Kündigung PKV nach Scheidung - wie gehts weiter ?
Verfasst: 15.02.2008, 20:18
Hallo zusammen,
wurde als Beamter von meiner Ehefrau am 08.01.2008 geschieden. Mit diesem Tag erlosch auch ihre 80 % Beihilfe. Meine Frau versichert sich nun selber in anderer PKV, da nicht berufstätig. Ihren PKV Vertragsteil (Allianz) kündigte ich zum 29.01.2008 per Einschreiben "zum nächst möglichen Termin".
Heute erhielt ich ein Schreiben der Allianz betreffs der Kündigung:
"Bedingungsgemäss ist eine ausserordentliche Kündigung wegen Ehescheidung nicht möglich und kann daher nur ordentlich zum 31.12.2008 erfolgen. Wenn die Beihilfeberechtigung für die Exfrau entfällt und diese zukünftig gesetzlich krankenversichert ist, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis der Versicherungspflicht, aus dem auch der Beginn hervorgehen muss und eine von Ihnen und Ihrer Exfrau unterschriebenen Kündigung zum entsprechenden Termin."
Meine Fragen:
1.) Meine Frau ist nicht berufstätig und daher erneut jetzt in einer anderen PKV und in keiner GKV. Macht es tatsächlich einen Unterschied hinsichtlich ausserordentlicher bzw. gewöhnlicher Kündigungsfrist ?
2.) Wer erteilt diesen "Nachweis der Versicherungspflicht" ?
Der PKV-Anteil meiner Exfrau beträgt pro Monat 197 Euro, bis Ende 2008 käme so eine hohe Summe zusammen, die ich nur ungerne zahlen möchte .
Wer weiss Rat ? Vielen Dank für Eure Hillfe !
Hermann
wurde als Beamter von meiner Ehefrau am 08.01.2008 geschieden. Mit diesem Tag erlosch auch ihre 80 % Beihilfe. Meine Frau versichert sich nun selber in anderer PKV, da nicht berufstätig. Ihren PKV Vertragsteil (Allianz) kündigte ich zum 29.01.2008 per Einschreiben "zum nächst möglichen Termin".
Heute erhielt ich ein Schreiben der Allianz betreffs der Kündigung:
"Bedingungsgemäss ist eine ausserordentliche Kündigung wegen Ehescheidung nicht möglich und kann daher nur ordentlich zum 31.12.2008 erfolgen. Wenn die Beihilfeberechtigung für die Exfrau entfällt und diese zukünftig gesetzlich krankenversichert ist, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis der Versicherungspflicht, aus dem auch der Beginn hervorgehen muss und eine von Ihnen und Ihrer Exfrau unterschriebenen Kündigung zum entsprechenden Termin."
Meine Fragen:
1.) Meine Frau ist nicht berufstätig und daher erneut jetzt in einer anderen PKV und in keiner GKV. Macht es tatsächlich einen Unterschied hinsichtlich ausserordentlicher bzw. gewöhnlicher Kündigungsfrist ?
2.) Wer erteilt diesen "Nachweis der Versicherungspflicht" ?
Der PKV-Anteil meiner Exfrau beträgt pro Monat 197 Euro, bis Ende 2008 käme so eine hohe Summe zusammen, die ich nur ungerne zahlen möchte .
Wer weiss Rat ? Vielen Dank für Eure Hillfe !
Hermann