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plfegebeduerftige rentnerin
Verfasst: 02.02.2009, 18:58
von annette guenther
Rentnerin, nach 27 Jahren in Spanien pflegebedurftig, in Spanien Privatversichert, davor in Deutschland AOK & zusatzversicherung;
Keine Pflegeversicherung in Spanien;
Wie kann ich in die Gesetzliche Krankenversicherung zurueckkehren und wo erhalte ich Auskunft Pflegestufe und leistungen und Beitraege betreffend?
Danke
Verfasst: 02.02.2009, 19:10
von Rossi
Im Bereich der GKV über die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt sie nicht rein, da sie zuletzt in Spanien privat versichert war. Da sie somit nicht im Bereich der GKV krankenversichert ist, kommt sie auch nicht in die geseztliche Pflegeversicherung.
Bleibt nur eins übrig. Aufnahme bei der priv. Kv im Baisitarif und 569,83 Euro monatlich löhnen. Die priv. Kv zieht dann die Pflegeversicherung auch im Bereich der Privaten nach. Dieses ergibt sich aus § 110 SGB XI. Dann noch einmal 71,66 Euro für die Pflegeversicherung löhnen und 2 Jahre warten bis ein Leistungsanspruch besteht.
Boah, heftig!
Verfasst: 02.02.2009, 19:22
von DKV-Service-Center
hi Rossi
Die Pflege 71,66 steht das fest ? ohne Risiko zuschlag?
Gruß
Verfasst: 02.02.2009, 19:55
von Rossi
Jooh, sehe ich erst einmal so.
Bei den Kunden, die im Basistarif versichert sind, gilt auch die sog. Deckelung des Beitrages.
Ergibt sich aus § 110 Abs. 2 Satz 2 SGB XI.
Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis f genannten Bedingungen gelten auch für Verträge mit Personen, die im Basistarif nach § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes versichert sind.
Abs. 1 Nr. 2 e regelt die Beitraghöhe bis max. Beitrag gesetzliche Pflegeversicherung.
Verfasst: 03.02.2009, 02:11
von annette guenther
Das ist ja toll so umgehend Antworten zu erhalten, wenn auch nicht so Freudenerregend. Pflegebedarf besteht imminent, deshalb die Anfrage wie eine Aufnahme in ein Pflegeheim ermoeglicht werden kann.
Verfasst: 04.02.2009, 18:27
von Rossi
Tja, aus der priv. Pflegeversicherung wirst Du erst nach einer Wartezeit von 2 Jahren Leistungen bekommen, vorher definitiv nicht.
Bleibt dann nur noch der Weg zum Sozialamt übrig; allerdings ist dieses vom Einkommen und Vermögen abhängig. Wenn sie Vermögen hat, welches eine bestimmte Grenze überschreitet, muss sie den Heimplatz leider selber löhnen.