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alter Vertrag Ost-West Behandlungen

Verfasst: 30.08.2008, 14:56
von Tristan
Guten Tag,

ich habe mal eine Frage an euch und zwar geht es darum, dass mein Vater einen schweren Gleitschirmunfall hatte und dann in Westdeutschland operiert wurde. Er ist Beamter und über mehrere Versicherungen versichert. Die private Familienfürsorge PAX ist eine davon, dort hat er 1991 einen Vertrag abgeschlossen der wohl auch eine Klausl enthält, dass bei Behandlungen im Westen ein Eigenanteil von 6% zu zahlen ist. Damals gab es da wohl große Preis/Leistungsunterschiede - heute soll diese Kosten nahezu gleich sein.

Nun ist die Frage, ob dieser Vertrag überhaupt noch gültig ist bzw. ob die Krankenkasse den alten Vertrag nicht mit den neuen Konditionen aktualisieren müsste? Hat man eine Chance, dies anzufechten ggf. mit einem Anwalt?

Vielen Dank
Gruß Tristan

Verfasst: 30.08.2008, 19:09
von Experte_24
Es wäre gut zu wissen, wie die genaue Tarifbezeichnung der PAX lautet. Mir ist keiner bekannt bei dem 6% im Westen als Zuzahlung zu leisten ist. Vielleicht ein Tarif mit "nur " dem 2,3fachen Satz ? Die KK muss nichts aktualisieren, dafür ist man selber zuständig.

Verfasst: 30.08.2008, 21:02
von Tristan
Bei der Operation gibt es eine Pauschale die im Osten wie auch Westen gleich ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer ambulanten Behandlung bei der der 2,3 oder 3,5 fache Satz verlangt werden kann. Mein Vater ist zu 30% versichert aber die Versicherung zahlt in dem Fall nur 24%.
Der Tarif heißt BU30.

Wenn nun eine Behandlung im Westen wie auch im Osten gleich viel kostet - ist es dann legitim trotzdem 6% Eigenanteil zu berechnen - nur weil die Behandlung in Westdeutschland stattgefunden hat?

Gruß Tristan :shock:

Verfasst: 31.08.2008, 09:49
von Experte_24
Eine OP Pauschale im Westen /Osten gibt es nicht. Jede OP wird nach der Gebührenordnung abgerechnet. Da gibt es keine "Fallpauschalen".

Wie kommen Sie zu der Erkenntnis das es den 2,3 oder 3,5 fachen Satz nur im ambulanten Bereich gibt ?

Werde mir am Montag den BU30 mal anschauen.

Legitim ist es, wenn es denn so im Tarif steht. Hat Ihr Vater ja schließlich unterschrieben.

Verfasst: 01.09.2008, 10:29
von Experte_24
Kann keinen Tarif "BU30" der PAX finden. Auch keinen geschlossenen Tarif. Bitte prüfen Sie die Tarifbezeichnung.

Verfasst: 01.09.2008, 12:37
von dij
Experte_24 hat geschrieben:Jede OP wird nach der Gebührenordnung abgerechnet.


Nur bei der Wahlleistung Arzt ("Chefarztbehandlung"), dann gibt's auch Steigerungssätze. Ansonsten wird das Krankenhaus nach DRG pauschal bezahlt.