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Gezwungene Freiwillige Krankenversicherung

Verfasst: 20.11.2008, 10:56
von Koppo
Hallo,

ich hab da mal eine Frage.
Ich bin derzeit Arbeitssuchend. vom 1.9 bis 8.10 war ich nicht am Arbeitsamt gemeldet d.h. erst ab 8.10 habe ich den Antrag auf Arbeitslosengeld abgegeben.
In dieser Lücke war ich nicht versichert, habe aber auch keine Leistungen bezogen (war nicht beim Arzt oder änl.).

Jetzt schickt mir meine Krankenkasse ein schreiben, worauf ich angerufen habe. Die nette Dame meinte, ich muss eine freiwillige Krankenversicherung für den Zeitraum vom 1.9 bis 8.10 abschließen. Aber ich habe gar keine Leistungen bezogen? Das kostet um die 150 EUR, schweinerei. Ist das gesetzlich in Ordnung wenn man für eine Freiwillige Versicherung gezwungen wird? Oder kann ich die Forderung anfechten?

Würde mich über eine Antwort freuen! Danke!

Verfasst: 20.11.2008, 11:17
von Frank
Ist das gesetzlich in Ordnung wenn man für eine Freiwillige Versicherung gezwungen wird?


Hallo,

ja, das ist korrekt. Es gibt in Deutschland die Pflicht krankenversichert zu sein.

Verfasst: 20.11.2008, 12:57
von Koppo
Hallo,

danke für die Antwort... Dann heissts wohl blechen.
:-({|=

Verfasst: 20.11.2008, 13:46
von dirk.schulz
Das ist korrekt!!! Pflichtversicherung in Deutschland