Altersrückstellungen; wie funktioniert das?!?

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Altersrückstellungen; wie funktioniert das?!?

Beitragvon Rossi » 02.12.2008, 12:11

Im Bereich der privaten Kv sind - meines Erachtens - die Versicherer verpflichtet Altersrückstellungen zu bilden, bzw. fast alle machen es.

Wie funktioniert das nachher, wenn die Altersrückstellungen abgeschöpft werden?

Vor allen Dingen, gibt es hierzu irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen, oder regelt jede PKV das selber?!ß

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Beitragvon Experte_24 » 02.12.2008, 12:49


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Beitragvon Rossi » 02.12.2008, 13:59

Hm, kann man das mal übersetzten. Kurz und knapp!!!

Also, die Altersrückstellungen kommen erst ab dem 65. Lebensjahr zu Gute, richtig?

Wie hoch, welche Beträge werden dann ausgeschüttet?

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Beitragvon Experte_24 » 02.12.2008, 14:32

[quote="Rossi"]Hm, kann man das mal übersetzten. Kurz und knapp!!!

Also, die Altersrückstellungen kommen erst ab dem 65. Lebensjahr zu Gute, richtig? RICHTIG

Wie hoch, welche Beträge werden dann ausgeschüttet?

Das legt jede Gesellschaft selber fest, imho gibt es da keine einheitliche Regelung. Daher hat auch jede Gesellschaft eine eigene Versicherungsmathematische Abteilung :-)[/quote]

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Beitragvon dij » 02.12.2008, 15:03

Wichtig: Es gibt zwei Arten von Alterungsrückstellungen. Erstens die normalen, tariflichen AR; zweitens die, die auf Grund des gesetzlichen Zuschlags und aus Überzinsen gebildet werden.

Für die normalen AR ist die Aussage falsch, sie würden erst ab dem 65. Lebensjahr verwendet. Außer bei sehr spätberufenen PKV-Mitgliedern werden sie schon viel früher eingesetzt.

Für die besonderen Rückstellungen ist es richtig (fast; ab dem 66. Lj., d.h. dem 65. Geburtstag). Ab dem Zeitpunkt werden sie benutzt, um Beitragserhöhungen möglichst auszugleichen: Statt die Beiträge tatsächlich zu erhöhen, wird ein entsprechender Betrag aus der besonderen Rückstellung als Einmalbeitrag in die tarifliche AR umgebucht. Erlebt ein Versicherter seinen 85. Geburtstag und ist noch Geld übrig, kann es vollständig verwendet werden, auch um die Beiträge zu senken.


Zu den rechtlichen Fragen: Ganz streng genommen kann es auch Krankenversicherungen ohne Alterungsrückstellungen geben (und gibt es in geringem Umfang auch, z.B. bei Auslandsreisekrankenversicherungen). Es gibt aber einen Quasi-Zwang durch § 257 Abs. 2a SGB V: Wer keine AR bildet, dessen Versicherte bekommen keinen Arbeitgeberzuschuß zum KV-Beitrag. Diesen Wettbewerbsnachteil könnte sich kein Versicherer leisten. (Die AR stecken in der Formulierung „nach Art der Lebensversicherung“.)

Für inländische Versicherer und die GKV-ersetzende Versicherung ist die Bildung von AR außerdem durch § 12 Abs. 1 VAG direkt vorgeschrieben. Ausnahme in Abs. 6 für befristete Versicherungen (beispielsweise Kinder-, Ausbildungstarife).

Ansonsten befinden sich detaillierte Regelungen zu Alterungsrückstellungen im VAG (v. a. §§ 12, 12a, 12e) und in den auf Grundlage von § 12c VAG erlassenen Verordnungen (Kalkulationsverordnung, Überschußverordnung).

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Beitragvon Rossi » 02.12.2008, 15:34

Dat iss doch schon mal was.

Findet man die Höhe der Ausschüttung (Zahlung aus Altersrückstellung) irgendwo auf der Police?

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Beitragvon dij » 02.12.2008, 15:54

Rossi hat geschrieben:Findet man die Höhe der Ausschüttung (Zahlung aus Altersrückstellung) irgendwo auf der Police?


Nein. Erstens ändert sich das ständig (planmäßig mit dem Alter und außerplanmäßig durch Beitragsanpassungen); zweitens betrachten die Versicherer ihre Rechnungsgrundlagen als Geschäftsgeheimnis. Man kann es also von außen immer nur ungefähr abschätzen.

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Beitragvon Rossi » 02.12.2008, 16:35

Sorry, da kann man doch im Schlaf besch..... werden!!!

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Beitragvon dij » 02.12.2008, 19:11

Dagegen steht der unabhängige Treuhänder, der Anpassungen prüfen muß. Ist natürlich trotzdem umstritten, weil der Versicherer ihn auswählt (wobei die BAFin allerdings ein Veto einlegen kann).

Ansonsten würden Zusatzgewinne aber ohnehin größtenteils für Beitragsrückerstattungen verwendet werden, kämen also auf diesem Weg wieder den Versicherten zugute.

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Beitragvon dij » 04.12.2008, 02:00

Ups, gerade einen Fehler entdeckt:

dij hat geschrieben:Erlebt ein Versicherter seinen 85. Geburtstag und ist noch Geld übrig, kann es vollständig verwendet werden, auch um die Beiträge zu senken.


Streiche 85, setze 80!

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Beitragvon Rossi » 10.01.2009, 14:28

Jetzt haben wir den Salat mit den Alterrückstellungen.

Habe jetzt einen 69-jährigen Kunden, der seit 20 Jahren in der PKV ist.

Er wollte jetzt zum 01.01.2009 in den Basistarif wechseln.

Nun, es ist ja bekannt, keine PKV will die Kunden in den Basistarif haben.

Jetzt hat er sich zunächst einmal nur ein Angebot machen lassen.

Und das Ergebnis ist, Höchstbeitrag

Nu fragt sich der Rossi, wo sind denn die Altersrückstellungen geblieben; denn die müssten doch schliesslich vom Höchstbeitrag abgezogen werden, oder?!

Kann es sein, dass die PKV das letzte Betriebsfest von den Altersrückstellungen des Kunden finanziert hat?!

Vor allen Dingen, was kann man jetzt machen!?!

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Beitragvon E.Kacmaz » 10.01.2009, 17:32

Jepp,

wird meines Wissens so gemacht.

Die Altersrückstellungen werden zuerst auf den Basistarif angerechnet, als wenn es keine Deckelung gäbe... , also reicht der von ihm bisher erworbene Rabatt nicht aus, die Prämie weiter zu senken..., so dass die Deckelung greift.


Grüße

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Beitragvon Rossi » 11.01.2009, 12:20

Na super, dann wohl offensichtlich zunächst einen sog. fiktiven Beitrag, der in dieser Konstellation wohl weitaus übern gedeckelten Beitrag liegt.

Dann die Altersrückstellungen abziehen und noch immer liegt der Beitrag übern gedeckelten Satz und dann last und least den gedeckelten Beitrag.

Ehrlich gesagt, wenn ich mir den § 12 Abs. 1 VAG und den § 195 Abs. 5 VVG reinpfeiffe, finde ich zunächst überhaupt keine Grundlage, so zu rechnen.

Wer kann mir die Erleuchtung bringen und mir sagen, mit welcher rechtlichen Grundlage die PKV so eine rechenweise begründet!

Leute klärt den Rossi mal uff.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.01.2009, 23:14

Rossi uff klären dat ist mein spezialgebiet :-)

also ich nehme immer das Beispiel mit der Biene und der Blume :-))))

Und was die Berechnung angeht ist es ganz einfach
wenn mann das studiert hat :-)
Wir verwechseln Anrechnungsbeiträge und Alterungsrückstellungen sind 2 Paar Schuhe.
Erfolgt eine Umrechnung in den Basistarif wird nur der Teil von Alterungsrückstellungen gewertet welcher auch im Basistarif erreicht werden könnte,
und das ist wenig. Basistarif also nur interessannt wenn ich die Kappung machen über Versicherung und dann über das Amt. Alternativ immer einen Tarifwechsel berechnen lassen.
Gruß

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Beitragvon E.Kacmaz » 11.01.2009, 23:37

Aber DKV, doch nicht, wenn ich bei der gleichen Gesellschaft bleibe...

Da nehme ich doch alles mit :-)


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