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Arbeitsloser in basistarif der PKV
Verfasst: 04.03.2009, 17:50
von Gordonbln
Hallo, habe folgende Frage.
Kann ein Arbeitsloser ohne Ansprüche an Leistungen des Staates, der seit 2 Jahren gar nicht versichert war, nun den Eintritt in den basistarif einer PKV beantragen?
Re: Arbeitsloser in basistarif der PKV
Verfasst: 04.03.2009, 18:16
von E.Kacmaz
Gordonbln hat geschrieben:Hallo, habe folgende Frage.
Kann ein Arbeitsloser ohne Ansprüche an Leistungen des Staates, der seit 2 Jahren gar nicht versichert war, nun den Eintritt in den basistarif einer PKV beantragen?
Wo war er vorher versichert?
Verfasst: 04.03.2009, 18:21
von Gordonbln
in einer gesetzlichen(:
Verfasst: 04.03.2009, 18:37
von Rossi
Du bist schon längst versichert. Nämlich kraft Gesetzes seit dem 01.04.2007 bei der letzten Krankenkasse, wo Du zeletzt gesetzlich versichert gewesen bist.
Man nennt es die sog. Versicherungskralle.
Damit musst Du leider auch ab dem 01.04.2007 die Beiträge löhnen. Zahlst Du nicht, ruht Dein Anspruch auf Leistungen; in Notfällen und bei Schmerzen bekommst Du jedoch Leistungen, ohne gelöhnt zu haben.
Wir sind halt ein moderner Sozialstaat, da soll jeder versichert sein.
Du musst es nur noch der letzten GKV anzeigen, mehr nicht! Aber die Beitragsansprüche sind natürlich nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.
Verfasst: 04.03.2009, 18:45
von Gordonbln
Und wie wird die Höhe der Nachzahlung berechnet bei personen ohne Einkommen?
Welche Nachweise sind hierbei zu erbringen?
Was geschieht bei zwischenzeitlichem Auslandsaufenthalt?
Verfasst: 04.03.2009, 19:01
von Rossi
Du musst einfach nur den Anzeigebogen zur Versicherungspflicht bei der GKV einreichen.
Kostenpunkt ca. 140,00 Euro monatlich. Du kannst ja mal versuchen, einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V auf Ermässigung zu stellen. Wenn Du nämlich rückwirkend keine Leistungen in Anspruch nimmst, gehen einige Kvén hin und ermässigen den Beitrag auf 40,00 Euro monatlich. Jene Vorgehensweise führt aber bei den meisten GKVén noch ein Schattendasein. Aber die haben meines Erachtens den gesetzgeberischen Auftrag nicht verstanden.
Ach so, ein Auslandsaufenthalt ist nicht schlecht.
Wenn Du während der Zeit den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz ins Ausland tatsächlich verlagerst hast, bist Du während dieser Zeit nicht versicherungspflichtig und musst natürlich für diesen Zeitraum keine Beiträge zahlen. War es hingegen ein EU-Staat oder bspw. die Schweiz, dann tritt Versicherungspflicht ein.