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von PKV heute gekündigt zum 31.08.

Verfasst: 13.08.2008, 21:45
von Henschel F161
Hallo! bin fix und alle:
bin heute von meiner PKV zum 31.08. gekündigt worden. Ich war von Jan. 2003 bis 12.2007 bei HUK Coburg. War an sich alles in Ordnung. Wollte nur Geld sparen und bin zur Hallesche. Wegen fehlender Angaben zu meiner Gesundheitsgeschichte hat man mir nun gekündigt. An sich schon seit Mai, aber mir wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz bis zu Klärung angeboten, welchen ich natürlich angenommen habe. Bei Antragstellung wurden natürlich die Fragen über die Gesundheit lapidar von dem Makler und mir beantwortet. Auf gleiche Art und Weise habe ich 2003 den Antrag bei der HUK selbst (!) ausgefüllt!Nun kommt der Boomerang: fehlende Angaben: z.B. Abszess am Unterarm im Jahre 2003!!!<; Tendinitis, Knick-Plattfuss, Hypertonie 1. Grad. Ich habe nie Medikamente für die Behandlung erhalten!! der Abzeß war im Jahr 2003!!!, Für Tendinitis und Knick-Plattfuss hat mir mein derzeitiger Arzt einen Attest ausgestellt, das dies geheilt sei und keinen Grund für eine Kündigung der PKV sei. Alles nun ohne Erfolg. Muss ich denn jeden Schnupfen oder Darmgrippe angeben?
Noch nicht einmal ein Angebot für einen Risikozuschlag hat man mir unterbreitet!! Bin ich todsterbens krank oder was? fühle mich bestes als 42 Jähriger!!
Ich habe morgen Termin bei HUK um meinen alten Vertrag wieder zu bekommen. Habe natürlich schlechte Verhandlungsposition.

was kann ich noch tun?

Verfasst: 13.08.2008, 21:54
von Rossi
Du kannst auf jeden Fall die Aufnahme im modifizierten Standardtarif verlangen. Hier dürfen keine Risikozuschläge verlangt werden. Eine Aufnahmeverpflichtung besteht gem. § 315 SGB V. Jenes kannst Du verlangen, jedoch bist Du hierzu nicht verpflichtet.

Aber ab dem 01.01.2009 besteht auf für Dich eine sog. Versicherungspflicht in der PKV. Jeder soll ab dem 01.01.2009 versichert sein.

Verfasst: 13.08.2008, 22:00
von Henschel F161
Rossi hat geschrieben:Du kannst auf jeden Fall die Aufnahme im modifizierten Standardtarif verlangen. Hier dürfen keine Risikozuschläge verlangt werden. Eine Aufnahmeverpflichtung besteht gem. § 315 SGB V. Jenes kannst Du verlangen, jedoch bist Du hierzu nicht verpflichtet.

Aber ab dem 01.01.2009 besteht auf für Dich eine sog. Versicherungspflicht in der PKV. Jeder soll ab dem 01.01.2009 versichert sein.


Hi, Danke für deine Antwort, aber warum bietet mit das die Hallesche nicht an? muss sie das nicht?

Ist es überhaupt ratsam diesen Standardtarif zu verlangen; bzgl. Laufzeit, Selbstbeteiligung etc.

Verfasst: 13.08.2008, 22:21
von Rossi
Nun denn der mod. Standardtarif ist nicht der optimale Schutz. Es ist so eine Art Grundversorgung.

Zu empfehlen wäre mit Sicherheit wieder den alten Vertrag aufleben zu lassen.

Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.

Verfasst: 13.08.2008, 22:24
von Henschel F161
Rossi hat geschrieben:Nun denn der mod. Standardtarif ist nicht der optimale Schutz. Es ist so eine Art Grundversorgung.

Zu empfehlen wäre mit Sicherheit wieder den alten Vertrag aufleben zu lassen.

Aber da können die Experten der privaten KV mehr zu sagen.


Alles klar, danke Rossi!

hoffe, es liest hier die Tage einer der Experten meinen Beitrag!

danke

Von dem Makler ...

Verfasst: 13.08.2008, 23:06
von GS
Bei Antragstellung wurden natürlich die Fragen über die Gesundheit lapidar von dem Makler und mir beantwortet.

... war bisher nur ganz lapidar die Rede. Dabei scheint er doch der "Star" dieses bedauerlichen Wechselspiels zu sein.

Welche Unterlagen liegen dir aus dem Beratungsvorgang vor? In jedem Fall würde ich den Herrn mal um seine verbindliche Stellungnahme und Unterstützung in dieser Angelegenheit bitten.

Viel Hoffnung habe ich bei der Vorgeschichte da jedoch nicht. Deshalb noch dieser unverbindliche Tipp:

Die Hallesche nochmals um ein faires Angebot bzgl. Zuschlag bitten und die (kapitalisierte) Differenz zum alten letzten HUK-Beitrag als Schaden geltend machen. Aber die Feinheiten dazu natürlich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt ergründen - und den dann machen lassen.

Jaja, Krankenversicherung suchen nur mit den $$-Zeichen im Auge geht leider zu oft in dasselbe.

Für die Zukunft etwas mehr Fortune
wünscht

Gerhard

Re: von PKV heute gekündigt zum 31.08.

Verfasst: 14.08.2008, 00:02
von E.Kacmaz
Henschel F161 hat geschrieben:Hallo! bin fix und alle:
bin heute von meiner PKV zum 31.08. gekündigt worden. Ich war von Jan. 2003 bis 12.2007 bei HUK Coburg. War an sich alles in Ordnung. Wollte nur Geld sparen und bin zur Hallesche. Wegen fehlender Angaben zu meiner Gesundheitsgeschichte hat man mir nun gekündigt. An sich schon seit Mai, aber mir wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz bis zu Klärung angeboten, welchen ich natürlich angenommen habe. Bei Antragstellung wurden natürlich die Fragen über die Gesundheit lapidar von dem Makler und mir beantwortet. Auf gleiche Art und Weise habe ich 2003 den Antrag bei der HUK selbst (!) ausgefüllt!Nun kommt der Boomerang: fehlende Angaben: z.B. Abszess am Unterarm im Jahre 2003!!!<; Tendinitis, Knick-Plattfuss, Hypertonie 1. Grad. Ich habe nie Medikamente für die Behandlung erhalten!! der Abzeß war im Jahr 2003!!!, Für Tendinitis und Knick-Plattfuss hat mir mein derzeitiger Arzt einen Attest ausgestellt, das dies geheilt sei und keinen Grund für eine Kündigung der PKV sei. Alles nun ohne Erfolg. Muss ich denn jeden Schnupfen oder Darmgrippe angeben?
Noch nicht einmal ein Angebot für einen Risikozuschlag hat man mir unterbreitet!! Bin ich todsterbens krank oder was? fühle mich bestes als 42 Jähriger!!
Ich habe morgen Termin bei HUK um meinen alten Vertrag wieder zu bekommen. Habe natürlich schlechte Verhandlungsposition.

was kann ich noch tun?



Hallo,

tut mir leid für Sie aber der Kollege ist scheinbar etwas skrupellos vorgegangen.
Was für Rechnungen haben Sie eingereicht?
Welcher Tarif?
Was haben Sie genau mit der Halleschen besprochen?
Was hat der Makler in die Wege geleitet um Ihnen zu helfen?
Sie haben eine schwache Position, ich würde aber dennoch auch ersteinmal in den modifizierten Standarttarif der Halleschen gehen.
Eigentlich möchten die das nicht, weil die in diesem Tarif keine Zuschläge verlangen dürfen, also kann es für die Versicherung eventuell besser sein, ein Angebot zu machen, welches eine hohe SB und Zuschläge beinhaltet.
Haben Sie diesen Vorschlag der Halleschen gemacht?

Ohne genaue Kenntnisse der Schriftwechsel und bereits erfolgter Verhandlungen ist eine Hilfestellung kaum möglich.

Viele Grüße

Re: von PKV heute gekündigt zum 31.08.

Verfasst: 14.08.2008, 09:36
von Henschel F161
E.Kacmaz hat geschrieben:
Henschel F161 hat geschrieben:Hallo! bin fix und alle:
bin heute von meiner PKV zum 31.08. gekündigt worden. Ich war von Jan. 2003 bis 12.2007 bei HUK Coburg. War an sich alles in Ordnung. Wollte nur Geld sparen und bin zur Hallesche. Wegen fehlender Angaben zu meiner Gesundheitsgeschichte hat man mir nun gekündigt. An sich schon seit Mai, aber mir wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz bis zu Klärung angeboten, welchen ich natürlich angenommen habe. Bei Antragstellung wurden natürlich die Fragen über die Gesundheit lapidar von dem Makler und mir beantwortet. Auf gleiche Art und Weise habe ich 2003 den Antrag bei der HUK selbst (!) ausgefüllt!Nun kommt der Boomerang: fehlende Angaben: z.B. Abszess am Unterarm im Jahre 2003!!!<; Tendinitis, Knick-Plattfuss, Hypertonie 1. Grad. Ich habe nie Medikamente für die Behandlung erhalten!! der Abzeß war im Jahr 2003!!!, Für Tendinitis und Knick-Plattfuss hat mir mein derzeitiger Arzt einen Attest ausgestellt, das dies geheilt sei und keinen Grund für eine Kündigung der PKV sei. Alles nun ohne Erfolg. Muss ich denn jeden Schnupfen oder Darmgrippe angeben?
Noch nicht einmal ein Angebot für einen Risikozuschlag hat man mir unterbreitet!! Bin ich todsterbens krank oder was? fühle mich bestes als 42 Jähriger!!
Ich habe morgen Termin bei HUK um meinen alten Vertrag wieder zu bekommen. Habe natürlich schlechte Verhandlungsposition.

was kann ich noch tun?



Hallo,

tut mir leid für Sie aber der Kollege ist scheinbar etwas skrupellos vorgegangen.
Was für Rechnungen haben Sie eingereicht?
Welcher Tarif?
Was haben Sie genau mit der Halleschen besprochen?
Was hat der Makler in die Wege geleitet um Ihnen zu helfen?
Sie haben eine schwache Position, ich würde aber dennoch auch ersteinmal in den modifizierten Standarttarif der Halleschen gehen.
Eigentlich möchten die das nicht, weil die in diesem Tarif keine Zuschläge verlangen dürfen, also kann es für die Versicherung eventuell besser sein, ein Angebot zu machen, welches eine hohe SB und Zuschläge beinhaltet.
Haben Sie diesen Vorschlag der Halleschen gemacht?

Ohne genaue Kenntnisse der Schriftwechsel und bereits erfolgter Verhandlungen ist eine Hilfestellung kaum möglich.

Viele Grüße



Hallo!

Mein Tarif Primo Bonus Z bei der Hallesche. Mein Makler war die MEG!

"super toller Makler" hat sich nur einmal bei mir gemeldet, als die 1. Kündigung im Mai kam. Er würde sich drum kümmern. blablabla!
Was ich an Rechnungen eingereicht habe:
Zahnarztrechnungen (ziehen eines Weissheitszahnes) Blutbild, Quaddelspritze, Magen-Darm-Virus mit Stuhluntersuchung.

und einige Rechnungen für meinen Sohn.

Gestern habe ich noch nach einem Angebot mit Risikozuschlag gefragt, aber man kann mir keinen Unterbreiten, da ich zu Risikoreich wäre und der Zuschlag zu hoch wäre.

ich versuche nun heute mit einem offenen und ehrlichen gespräch bei HUK einen Vertrag zu bekommen und wenn dies nicht klappt, kehre ich zurück zur GKV. WErde ich schon irgendwie hinbekommen!
Resumee: die PKV hat angeblich vorteile, ich sehe keine. Es geht nur ums Geld verdienen. Ganz einfach. Bevorzugung hab ich bei meinen Ärzten auch nicht erfahren. war auch nicht Grund meines Wechsels zu PKV.
Wenn man mal über 40 ist und zwischen den Stühlen sitzt wie ich nun, hat mit der PKV schlechte karten.

Ich rate jedem ab, in die PKV zu gehen.

mfg

Re: von PKV heute gekündigt zum 31.08.

Verfasst: 14.08.2008, 09:52
von E.Kacmaz
Ich verstehe Ihren Unmut, dennoch den Fehler bei der PKV zu suchen ist in Ihrem Fall unfair.
Ihr "Makler" hat mit Ihnen gemeinsam den Fehler gemacht die Gesundheitsfragen nicht ordentlich und Gewissenhaft zu beantworten.
Und hier liegt der Hund begraben.
Die Fragen werden ja nicht aus Spaß gestellt und die Folgen einer Obliegenheitsverletzung werden Ihnen ja auch erläutert. Und somit haben Sie im Grunde mit "Mut zur Lücke" die Krankenversicherung beantragt.
Und das Bluthochdruck keine Bagatelle ist, sollte sich jedem erschliessen.


Wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg!!

Re: von PKV heute gekündigt zum 31.08.

Verfasst: 14.08.2008, 12:43
von DKV-Service-Center
Hallo Henschel F161

Jetzt wo das Kind im Brunnen gefallen ist auf die PKV und das System schimpen ist nicht der richtige Weg. In der PKV bekomme ich einen Beitrag genannt, welcher mein Alter , mein Geschlecht und meine Versicherungswünsche berücksichtigt. Der wichtigste Punkt ist jedoch der Beitrag ist auf meinen aktuellen Gesundheitszustand abgestimmt.
Im Antrag werden Gesundheitsfragen gestellt und diese sind zu beantworten, nicht mehr und nicht weniger, wenn Sie also wegen einer Beschwerde einen Arzt aufsuchen, egal was, ist das natürlich dokumentiert
Jetzt haben Sie Rechnungen eingereicht und innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre werden diese bei einem Neuen Unternehmen genau geprüft. Ich nehme an das auf Grund der Blutuntersuchung (kennen Sie deren Ergebnis ?) eine Arztanfrage getätigt wurde und der befragte Arzt , möglicherweise Ihr Hausarzt hat eben Ihren Gesundheitszustand anhand der vorliegenden Krankenakte geschildert. Ich würde umgehend versuchen dieses Schreiben in die Hände zu bekommen. Bevor Sie sich an die HUK oder eine andere Kasse wenden sollten Sie einen Gesundheitsscheck machen und die betroffenen und aktenkundigen Diagnosen näher beschreiben lassen, Art der Behandlung und Prognose.

Ihre persönliche Situation tut mir leid allerdings verlange ich von meiner Krankenversicherung das Sie so handelt um die Beiträge der übrigen Mitglieder stabil zu halten. Gern bin ich Ihnen behilflich (Akteneinsicht)
da mir daran liegt das Sie nicht das System verurteilen. Schuld sorry, haben Sie und der Makler, sofern Sie diesen über Ihren Gesundheitszustand informiert haben.

MfG
R.Maaß

Verfasst: 14.08.2008, 22:02
von Wern
Hi there,

Zum Thema "Kündigung durch die PKV" noch mal ne generelle Frage:

Ich habe gelesen, dass nach dem neuen sogenannten "Gesundheitsreformgesetz" die Gesellschaften nur 3 Jahre lang auf falsche / fehlende Angaben des Versicherten berufen können (um zu kündigen).

Ist das so richtig und sind daher alle Verträge nach 3 Jahren unkündbar?

Danke,

Werner

Verfasst: 14.08.2008, 22:22
von Cassiesmann
Hallo,

ein Gesundheitsreformgesetz kenne ich nicht. Sie meinen evtl. das neuen VVG. Je nach Grad des Verschuldens kann wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzungen nach wie vor nach bis zu 10 Jahren noch vom Vertrag zurückgetreten werden. Von daher kommt es auf die Umstände an.

Gruß
CM

Verfasst: 15.08.2008, 21:55
von Wern
Also das habe ich im Internet gefunden.

"Der Versicherer hat insbesondere in den ersten 3 Jahren das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn gesundheitserhebliche Angaben bei Antragstellung oder bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Versicherer unterblieben sind. Bei arglistiger Täuschung ist das auch später noch möglich."

Ist das so, wie es hier steht oder ist dazu sonst noch was zu sagen im Sinne einer Klarstellung? Man fragt sich natürlich was "gesundheitserheblich" ist.

Danke.

Werner

Verfasst: 15.08.2008, 22:50
von E.Kacmaz
Wern hat geschrieben:Also das habe ich im Internet gefunden.

"Der Versicherer hat insbesondere in den ersten 3 Jahren das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn gesundheitserhebliche Angaben bei Antragstellung oder bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Versicherer unterblieben sind. Bei arglistiger Täuschung ist das auch später noch möglich."

Ist das so, wie es hier steht oder ist dazu sonst noch was zu sagen im Sinne einer Klarstellung? Man fragt sich natürlich was "gesundheitserheblich" ist.

Danke.

Werner


Bluthochdruck gehört auf jeden Fall dazu :)

Verfasst: 17.08.2008, 15:28
von Wern
Hm, der Humor ist ja nun wirklich gewohnheitsbedürftig.
Ich hätte allerdings lieber eine konkrete Antwort auf meine konkrete Frage.

In welchen Fällen kann die Versicherung den Vertrag kündigen (hinsichtlich Vorerkrankungen bzw. der diesbezüglichen Angaben bei Vertragsabschluss) bzw. wie lange ist diese Frist?

Mal heißt es 3 Jahre, mal 10 Jahre etc. Es muss ja wohl eine klare Regelung geben.

Werner