Pflicht zum Wechsel in den Baistarif wg. SGB XII
Verfasst: 18.12.2008, 18:01
Hallo !
Wir hatten heute in unserem Meeting eine Diskussion, bei der wir zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen sind. Vielleicht hat von Euch ja der Ein oder Andere eine Idee bzw. die Grundlagen parat.
Es gibt eine Stelungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, die dem deutschen Staädtetag vorgelegt wurde darin heißt es:
"Empfänger laufender Leistungen nach dem 3., 4., 6. und 7. Kapitel des SGB XII sind für die Dauer des Leistungsbezugs und während Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat nicht im Basistarif aufnahmeberechtigt (bzw.nicht "versicherungsfähig"), wenn der Leistungsbezug vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat (§ 193 Abs. 5 VVG)."
Nun der Fall: Mann, 40 Jahre, erwerbsunfähig, seit 10 Jahren in der PKV versichert, seit 4 Jahren ohne Unterbrechung Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt / 3. Kapitel ). Beitrag 315 Euro / Monat im alten Tarif bei der PKV - wird aufgefordert in den Baistarif seiner PKV zum 01.01.2009 zu wechseln. Ist ein Wechsel überhaupt aufgrund der vorgenannten Stellungnahme der Ministerien machbar / möglich?
Danke für Eure Anregungen
MfG Oliver
Wir hatten heute in unserem Meeting eine Diskussion, bei der wir zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen sind. Vielleicht hat von Euch ja der Ein oder Andere eine Idee bzw. die Grundlagen parat.
Es gibt eine Stelungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, die dem deutschen Staädtetag vorgelegt wurde darin heißt es:
"Empfänger laufender Leistungen nach dem 3., 4., 6. und 7. Kapitel des SGB XII sind für die Dauer des Leistungsbezugs und während Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat nicht im Basistarif aufnahmeberechtigt (bzw.nicht "versicherungsfähig"), wenn der Leistungsbezug vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat (§ 193 Abs. 5 VVG)."
Nun der Fall: Mann, 40 Jahre, erwerbsunfähig, seit 10 Jahren in der PKV versichert, seit 4 Jahren ohne Unterbrechung Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt / 3. Kapitel ). Beitrag 315 Euro / Monat im alten Tarif bei der PKV - wird aufgefordert in den Baistarif seiner PKV zum 01.01.2009 zu wechseln. Ist ein Wechsel überhaupt aufgrund der vorgenannten Stellungnahme der Ministerien machbar / möglich?
Danke für Eure Anregungen
MfG Oliver