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Zeit zwischen Abschluß PKV und Versicherungsbeginn
Verfasst: 28.05.2008, 08:55
von Jack02
Hallo!
Ich bin gerade von der GKV in die PKV gewechselt. Vertrag ist unterzeichnet und ich muß keinerlei Risikozuschläge zahlen.
Bis zum 31.7.08 bin ich allerdings wegen der Kündigungsfrist noch in der GKV. Was mich nun interessieren würde:
Wenn ich in der verbliebenen "Rest-GKV-Zeit" zum Arzt gehen würde (insbesondere Vorsorgeuntersuchung bei Hausarzt und Zahnarzt) und es würde dabei eine neue Krankheit festgestellt, muß ich dies dann der PKV melden und könnte dies zu einem Risikozuschlag führen?
Würde mich über kompetente Antworten freuen!
Vielen Dank im Voraus!
Jack
Verfasst: 28.05.2008, 09:00
von DKV-Service-Center
Hi Jack,
ab dem Zeitpunkt an dem ich eine Annahmeerklärung der Privaten habe, ist in der Regel der Versicherungsschein, bin ich versichert und es kann kommen was will.
Habe ich diesen Versicherungsschein noch nicht und gehe aber zur Vorsorgeuntersuchung und der Arzt stellt was fest, bin ich verpflichtet dieses der Versicherung zu melden. Das kann dann dazu führen das ein Zuschlag erhoben wird oder bei einer schlimmen Erkrankung sogar vom Vertrag zurückgetreten wird.
Gruß
Verfasst: 28.05.2008, 09:02
von Cassiesmann
Hallo,
früher war es so, dass bis Zugang der Vertrages alle Angaben nachgemeldet werden mussteten. Mit dem neuen VVG ist es m.W. so, dass ab Antragsstellung nicht mehr gemeldet werden muss.
Gruß
CM
Verfasst: 28.05.2008, 21:28
von fwilke
Tach auch,
es war bisher so und ist meines Wissens auch heute noch so:
Bis in irgendeiner Form die Annahme durch den Versicherer erklärt wird, sind Erkrankungen nachzumelden.
Diese Annahme kann entweder der Versicherungsschein sein oder eine Annahmeerklärung. Sobald diese beim Antragsteller eintrifft, ist alles im Trockenen.
Das war doch das schöne. 6 Monate im Voraus einen Antrag stellen, nach einer Woche die Annahmebestätigung in der Post --> Dann kann einem das Bein abfallen, und der neue Versicherer hat Pech gehabt.
Davon mal abgesehen: Wenn die Vorsorgeuntersuchungen sowieso immer gemacht wurden, machen Sie weiter. Wenn Sie nur keine gemacht haben, um nicht zu wissen, dass Sie was haben, und nun absichtlich vorher noch hingehen oder nach 2 Wochen PKV-Zeit - das wirft natürlich ein etwas merkwürdiges Licht auf die ganze Sache
Frank Wilke
Verfasst: 29.05.2008, 07:17
von Jack02
Hallo fwilke, cassiesmann und DKV-Service-Center!
Vielen Dank für die guten Antworten!!!
Hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße,
Jack
PS: Vorsorgeuntersuchungen hab ich regelmäßig gemacht, wollte jetzt nur sicher gehen, daß ich mir auf den letzten Drücker nicht "selbst ins Knie schieße"

Verfasst: 29.05.2008, 23:49
von E.Kacmaz
Cassieman hat recht.
Nach Antragstellung muss nichts nachgemeldet werden, außer der Versicherer fragt zum Beispiel bei längerer Prüfung nochmal ausdrücklich nach.
Der Versicherer ist nach neuem VVG in der Holschuld.
Nach Annahme kann nichts mehr passieren...
Verfasst: 30.05.2008, 11:17
von fwilke
Moin, moin.
Wo ihr Recht habt, habt ihr Recht!
Wenn der Versicherer in Textform(!) nachfragt, muss man nachmelden, sonst ist alles gut.
Danke für die Wissenserweiterung!
Frank Wilke
Verfasst: 30.05.2008, 15:15
von Experte_24
Das gilt aber nur für die Zeit zwischen Antragseingang bei der Gesellschaft (!) und der Annahmeerklärung.
Ein Kunde der einen ausgehändigten/ ausgefüllten Antrag erstmal eine Woche auf dem Küchentisch rumliegen lässt, hat nach wie vor ein Problem, wenn etwas in der Zwischenzeit passiert.
Verfasst: 31.05.2008, 16:15
von fwilke
Wie jetzt, wenn ich einen Herzinfarkt habe und einen Risiko-LV-Antrag auf gestern rückdatiere und neben meinen letzten Willen auf den Tisch lege, kriege ich keine Kohle? Versicherer sind doch alles Geizhälse

Verfasst: 31.05.2008, 18:31
von E.Kacmaz
fwilke hat geschrieben:Wie jetzt, wenn ich einen Herzinfarkt habe und einen Risiko-LV-Antrag auf gestern rückdatiere und neben meinen letzten Willen auf den Tisch lege, kriege ich keine Kohle? Versicherer sind doch alles Geizhälse

Wie soll das gehen?
Nach dem Herzinfarkt bist Du entweder:
a) Tot = kannst nicht mehr rückdatieren = kein Geld
b) nicht tot = kein Geld.
Also Experte hat recht, das ist ein wirklich wichtiger Enwand gewesen, dass wenn die Versicherung keine Kenntnis von mir und meinen Absichten auf Versicherungsschutz hat, es kein Geld gibt.
Und ich horte die Anträge meiner Kunden Zuhause uaf dem Esszimmertisch und denke die sind versichert. Man lernt nicht aus.
Habe jetzt keine Zeit mehr und muss zur Post...Anträge verschicken...
Schönes WE