Habe eine spezielle Frage.
Bin in der PKV als Angestellte über BBG. Ich weiß, dass ich einen Nachteil habe wegen der Anrechnung der 13 EUR Mutterschaftsgeld, welches ich nicht bekomme. Nun hat aber mein AG bei der Berechnung des Zuschusses außerdem noch von meinem Nettoentgelt die Beiträge zur PKV abgezogen - was eine erhebliche negative Auswirkung auf die Höhe ds Zuschusses hat. Ich bin aber der Meinung, dass bei der Berechnung nach §14 MuSchuG nur die gesetzlichen Abzüge zur Nettolohnermittlung herangezogen werden dürfen, und dazu gehört der PKV Beitrag ja wohl kaum ? Ich habe auch von anderen Müttern mit dem selbsen Problem gehört, aber dies scheint nicht bei allen der Fall zu sein.
Kann mir jemand helfen ? Danke !
Berechnung AG-Zuschuß Mutterschaftsgeld
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