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PKV bei schlechter Bonität

Verfasst: 01.03.2009, 03:14
von Juergen12
Hallo,

zu meiner Vorgeschichte. Bis Anfang 2007 war ich als Student privat familienmitversichert. Im Anschluss daran habe ich eine PKV beantragt - Erster Antrag wurde auf Grund einer Vorerkrankung abgelehnt (nicht chronisch - liegt inzw. 8 Jahre zurück), zweiter Antrag bei einer anderen Gesellschaft zugestimmt.

Nach einem halben Jahr kam ich leider in starke finanzielle Schwierigkeiten, was dazu führte, dass sich meine Bontität verschlechterte und ich meine PKV-Beiträge nicht zahlen konnte und gekündigt wurde. Zwar wurden alle austehenden Beträge ausgegelichen nur leider blieb ein negativer Bonitätseintrag obwohl sich meine finanzielle Lage inzw. deutlich verbessert hat.

Seit Anfang 2008 bin ich also derzeit unversichert.

Ich bin derzeit 28 und werde ab September mein Studium fortsetzen. Persönlich möchte ich wieder einen normalen PKV-Tarif abschließen, habe jedoch große Bedenken, dass mich PKV´en aufgrund der Vorgeschichte nicht mehr in die normalen Tarife lassen und mir somit nur noch der Basistarif als SEHR teure Alternative (ca. 150% mehr als mein alter PKV Tarif) bleibt. Dies wäre derzeit zwar eine Möglichkeit, während des Studiums aber dann doch finanziell wiederum eine große Belastung.

Wie schätzen die Chancen, wenn ich bereit bin meine Beiträge jährlich im Vorraus zu bezahlen, das ich von einer PKV in deren normale Tarife wiederaufgenommen werde?

Vielen Dank.

Re: PKV bei schlechter Bonität

Verfasst: 01.03.2009, 11:53
von Frank
Juergen12 hat geschrieben:Wie schätzen die Chancen, wenn ich bereit bin meine Beiträge jährlich im Vorraus zu bezahlen, das ich von einer PKV in deren normale Tarife wiederaufgenommen werde?


Gut. Wenn du bereit bist 6 oder gar 12 Monate im varaus zu bezahlen, sehe ich dabei kein Problem.

Verfasst: 02.03.2009, 02:03
von Juergen12
Vielen Dank für die Antwort.

Jetzt hätte ich noch eine Frage zum Thema Wartezeiten.

So wie ich das verstehe, werden in einem Zeitraum x nur Unfälle von der Kasse bezahlt. Wenn ich nun in dem Zeitraum x zum Zahnarzt gehe und eine Routineuntersuchung+Zahnreinigung durchführen lasse (welche ich selbst zahle, da dies ja in die Wartezeit fällt), der Zahnarzt aber bei dieser Unterschung feststellt, dass z.B. ein altes Inlay ausgetauscht werden müsste oder ein neues Inlay gemacht werden müsste, muss ich diese Kosten dann ebenfalls selbst tragen, da die Diagnose während der Wartezeit festgestellt wurde, oder kann ich dies nach Beendigung der Wartezeit über die Kasse abrechnen lassen?

Verfasst: 02.03.2009, 09:00
von DKV-Service-Center
Morgen Jürgen,

wie es aussiehr ist die Phase ohne Vorversicherung länger als 6 Monate deswegen ist eine ärztliche und Zahnärztliche Untersuchung vor Antragstellung notwendig.
Diese Untersuchung kann ebenfalls dazu dienen die Wartezeit zu erlassen.
Ansonsten Bei Zahnbehandlung 8 Monate Wartezeit ,
alle Behandlungen welche in diesen Zeitraum fallen sind selbst zu zahlen.
Gruß

Klärung Ihrer Problematik

Verfasst: 09.03.2009, 10:36
von Finanzcenter
Hallo, da wir öfter auf diese Problematik stoßen, möchte ich Sie bitten, mit unserem Büro Kontakt aufzunehmen, damit Ihnen geholfen werden kann.

info@???.de oder direkt telefonisch mit unserem Backoffice Frau ???unter

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Werbung editiert CM

Verfasst: 09.03.2009, 10:53
von Experte_24
Nanana, nicht nur schlechter 1. Post "Finanzcenter" sondern auch noch nicht mal eine Registernummer auf der Homepage. Seien Sie froh das das noch keiner abgemahnt hat.

Verfasst: 09.03.2009, 11:40
von dij
Wahre Fundgrube, auch Google Maps könnte mit einer Abmahnung ins Haus schneien ...

Verfasst: 09.03.2009, 19:24
von DKV-Service-Center
Registernummer, ähh was ist das ;-)

Verfasst: 09.03.2009, 19:26
von Frank
Kurzform für Registrierungsnummer

Verfasst: 09.03.2009, 19:32
von DKV-Service-Center
aha :-)und was passiert mit Leuten welche sich nicht registrieren. Gleichbedeutend mit Berufsverbot.
Gruß