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Altersrückstellungen mitnehmen?

Verfasst: 29.08.2006, 15:11
von Der Ratlose
Hallo,

bei einem Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung, kann ich da meine Altersrückstellungen mitnehmen?
Oder werde ich wieder neu nach aktuellem Alter eingestuft?

Der Ratlose

Verfasst: 29.08.2006, 16:49
von Andi
Nee, kannst du nicht mitnehmen. Und du wirst nach deinem jetzigen Alter eingestuft. Wenn der Vertrag aber erst ein oder zwei Jahre läuft ist es noch nicht so tragisch. Durch die Gesundheitsreform soll sich dies in 2007 ändern. Dann soll man die Altersrückstellungen beim Wechsel mitnehmen können.

Verfasst: 01.11.2006, 19:08
von Experte_24
Die Aussage ist richtig. Allerdings kann man die Altersrückstellungen nur bis zur Höhe mitnehmen die man im sogenannten "Basistarif" gezahlt hätte.

Verfasst: 09.01.2007, 23:34
von DrScott
Experte_24 hat geschrieben:Die Aussage ist richtig. Allerdings kann man die Altersrückstellungen nur bis zur Höhe mitnehmen die man im sogenannten "Basistarif" gezahlt hätte.


hallo experte,

mal blöd und unprovokativ gefragt:
wo steht das?

grüße

DrScott

Verfasst: 10.01.2007, 10:25
von Experte_24
Noch nirgendwo, ist aber so im Gesetzesentwurf.

Verfasst: 10.01.2007, 11:36
von Frank
"Was bisher in der privaten Krankenversicherung nicht möglich war, wird mit der Reform eingeführt: Wenn ein privat Krankenversicherter in ein anderes PKV-Unternehmen wechseln will, kann er Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Dadurch können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln."


Quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... reform2006

Seite 3, Abs. 3

Verfasst: 10.01.2007, 12:51
von DrScott
vielen dank für den hinweis!

Verfasst: 28.02.2007, 18:24
von Biestig
Frank hat geschrieben:"Was bisher in der privaten Krankenversicherung nicht möglich war, wird mit der Reform eingeführt: Wenn ein privat Krankenversicherter in ein anderes PKV-Unternehmen wechseln will, kann er Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Dadurch können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln.
Seite 3, Abs. 3


Das ist zwar richtig, aber angeblich nur bei Neuabschlüssen. Bei Altverträge könnten weiterhin die Rückstellungen nicht mitgenommen werden...

Biestig

Verfasst: 28.02.2007, 18:54
von Frank
@biestig

woher hast du die info?

Verfasst: 28.02.2007, 22:43
von fwilke
Liest denn hier niemand Gesetzentwürfe und Gesetzestexte?

Es gibt eine Frist von 6 (sechs) Monaten, und zwar vom 01.01.2009 bis 30.06.2009. Innerhalb dieser Frist können PKV-Bestandskunden in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens wechseln und dabei die Alterrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.

Frank Wilke

Verfasst: 28.02.2007, 23:41
von Frank
schön das zumindestens einer von uns mit dem sozialgesetzbuch schlafen geht :D

aber das wußte ich auch schon...wir haben im büro einen weltempfänger.

Weltempfänger?

Verfasst: 01.03.2007, 00:32
von GS
Aber doch hoffentlich nicht eingestellt auf Ulla-Kurz-Welle? :lol:

Nee - im Ernst. Fwilke liegt so falsch nicht mit seiner Frage.
Niemand muss das SGB resp. das Ungetüm GKV-WSG im Schlaf beherrschen, aber bevor man arglose Fragesteller auf die falsche Fährte setzt , im Brustton der Überzeugung, versteht sich, schadet es nicht, seine Nase vorher mal hineinzusteckenl In das Gesetz natürlich 8) nicht sonstwohin.

Ich geh jetzt auch gleich schlafen, aber keine Sorge, weder mit Schreia, Geifa noch Brülla.
:?

Verfasst: 01.03.2007, 00:37
von fwilke
*SGB von der Tastatur wälz*

Was mich am GKV-WSG am meisten nervt: Der entgültige Gesetztestext ist zwar als PDF vom BMG rausgegeben, aber dankenswerterweise natürlich NICHT als Textfile, sondern als Abfolge von eingescannten Bilddateien, in denen man nicht suchen kann.
dada da da daaaaaaaa ich liebe es!

;-)

... eingescannte Bilddateien, in denen man nicht suchen kann

Verfasst: 01.03.2007, 00:53
von GS
Das hat nur einen einzigen Grund: Sie z. B. könnten sonst etwas finden und hinterfragen, womöglich sogar der Lächerlichkeit preisgeben, bevor die Ministrablen oder die Parlamentarier selbst dahintergekommen sind. Wie sagte doch eine stv. Faktionschefin sinngemäß am 2.2.: 'Jetzt lasst uns das Gesetz beschließen, und dann nachschauen, was drinsteht.'

Verfasst: 01.03.2007, 16:53
von Biestig
Frank hat geschrieben:@biestig

woher hast du die info?


Das hab ich von einem KV-Kenner, der die KVs auseinandernimmt und sich da so richtig auskennt, aber sicher ist das nicht, deshalb hab ich geschrieben, angeblich...