Allianz - AktiMed / Tarifstrukturzuschlag / NV-Diagnosen

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sky99
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Allianz - AktiMed / Tarifstrukturzuschlag / NV-Diagnosen

Beitragvon sky99 » 07.05.2008, 19:48

Hallo!

nachdem ich schon durch den focus-Artikel und hier durch das Forum über den "Tarifstrukturzuschlag" gewarnt bin, strebe ich trotzdem einen Wechsel in einen der AktiMed plus Tarife an. Der derzeitige Tarif VS0 zzgl. Krankenhaustagegeld + Krankentagegeld mit meinen 40 Jahren jetzt schon mit über 645,00 Euro schon fast unbezahlbar!
Die Vertreterin hat nun nach ca. 3 Wochen ein erstes Angebot zu AktiMed Plus 90P unterbreitet, in dem der Tarifzuschlag i.H.v. 70,40 EUR aufgeführt ist. Die Versicherungssumme reduziert sich dennoch bei einem Wechsel um sage un schreibe 215,00 Euro.

1.
Weiter steht auf dem Angebot klitzeklein:
"Höher- bzw. Nachversicherung ist höchstwahrscheinlich nicht möglich. Im Falle von Kontrahierung ist mit sehr hohen Risikozuschlägen zu rechnen
- NV-Diagnosen vorhanden
- Risikoerhebliche Diagnosen vorhanden


Was bedeutet das? - Vor allem: Was sind "NV-Diagnosen" und "Risikoerhebliche Diagnosen"?
Klingt ja fast so, als wäre ich sterbenskrank? Eine Befragung zu meinem Gesundheitszustand fand noch gar nicht statt. Ich war noch nie ernsthaft erkrankt oder im Krankenhaus. Ausser ein paar Erkältungen und einer Kniezerrung hat es während der Versicherungsmitgliedschaft (11 Jahre) noch nie etwas Ernstes gegeben.

2.
Sollte es nun zu einem Wechsel in einer der AktiMed Plus Tarife kommen, soll man ja dem "Tarifstrukturzuschlag" wiedersprechen, und diesen nur unter Vorbehalt zahlen.
Wie ist das konkret umzusetzen? - Wie und in welcher Form muss der Widerspruch erfolgen, und wie zahle ich den Zuschlag unter Vorbehalt?

Vielen Dank für jeden wirksamen und rechtlich fundamentierten Tipp zu diesem ärgerlichen Thema!

SKY

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Beitragvon Frank » 07.05.2008, 20:35

Hallo Sky,

eine Rechtsberatung dürfen wir hier natürlich nicht anbieten, aber ein paar allgemeine Erklärungen schon.

Etwas unter Vorbehalt zu zahlen bedeutet schon, dass man den entsprechenden Betrag zahlt. Man behält sich aber das Recht vor, den ganzen Betrag oder hier einen Teilbetrag zurückzufordern, falls sich die Rechtslage z.B. durch ein höchstrichterliches Urteil verändert.

Wenn man jetzt nicht unter Vorbehalt zahlt, könnte man davon ausgehen, dass der Zahler die Summe akzeptiert und anerkennt.

Ich würde einfach in dem Feld "Sonstiges" im Antrag schreiben wozu Verbraucherschützer raten: "Ich widerspreche den Tarifzuschlag und zahle diesen nur unter Vorbehalt."

"Risikoerhebliche Diagnosen" bedeutet, dass diese Erkrankungen zu einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung führen.

Was dies jetzt im einzelnen bei dir bedeutet, kann ich von hier nicht sagen. Die Gesellschaft muss dir nicht mal begründen, um welche Erkrankungen es geht.

Ich habe jetzt beide Tarife nicht vor Augen. Aber wenn der neue Tarif keine besseren Leistungen beinhaltet, dann gibt es sowieso keine Risikozuschläge.

Gruß
Frank

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.05.2008, 21:22

Hi Sky
- NV-Diagnosen vorhanden
nicht versicherbar. Z.B Zucker.

Für 40 Jahre 645 Euro im VS Tarif sieht mir aber auch so aus als ob da schon ein Zuschlag dabei ist?
Wie lang sind Sie schon dabei?
Gruß


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