selbstständiger Nicht-EU-Ausländer muss in den Basistarif
Verfasst: 21.01.2009, 17:42
Hallo,
seit ca. einem Jahr hat mein Mann keine Krankenversicherung. Er ist Nicht-EU-Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis, die erstmal bis 4.April.2010 ausgestellt wurde.
Er war noch nie in Deutschland krankenversichert. Wir haben bei mehreren PKV angefragt, aber keiner versichert ihn, weil er keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat (obwohl er schon im April den Deutschen Pass bekommt, wenn alles klappt) und selbstständig arbeitet. Jetzt haben wir gehört, er muss gegebenenfalls in diesen Basistarif, für über 500 Euro, was ganz einfach nicht bezahlbar ist für uns.
Meine andere Sorge ist, dass wir ggf. die Beiträge nachzahlen müssen, für die Zeit, in der er nicht versichert war, oder dass er den Pass ohne Versicherung nicht bekommt, was zu einem Teufelskreis werden würde.
Was passiert eigentlich, wenn man sich trotz der Pflicht nicht versichert?
Ich warte gespannt auf Antworten.
seit ca. einem Jahr hat mein Mann keine Krankenversicherung. Er ist Nicht-EU-Ausländer und hat eine Aufenthaltserlaubnis, die erstmal bis 4.April.2010 ausgestellt wurde.
Er war noch nie in Deutschland krankenversichert. Wir haben bei mehreren PKV angefragt, aber keiner versichert ihn, weil er keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat (obwohl er schon im April den Deutschen Pass bekommt, wenn alles klappt) und selbstständig arbeitet. Jetzt haben wir gehört, er muss gegebenenfalls in diesen Basistarif, für über 500 Euro, was ganz einfach nicht bezahlbar ist für uns.
Meine andere Sorge ist, dass wir ggf. die Beiträge nachzahlen müssen, für die Zeit, in der er nicht versichert war, oder dass er den Pass ohne Versicherung nicht bekommt, was zu einem Teufelskreis werden würde.
Was passiert eigentlich, wenn man sich trotz der Pflicht nicht versichert?
Ich warte gespannt auf Antworten.