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Nachversicherung bei der GKV

Verfasst: 25.06.2008, 20:40
von Aless
Hallo, ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben.

Sicher kann mir hier jemand helfen.

Meine Frau ist selbstständig und seit über 1 Jahr nicht Krankenversichert.

Wie ich nun nachgelesen habe droht ihr eine kräftige Nachzahlung. :twisted:

Da das Gewerbe nur wenig eingebracht hat, wird sie sich wieder arbeitslos melden.

Zuletzt war sie in der aok versichert.

Wir haben vor 4 Monaten geheiratet und ich bin pflichtversichert.

Wie kann ich der unbezahlbaren Nachzahlung entgehen??? :oops:

Gruss Aless

Verfasst: 26.06.2008, 16:37
von Marion-63
Garnicht, außer Du läßt Dich scheiden.

Verfasst: 26.06.2008, 19:45
von DKV-Service-Center
Hi Aless,

die Karten sind sehr schlecht :-(

an dem Tag wo Sie sich AL meldet fliegt die Nichtversicherung auf.
Wenn das Einkommen der Holden so gering ist würde ich bei meiner Kasse den Antrag auf Familienversicherung stellen, dann ist die Frist der Nachzahlung nicht so lang.
Also bitte nicht den Kopf in den Sand stecken sondern zur Kasse gehen und nach möglichen Lösungen suchen.
Gruß

Verfasst: 05.08.2008, 00:19
von Aless
So jetzt bin ich ein Stück weiter.

Meine Frau meldet das Gewerbe ab und kann dann in die Familienversicherung ( ich freiwillig GKV )

Und nach Aussage der GKV wollen die keine Nachzahlung! =D>

Nun quält mich nur noch eine Frage:

Kann Sie nahtlos Arbeitslosengeld beantragen, ohne dass die Rückkehr in die alte GKV ansteht?


Verfasst: 05.08.2008, 08:34
von Rossi
Öhm, sie will ALG beantragen?

Meinst Du das ALG I (Versicherungsleistung)? Dieses bekommt sie nur, wenn sie vor dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung in den 2 Jahren davor mindestens 1 Jahr in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat. Wie geht das, wenn seit mehr als 1 Jahr selbständig war? Oder hat sie freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt?