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Rückwirkender PKV Zuschuss durch Arbeitgeber

Verfasst: 07.08.2008, 11:09
von wofu
Hallo!

Im November 2007 bekam ich die Mitteilung zur KV-Beitragsanpassung von der PKV. Anbei war ein Bogen zur Vorlage beim Arbeitgeber. Gleiches gilt für die PV mit Zusendung im Mai 2008.

Leider habe ich versäumt diese Bögen zeitnah bei meinem Arbeitgeber abzugeben. Ich habe sie jetzt eingereicht und erntete wenig angemessene Kommentare und Reaktionen.

Frage: Ist eine rückwirkende Auszahlung der Zuschüsse gestattet/nicht gestattet/verpflichtend/gesetzlich geregelt?

Falls jemand eine Antwort und einen entsprechenden Beleg dafür hat, dann bitte ich um eine Antwort in diesem Forum.

Danke im voraus
WoFu

Verfasst: 07.08.2008, 19:23
von Rossi
Öhm, ich denke mal, jenes ist jetzt reines Tarifrecht. D. h., man muss gucken, was in dem jeweiligen Tarifvertrag steht, wann Gehaltsansprüche verjähren.

Also im TvöD sind das 6 Monate, danach ist alles futschi!!!

Rückwirkende Erhöhung des Arbeitgeberzussusses ...

Verfasst: 07.08.2008, 23:19
von GS
... ist bei nur 10 Monaten, um die es hier geht, ein Selbstgänger:
Einfach im Personalbüro anrufen oder besser hingehen, natürlich mit den passenden Unterlagen ....

und schon gibs im September bei der nächsten Gehaltsauszahlung einen satten Nachschlag, um so satter, je hungriger die PKV im November 2007 war - Zuschussobergrenzen natürlcih eingezogen.

Gruß von
Gerhard