Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Ich bin in der Landw.
Krankenkasse pflichtversichert, ebenso meine Kinder. Meine Frau ist
als Beamtin beihilfeberechtigt und privat ergänzend versichert.Nun
habe ich die Möglichkeit, mich über ein von mir gegründetes Gewerbe
selbständig zu machen und mich damit privat zu versichern. Mir ist
bloß unklar, ob ich dann auch die Kinder mit versichern muss oder ob
diese über meine Ehefrau ( weil beihilfeberechtigt ) versichert
werden können. Ich bitte um euren Rat, bestmöglich mit eier
gesetzlichen Quelle, auf die ich mich berufen kann oder muss.
Vielen Dank vorab.
Wo die Kinder versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
da die Familienversicherung dann wegfällt, sind die Kinder wieder
beihilfeberechtigt und werden bei der Mutter mitversichert. Man
kann so gar die Kinder bei deiner Gesellschaft nach Beihilfetarif
mitversichern, wenn die Krankenversicherung günstiger ist.
Das mit der Beihilfeberechtigung ist in der jeweiligen Beihilfevorschrift
des Landes bzw. des Bundes festgelegt.
da die Familienversicherung dann wegfällt, sind die Kinder wieder
beihilfeberechtigt und werden bei der Mutter mitversichert. Man
kann so gar die Kinder bei deiner Gesellschaft nach Beihilfetarif
mitversichern, wenn die Krankenversicherung günstiger ist.
Das mit der Beihilfeberechtigung ist in der jeweiligen Beihilfevorschrift
des Landes bzw. des Bundes festgelegt.
Beide Kinder bekommen 80 % Beihilfe und sollten sogar privat versichert werden! Kostet ca. pro Kind um die 30 €. Ihre Frau erhält dann sogar 70% Beihilfe und muss nur noch 30 % privat absichern.
Bedenken Sie jedoch, dass der Schritt in die private Krankenkasse sehr überlegt sein sollte. Und Sie sollte Gesund sein!
Viele Grüße
hi.man@gmx.de
Bedenken Sie jedoch, dass der Schritt in die private Krankenkasse sehr überlegt sein sollte. Und Sie sollte Gesund sein!
Viele Grüße
hi.man@gmx.de
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