Seite 1 von 1
Umstellungsmöglichkeiten in andere Tarife
Verfasst: 25.11.2008, 20:45
von Birgit
Hallo,
die DKV hat meinen Traifbeitrag für 2009 um 20 € monatlich erhöht. Das finde ich mehr als happig.
Gleichzeitig bot sie eine Umstellung in die preiswerteren Tarife BT3 und STB30 an.
Inzwischen habe ich im Internet gesehen, dass es sich dabei wohl um Standardtarife handelt. Leide finde ich nicht die Leistungen, die mit diesen Tarifen verbunden sind.
Ein Anruf bei der DKV brachte auch kein Licht in mein Dunkel. Man wolle mir einen Vertreter vorbeischicken, der mir die Leistungen erklären können (und der mich wahrscheinlich überzeugen soll, nicht den Tarif zu wechseln!).
Welche Leistungen (Nichtleistungen) stecken hinter den Tarifen BT3 und STB 30?
Viele Grüße
Birgit
Verfasst: 25.11.2008, 20:52
von DKV-Service-Center
Hi ,
von welchen Tarif kommend ?
und besteht der Tarif BET ?
Gruß
Verfasst: 25.11.2008, 23:04
von Birgit
Hallo,
bisher Tarif Q 30 und KM 25.
Gruß
Verfasst: 26.11.2008, 10:24
von DKV-Service-Center
Hallo Birgit
Der Tarif BT3 ist inbesondere für Beihilfeberechtigte
welche von der Beihilfe keine Wahlleistungen für die stationäre Behandlung erhalten, oder bewusst darauf verzichten. Es wird nur bis zum 2,3 fachen Satz erstattet.
Gruß
Verfasst: 26.11.2008, 11:33
von Birgit
Unter Wahlleistungen fallen z. B. Chefarztbehandlung (der die Rechnung ausstellt und einem in der Regel nur 1x in der Woche die Hand schüttelt) und Zweibettzimmer (meine Erfahrung mit 11 Krankenhaäusern in 14 Monaten: Mehrbettzimmer sind out).
Wichtig für mich wäre die Frage, ob Behandlungen des Heilpraktikers in dem Tarif von der DKV bezahlt werden.
Welche Nichtleistungen beinhaltet der STB 30?
Gibt es die Kombination STB 30 und BET?
Gruß
Verfasst: 26.11.2008, 21:18
von DKV-Service-Center
Bt3 Heilpraktiker ja bis 2,3
Kombination STB 30 und BET? Nein
Mit dem STB 3 habe ich mich noch nicht beschäftigt,
ist der Standarttarif für Beamte ohne Heilpraktiker.
Verfasst: 27.11.2008, 23:49
von Birgit
Der STB 30 muss wohl für Beamte bzw. Empfänger von Versorgungsbezügen sein, sonst hätte man ihn mir nicht angeboten.
Inzwischen habe ich wieder bei der DKV angerufen, um zu erfahren, welche abgespeckten Leistungen hinter dem BT3 und STB30 stecken, denn der BT3 ist um 50 € und der STB 30 um 80 € preiswerter pro Monat.
Die lapidare Antwort: Der BT3 ist ohne Zweibettzimmer und Chefarzt. Der STB 30 entspricht dem Standardtarif der GKV und da bekäme ich nicht alles ersetzt. Darüberhinaus hätten 90% der Beihilfeberechtigten den Q30.
Das hat mir natürlich sehr weiter geholfen! Offensichtlich will die DKV nicht, dass man die Tarife nach unten wechselt.
Langsam bin ich über die mangelnde Aufklärung so sauer, dass ich überlege die Versicherung zu wechseln.
Gruß
Verfasst: 28.11.2008, 02:39
von dij
Birgit hat geschrieben:Langsam bin ich über die mangelnde Aufklärung so sauer, dass ich überlege die Versicherung zu wechseln.
Das wird aber nicht der DKV wehtun ...
Verfasst: 28.11.2008, 10:36
von DKV-Service-Center
Hallo Birgit,
ich sehe das Problem nicht, Sie haben ein Betreuer
und eine zuständige Geschäftsstelle, einfach ein schriftliches Umstellungsangebot anfordern dabei
zusätzlich die AVB anfordern und dann haben Sie alles schwarz auf weiß.
STB = Standard Tarif Beamte
Gruß
Verfasst: 28.11.2008, 22:32
von Birgit
Hallo dij,
solche Antworten sind immer sehr "hilfreich". Echte Knaller bei Ratsuchenden.
Sollten Sie unterschwellig die Altersrückstände meinen, die mir bei einem Wechsel mehr als der DKV wehtun, so glaube ich, dass ich mir als Pensionärin darum nicht mehr allzuviel Sorgen machen muss.
Aber zu Ihrer Beruhigung: Ich bleibe der DKV treu.
MfG
Verfasst: 28.11.2008, 22:56
von dij
Birgit hat geschrieben:Hallo dij,
solche Antworten sind immer sehr "hilfreich". Echte Knaller bei Ratsuchenden.
Das freut mich natürlich.
Birgit hat geschrieben:Sollten Sie unterschwellig die Altersrückstände meinen, die mir bei einem Wechsel mehr als der DKV wehtun, so glaube ich, dass ich mir als Pensionärin darum nicht mehr allzuviel Sorgen machen muss.
Aha – leider verstehe ich das nicht ganz (auch wenn es ja nun eine theoretische Diskussion ist). Tatsächlich sind die Alterungsrückstellungen etwa mit Anfang 60 am
höchsten und nehmen dann zuerst nur relativ langsam ab. Der genaue Zeitpunkt des Höchststands ist vom Eintrittsalter abhängig.