Meine Frau glaubt herausgefunden zu haben, dass der Arbeitgeber eines
jungen Vaters seinen Arbeitgeberanteil der privaten
Krankenversicherungsbeiträge bis zu einem Maximum (wie hoch?)
aufstocken muss, wenn die junge Mutter (ein Jahr lang im
Mutterschutz) ebenfalls privatversichert ist.
Stimmt das?
Und wenn ja, welches Gesetz / welche Verordnung regelt das?
Können die Beitragszuschüsse auch noch rückwirkend vom Arbeitgeber
eingefordert werden?
Hintergrund: Wir sind seit Januar Eltern eines kleinen Sohnes, beide
privat krankenversichert und meine Frau hat mit Ihrem alten
Arbeitgeber eine Mutterschaftspause von einem Jahr vereinbart.
Bin für jede Rückmeldung oder auch nur einen Hinweis, in welche
Richtung ich weiterrecherchieren könnte dankbar!
Gruß aus Köln,
Ralf
Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Ralf,
Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses sind maßgeblich
•der allgemeine durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen, für 2007: 13,3 %
•das tatsächliche Arbeitsentgelt des Versicherten, max. bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze(im Jahr 2007: 3.562,50 EUR).
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Betrages, somit maximal 236,91 EUR (6,65 % von 3.562,50 EUR), höchstens jedoch die Hälfte des Beitrages, den der Versicherte tatsächlich für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
Sie erhalten also als Zuschuss für Ihre Krankenversicherung bis zu 236,91
EUR und für die Pflegepflichtversicherung bis zu 30,28 EUR im Monat.
Mehr Infos zum Download hier
www.vs-24.com/dls/Arbeitgeberzuschuss.pdf
*aktualisiert für 2007*
Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses sind maßgeblich
•der allgemeine durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen, für 2007: 13,3 %
•das tatsächliche Arbeitsentgelt des Versicherten, max. bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze(im Jahr 2007: 3.562,50 EUR).
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Betrages, somit maximal 236,91 EUR (6,65 % von 3.562,50 EUR), höchstens jedoch die Hälfte des Beitrages, den der Versicherte tatsächlich für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
Sie erhalten also als Zuschuss für Ihre Krankenversicherung bis zu 236,91
EUR und für die Pflegepflichtversicherung bis zu 30,28 EUR im Monat.
Mehr Infos zum Download hier
www.vs-24.com/dls/Arbeitgeberzuschuss.pdf
*aktualisiert für 2007*
Zuletzt geändert von Frank am 29.03.2007, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Auch bei Beamtinnen?
Gilt das auch in folgender (meiner) Situation:
Ich bin als Angestellter privat krankenversichert, meine Frau auch, aber als Beamtin. Sie geht jetzt in Elternzeit. Kann ich dann auch ihre PKV-Beiträge vom Arbeitgeber bezuschussen lassen?
Danke.
Ich bin als Angestellter privat krankenversichert, meine Frau auch, aber als Beamtin. Sie geht jetzt in Elternzeit. Kann ich dann auch ihre PKV-Beiträge vom Arbeitgeber bezuschussen lassen?
Danke.
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