlimmstfalle nur das kindergeld wegfällt, ich aber trotzdem beihilfeberechtigt bin, da ich in der ausbildung bin, also kann mit den krankenhaus kosten nichts auf mich zukommen, allenfalls das kindergeld müsste zurück gezahlt werden!!
schöne grüße