Ich hab ein Verständnisproblem mit der Familienversicherung.
Folgender Sachverhalt: Ich (Frau) bin privat versichert und verdiene über der BBG-Grenze, mein Lebensgefährte ist pflichtversichert über die KSK. Jetzt wird im Mai kommenden Jahres unser erstes Kind geboren (und den Nachnamen des Vaters tragen) und ich frage mich natürlich, wie es zu versichern ist.
Nach Lesen zahlreicher Thread hier scheint es wohl wie folgt zu sein:
1. Wir bleiben unverheiratet: Kind kann bei mir privat oder über meinen Lebensgefährten gesetztlich versichert werden.
2. Wir heiraten: Kind muss bei mir privat versichert werden.
Verstehe ich das richtig?
Weil § 10 (3) SGB V sagt ja "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist..."
Was ist hier mit dem Begriff "Lebenspartner" gemeint? Eingetragene Partnerschaften oder auch eheähnliche Gemeinschaften?
Schon mal besten Dank für Antworten, die meine Verwirrung etwas aufhellen.
Familienversicherung nach § 10 SGB V und Heirat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank2
- Beiträge: 16
- Registriert: 30.10.2008, 10:55
Re: Familienversicherung nach § 10 SGB V und Heirat
eagleburger hat geschrieben:1. Wir bleiben unverheiratet: Kind kann bei mir privat oder über meinen Lebensgefährten gesetztlich versichert werden.
Ja; in der Gesetzlichen dann beitragsfreie Familienversicherung.
eagleburger hat geschrieben:2. Wir heiraten: Kind muss bei mir privat versichert werden.
Ja, zusätzlich kann es aber auch als freiwilliges Mitglied (d.h. gegen eigenen Beitrag) in die GKV.
Relevant für den Ausschluß ist allerdings die Jahresarbeitsentgeltgrenze, nicht die Beitragsbemessungsgrenze (die niedriger liegen kann).
eagleburger hat geschrieben:Was ist hier mit dem Begriff "Lebenspartner" gemeint? Eingetragene Partnerschaften oder auch eheähnliche Gemeinschaften?
Nur eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes („Homo-Ehe“).
Der Nachname spielt übrigens keine Rolle.
-
- Postrank2
- Beiträge: 16
- Registriert: 30.10.2008, 10:55
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste