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Selbstbeteiligung bei Fremdverschulden

Verfasst: 05.09.2008, 10:31
von macphail
Mein Sohn hatte einen Reitunfall. Ich sollte dies über meine Versicherung laufen lassen. Wollte ich aber nicht, da privatversichert und Selbstbeteiligung hoch. Wohl aber habe ich die Behandlungskosten bezahlt, meiner Versicherung gemeldet, die sich das dann von der anderen Partei zurückholen wollte. Heute kam dann die Abrechnung von meiner PKV - 171 Euro Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Anruf sagte man mir, sie bekämen auch nur den Rest von der anderen Versicherung zurück und das ginge automatische mit der SB. Da bin ich doch jetzt die Dumme, die draufzahlt, auch wenn es Fremdverschulden war. Da wäre ich ja gesetzlich versichert wesentlich besser gestellt...Jetzt will man mir den ganzen Kram zurückschicken und ich soll selber bei der anderen Versicherung einreichen. Toll, was da an Telefonkosten und Porto und Zeit angefallen ist....
Frage: Darf meine PKV das überhaupt, bei Fremdverschulden die SB ansetzen?

Verfasst: 05.09.2008, 20:26
von DKV-Service-Center
Hallo macphail,
Sie haben eine SB vereinbart unabhängig ob Krankheit Unfall oder Fremdverschulden.
Wenn es einen dritten Leistungspflichtigen gibt
einfach die SB bei diesem einreichen, mit allen zusätzlich entstandenen Kosten.Telefonkosten und Porto und Zeit
Gruß

Danke

Verfasst: 06.09.2008, 18:44
von macphail
Danke für die Antwort! Ja, ich werde jetzt alles direkt bei der anderen Versicherung einreichen. Darf trotzdem nochmal sagen, dass das blöd ist, dieses Vorgehen...und man bei vielem besser gesetzlich versichert ist... ](*,)

Re: Danke

Verfasst: 06.09.2008, 19:07
von GS
macphail hat geschrieben:Danke für die Antwort! Ja, ich werde jetzt alles direkt bei der anderen Versicherung einreichen. Darf trotzdem nochmal sagen, dass das blöd ist, dieses Vorgehen...und man bei vielem besser gesetzlich versichert ist... ](*,)

Die andere Versicherung ist wohl die Haftpflcihtversicheurng des Pferdehalters. Die werden sich sicher nicht lange zieren, bei dem Betrag.

Eien andere Frage ist, warum du mit deiser Regelung unzufrieden bist?. Welche Alternative gäbe es?

Nur diese: Bei Fremdverschulden gilt die Selbstbeteiligung nicht - dadurch steigt der Beitrag. Wem nützt das? Höchstens den "Fremdschuldigen", aber nicht dir und den übrigen Beitragszahlern deiner KV.

Eien ganz andere Frage ist, wie man das seinen Kunden erklärt. Nach dem Mott "interessiert uns nicht" ist natürlich nicht ok.

Und noch ein Punkt: Damit ist die Selbstbeteiligung wohl "erledigt"? Wenn ja, evtl braucht der Junge in dem Jahr noch eine Brille? Die kost dann nix - dank des Gauls.

Geht es dem Jungen inzwischen besser?

Gruß von
Gerhard