Provisionseinkünfte beim JAE anrechenbar
Verfasst: 07.02.2009, 16:46
Hallo Experten,
ich suche eine brauchbare „neutrale“ Vorlage, die auch PKV-kritischen oder ggü. Sozialversicherungsprüfern besonders kuschenden Arbeitgebern zeigt, unter welchen Voraussetzungen sie getrost auch Provisionseinkünfte unter dem Aspekt der "hinreichenden Sicherheit" beim "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt" anrechnen dürfen.
Es gibt Arbeitgeber, die rechnen sie bereits bei neuen Mitarbeitern zumindest soweit ein, wie sie das in der Zielvereinbarung auch erwarten und weil sie den Neuen nicht eingestellt hätten, wenn sie es ihm nicht zutrauen würden. Logisch und konsequent, finde zumindest ich.
Es gibt aber auch Arbeitgeber oder Personaler, die sich noch nach 10 Jahren in die Hose machen, wenn sie Provisionseinkünfte bewährter Mitarbeiter auch nur ein Stückweit als hinreichend sicher einstufen sollen. Ganz abgesehen von denen, die sich zwar nicht in die Hose machen, es aber trotzdem nicht tun.
Im Idealfall beschreibt diese Vorlage,dass die geforderte „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ nur für das kommende Jahr, nicht aber für die 3 verflossenen Jahre relevant ist. Für diese Jahre kommt es nur darauf an, dass die anrechenbaren Einkünfte einschließlich der Provisions- oder allgemein erfolgsabhängigen Einkommenskomponenten zum 31.12. die Entgeltgrenze dieses Jahres überschritten haben, auch wenn sie dem Arbeitgeber 12 Monate früher noch nicht hinreichend sicher schienen.
Entschuldigt bitte den langen Vorspann. Aber nun weiß jede/r, was mir in etwa weiterhelfen könnte.
Vorab danke und
Gruß von
Gerhard
ich suche eine brauchbare „neutrale“ Vorlage, die auch PKV-kritischen oder ggü. Sozialversicherungsprüfern besonders kuschenden Arbeitgebern zeigt, unter welchen Voraussetzungen sie getrost auch Provisionseinkünfte unter dem Aspekt der "hinreichenden Sicherheit" beim "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt" anrechnen dürfen.
Es gibt Arbeitgeber, die rechnen sie bereits bei neuen Mitarbeitern zumindest soweit ein, wie sie das in der Zielvereinbarung auch erwarten und weil sie den Neuen nicht eingestellt hätten, wenn sie es ihm nicht zutrauen würden. Logisch und konsequent, finde zumindest ich.
Es gibt aber auch Arbeitgeber oder Personaler, die sich noch nach 10 Jahren in die Hose machen, wenn sie Provisionseinkünfte bewährter Mitarbeiter auch nur ein Stückweit als hinreichend sicher einstufen sollen. Ganz abgesehen von denen, die sich zwar nicht in die Hose machen, es aber trotzdem nicht tun.
Im Idealfall beschreibt diese Vorlage,dass die geforderte „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ nur für das kommende Jahr, nicht aber für die 3 verflossenen Jahre relevant ist. Für diese Jahre kommt es nur darauf an, dass die anrechenbaren Einkünfte einschließlich der Provisions- oder allgemein erfolgsabhängigen Einkommenskomponenten zum 31.12. die Entgeltgrenze dieses Jahres überschritten haben, auch wenn sie dem Arbeitgeber 12 Monate früher noch nicht hinreichend sicher schienen.
Entschuldigt bitte den langen Vorspann. Aber nun weiß jede/r, was mir in etwa weiterhelfen könnte.
Vorab danke und
Gruß von
Gerhard