Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009
Verfasst: 15.05.2008, 00:22
Leute klärt mich mal uff.
Ab dem 01.01.2009 soll es ja auch eine Versicherungspflicht im Bereich der privaten KV geben. Dieses soll - nach meiner Kenntnis - in § 193 Abs. 3 VVG geregelt sein.
In der Zeit vom 01.07.2007 - 31.12.2008 gibt es ein Aufnahmerecht im Standardtarif. Dieses Recht ist aus § 315 SGB V zu entnehmen. Okay, diese Vorschrift habe ich gefunden.
Aber ich google mir einen Wolf und finde die Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009 nicht im Internet. Hat jemand einen aktuellen Auszug der gesetzlichen Bestimmungen in der Schublade?!?
Ab dem 01.01.2009 soll es ja auch eine Versicherungspflicht im Bereich der privaten KV geben. Dieses soll - nach meiner Kenntnis - in § 193 Abs. 3 VVG geregelt sein.
In der Zeit vom 01.07.2007 - 31.12.2008 gibt es ein Aufnahmerecht im Standardtarif. Dieses Recht ist aus § 315 SGB V zu entnehmen. Okay, diese Vorschrift habe ich gefunden.
Aber ich google mir einen Wolf und finde die Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009 nicht im Internet. Hat jemand einen aktuellen Auszug der gesetzlichen Bestimmungen in der Schublade?!?