Hallo!
Ich bin mehr oder weniger seit meiner Geburt Privat versichert über meine Mutter. Damit ich auch während meiner Studienzeit privat versichert bleibe, habe ich mir von der AOK eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse aushändigen lassen.
Nun habe ich seit Oktober einen Nebenjob angefangen, der nichts mit dem Studium zu tun hat. Ich arbeite maximal 12 Stunden die Woche (also 48 Stunden im Monat) und verdiene mehr als 400 Euro im Monat.
Nun hat mich mein Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert bei der AOK. Nun bin ich zwei Mal versichert und einmal bezahlen meine Eltern die PKV und ich von meinem Gehalt die Gesetzliche.
Wie soll ich mich nun weiter verhalten und an wen soll ich mich wenden, damit es zu einer Klärung kommt?
Mein Arbeitgeber meint, er muss mich gesetzlich versichern, wenn ich über 400 Euro verdiene. Allerdings konnte er mir dazu auch nicht mehr Auskunft geben. Bei der AOK habe ich gar keine Auskunft bekommen.
Meine PKV (Debeka) meint, ich müsste mich für die Zeit, wo ich der Tätigkeit nachgehe pflichtversichern und soll meine PKV auf Anwärterschaft legen, so dass meine Eltern nur noch einen geringen Beitrag zahlen. Da meine Tätigkeit unabhängig vom Studium sei und nichts damit zu tun hat, gelte in diesem Fall die Befreiung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, die mir die AOK vor Studienbeginn ausgestellt hat.
Nachdem ich nun mit meinen Eltern gesprochen habe, möchten sie gerne, dass ich weiterhin privat versichert bleibe und meinen Arbeitsvertrag dann gezwungenerweise so umändern soll, dass ich weniger als 400 Euro verdiene und somit nicht pflichversichert werde.
Ist das die richtige Entscheidung oder wurde ich falsch beraten? An wen muss ich mich wegen einer Klärung wenden?
Schon mal Danke für Antworten!
lg xxichxx
Wie muss ich mich verhalten?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Da hat wohl der Arbeitgeber Mist gebaut (vorausgesetzt, er weiß von dem Studium). Studenten in ihren Nebenjobs sind nämlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB 5 versicherungsfrei, solange sie sich noch hauptsächlich ihrem Studium widmen.
Also schnell zum Arbeitgeber, gegebenenfalls mit einer Studienbescheinigung, und der muß dann die Meldung an die Krankenkasse rückwirkend ändern. (Er spart dabei auch noch Geld, weil der Arbeitgeberanteil für die KV ebenfalls entfällt.)
Also schnell zum Arbeitgeber, gegebenenfalls mit einer Studienbescheinigung, und der muß dann die Meldung an die Krankenkasse rückwirkend ändern. (Er spart dabei auch noch Geld, weil der Arbeitgeberanteil für die KV ebenfalls entfällt.)
"Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind."
So steht es nach deinen Paragraph im SGB. Aber ich denke, dieser Satz ist Auslegungssache oder verstehe ich ihn falsch?
Ich würde den Satz jetzt so verstehen, dass ich nur versicherungsbefreit bin, wenn ich an der Hochschule arbeite und dort Geld bekomme. Man kann ihn allerdings auch so verstehen, dass man, solange man Student ist und irgendwo arbeiten geht, versicherungsbefreit ist.
Ich würde mich auch noch über andere Antworten freuen bzw. über mehrere!
So steht es nach deinen Paragraph im SGB. Aber ich denke, dieser Satz ist Auslegungssache oder verstehe ich ihn falsch?
Ich würde den Satz jetzt so verstehen, dass ich nur versicherungsbefreit bin, wenn ich an der Hochschule arbeite und dort Geld bekomme. Man kann ihn allerdings auch so verstehen, dass man, solange man Student ist und irgendwo arbeiten geht, versicherungsbefreit ist.
Ich würde mich auch noch über andere Antworten freuen bzw. über mehrere!
xxichxx hat geschrieben:"Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind."
So steht es nach deinen Paragraph im SGB. Aber ich denke, dieser Satz ist Auslegungssache oder verstehe ich ihn falsch?
Ich würde den Satz jetzt so verstehen, dass ich nur versicherungsbefreit bin, wenn ich an der Hochschule arbeite und dort Geld bekomme. Man kann ihn allerdings auch so verstehen, dass man, solange man Student ist und irgendwo arbeiten geht, versicherungsbefreit ist.
Ich würde mich auch noch über andere Antworten freuen bzw. über mehrere!
Hallo,
wieso noch mehr Antworten?
Die werden alle den gleichen Wortlaut haben, wie die Antwort von dij.
Wieso Du den Satz so interpretierst, erschliesst sich mir nicht....
Grüße
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste