Rücktritt der PKV - Rückkehr in GKV möglich?
Verfasst: 13.11.2008, 01:52
Hallo,
Ich bin Angestellte, 43 Jahe alt und seit 01.01.2008 privat krankenversichert. Vorher war ich unter der Bemessungsgrenze und gesetzlich versichert.
Nun ist Ende Oktober die Versicherung vom Vertrag zurückgetreten, weil ich bei der Antragstellung im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Erkrankung verschwiegen hätte.
Der Risikozuschlag, den die Versicherung jetzt erheben möchte, ist recht hoch.
Ich fühle mich von dem Versicherungsvertreter über's Ohr gehauen, weil ich dem meine Vorerkrankungen schilderte, er jedoch nur einen recht lapidaren Eintrag im Formular machte. Anscheinend muß man dort jedoch auch eine sich im nachhinein als falsch erwiesene Diagnose und bei früheren Arztbesuchen zunächst nicht zuordenbare Symptome angeben. Dies aber nur am Rande.
Jedenfalls hat mir diese Methode der Beitragserhöhung die Augen über das Vorgehensmodell der Versicherer und Makler geöffnet und ich würde gerne zurück in die GKV.
Meine Frage:
Wenn die PKV von einem seit 01.01.2008 bestehenden Vertrag zurücktritt: kann ich dann wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren?
Es scheint ja so, als ob dieser Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen wäre. Ist er somit nichtig und mein Übertritt in eine PKV kann rückgängig gemacht werden?
Vielen Dank für Euren Input,
satir
Ich bin Angestellte, 43 Jahe alt und seit 01.01.2008 privat krankenversichert. Vorher war ich unter der Bemessungsgrenze und gesetzlich versichert.
Nun ist Ende Oktober die Versicherung vom Vertrag zurückgetreten, weil ich bei der Antragstellung im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Erkrankung verschwiegen hätte.
Der Risikozuschlag, den die Versicherung jetzt erheben möchte, ist recht hoch.
Ich fühle mich von dem Versicherungsvertreter über's Ohr gehauen, weil ich dem meine Vorerkrankungen schilderte, er jedoch nur einen recht lapidaren Eintrag im Formular machte. Anscheinend muß man dort jedoch auch eine sich im nachhinein als falsch erwiesene Diagnose und bei früheren Arztbesuchen zunächst nicht zuordenbare Symptome angeben. Dies aber nur am Rande.
Jedenfalls hat mir diese Methode der Beitragserhöhung die Augen über das Vorgehensmodell der Versicherer und Makler geöffnet und ich würde gerne zurück in die GKV.
Meine Frage:
Wenn die PKV von einem seit 01.01.2008 bestehenden Vertrag zurücktritt: kann ich dann wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren?
Es scheint ja so, als ob dieser Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen wäre. Ist er somit nichtig und mein Übertritt in eine PKV kann rückgängig gemacht werden?
Vielen Dank für Euren Input,
satir