Besondere Vereinbarungen im Vertrag - brauche Hilfe!

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Tabealein
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Besondere Vereinbarungen im Vertrag - brauche Hilfe!

Beitragvon Tabealein » 11.12.2008, 14:31

Es hat sich gerade ein großes Problem für mich ergeben!

Ich habe gestern einen PKV-Antrag (Referendarin ab Februar 09) bei der Debeka unterschrieben und eine KFO-Behandlung, in der ich mich gerade befinde und die noch bis April 09 dauert, angegeben, dazu einen HKP. Der gute Mann der Debeka sagte mir nämlich (nich nur einmal), ich würde dann wohl eine Mitteilung der Leistungsabteilung bekommen, dass die begonnene Behandlung von der Leistung ausgeschlossen wird - mehr nicht! Wenn die Behandlung also vorbei wäre, wäre ich "gesunder" Kunde. So weit so gut, damit war ich einverstanden.

Aber: Jetzt habe ich nochmal meinen Versicherungsantrag durchgelesen, und der Debeka-Mann hat unter "Besondere Vereinbarungen" eingetragen:
"Für die Behandlung wegen Kiefermissbildung und/oder Zahnfehlstellung wird der Leistungsanspruch nach Tarif Z auf jährlich den Betrag begrenzt, der für die Hauptversicherung nach Tarif P als Jahreshöchstsatz gilt..." :shock: Im Büro konnte ich in das nicht so schnell bemerken und wurde auch nicht daraufhingewiesen.

Für mich heißt das soviel, wie: er hat für die Versicherung Geld gespart, indem er von sich aus meine KFO-Leistungen auf 100 Euro jährlich für die gesamte Vertragsdauer begrenzt hat! Sehe ich das richtig? Bitte wirklich um Hilfe!
Mit solchen Bedingungen wäre ich natürlich keinesfalls einverstanden, da sie ja nichtmal von der Debeka-Hauptstelle kommen, sondern nur von dem Vertreter! Es könnte ja nach 1 Jahr wieder zu einem Behandlungsbedarf kommen oder ein Unfall...

Ich weiß, ich kann 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Unterlagen erhalten habe. Kann ich auch sofort den Antrag zurückziehen, ohne dass er überhaupt bearbeitet wird? Das würde ich nämlich unter diesen Voraussetzungen sofort tun.

Bin im Moment wirklich völlig verunsichert und hoffe auf hilfreiche Beratung! Vielen Dank schon mal!

Frank
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Beitragvon Frank » 11.12.2008, 14:45

Es gibt zwei Möglichkeiten einen Leistungsausschluß zu vereinbaren.

Entweder wartet man auf einen Vordruck zum Leistungsausschluß der Gesellschaft oder man schließt die Behandlung im Antrag bereits aus. Dann geht die Policierung schneller.

Der Kollege hätte aber "laufende Behandlung" schreiben sollen, damit nicht auch zukünftige neue Behandlungen begrenzt sind.

Ich würde das Gespräch mit ihm suchen.


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