Beitragsreduzierung bei Anspruch auf Leistungen nach dem SVG
Verfasst: 26.02.2008, 09:17
Ein Bekannter von mir hat wegen einer Wehrdienstbeschädigung Anspruch auf Leistungen nach § 82 Abs. 2 Satz 3 SVG. D.h. für bestimmte Krankheiten werden die Kosten der Heilbehandlung von der Bundeswehr (leistende Stelle: Amt für Versorgung und Familienförderung) getragen.
Bei den Krankheiten, deren Behandlungskosten von der Bundeswehr übernommen werden, handelt es sich um eben die Krankheiten, die diesen Bekannten erwerbsunfähig gemacht haben.
Dieser Bekannter ist bei einer privaten Krankenversicherung krankenversichert und zahlt dort einen Beitrag i.H.v. 407,12 € (incl. Pflegepflichtversicherung).
Nachdem sich das Risiko für die private Krankenvericherung erheblich reduziert hat (der Löwenanteil der anfallenden Behandlungskosten wird von der Bundeswehr übernommen), sollte doch ein günstigerer Beitrag möglich sein. Dazu ist die Krankenversicherung jedoch nicht bereit.
Weiß jemand Rat, wie man eine Beitragsreduzierung errichen kann?
Für nützliche Info bedanke ich mich im voraus.
Bei den Krankheiten, deren Behandlungskosten von der Bundeswehr übernommen werden, handelt es sich um eben die Krankheiten, die diesen Bekannten erwerbsunfähig gemacht haben.
Dieser Bekannter ist bei einer privaten Krankenversicherung krankenversichert und zahlt dort einen Beitrag i.H.v. 407,12 € (incl. Pflegepflichtversicherung).
Nachdem sich das Risiko für die private Krankenvericherung erheblich reduziert hat (der Löwenanteil der anfallenden Behandlungskosten wird von der Bundeswehr übernommen), sollte doch ein günstigerer Beitrag möglich sein. Dazu ist die Krankenversicherung jedoch nicht bereit.
Weiß jemand Rat, wie man eine Beitragsreduzierung errichen kann?
Für nützliche Info bedanke ich mich im voraus.